Schuldverhältnis Hersteller, Anbieter, Abnehmer?

6. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Neshi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldverhältnis Hersteller, Anbieter, Abnehmer?

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Unternehmen A schließt einen Vertrag mit Unternehmen B ab. Hierbei geht es um die Leistung der Bereitstellung von Hardware.
B stellt den Großteil der Geräte selbst her, jedoch nicht alle.
Für ein von A gefordertes Gerät erstellt B ein Angebot, hier bietet B Geräte des Herstellers C an.
Geräte des C sind jedoch nicht für alle Standorte des A verfügbar, das weiß B.
Im Angebot möchte B die Klausel einführen, dass B für die Informationen bzgl. dem Leistungsort, die von C gestellt werden, nicht haftet.

Vertraglich ist schon festgelegt, dass B im Falle der Unmöglichkeit der Bereitstellung alternative Geräte vorschlägt.

Welchen Sinn macht der Haftungsausschluss dann noch für B, wenn dieser sowieso leistet, egal ob das Gerät verfügbar ist oder nicht?

Wie kann A argumentieren, die Klausel aus dem Angebot rauszunehmen?

Ich denke, dass B mit dieser Klausel sein eventuelles Verschulden für die Nichterbringung der Leistung abzusichern versucht, damit A keinen Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung hat.

Liege ich damit richtig?

Vielen Dank und viele Grüße

neshi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41087x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann A argumentieren, die Klausel aus dem Angebot rauszunehmen? <hr size=1 noshade>

Mit der Klausel kaufe ich nicht.



quote:<hr size=1 noshade>Liege ich damit richtig? <hr size=1 noshade>

Ja, das wird in diese Richtung gehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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