Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Unternehmen A schließt einen Vertrag mit Unternehmen B ab. Hierbei geht es um die Leistung der Bereitstellung von Hardware.
B stellt den Großteil der Geräte selbst her, jedoch nicht alle.
Für ein von A gefordertes Gerät erstellt B ein Angebot, hier bietet B Geräte des Herstellers C an.
Geräte des C sind jedoch nicht für alle Standorte des A verfügbar, das weiß B.
Im Angebot möchte B die Klausel einführen, dass B für die Informationen bzgl. dem Leistungsort, die von C gestellt werden, nicht haftet.
Vertraglich ist schon festgelegt, dass B im Falle der Unmöglichkeit der Bereitstellung alternative Geräte vorschlägt.
Welchen Sinn macht der Haftungsausschluss dann noch für B, wenn dieser sowieso leistet, egal ob das Gerät verfügbar ist oder nicht?
Wie kann A argumentieren, die Klausel aus dem Angebot rauszunehmen?
Ich denke, dass B mit dieser Klausel sein eventuelles Verschulden für die Nichterbringung der Leistung abzusichern versucht, damit A keinen Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung hat.
Liege ich damit richtig?
Vielen Dank und viele Grüße
neshi
-----------------
""
Schuldverhältnis Hersteller, Anbieter, Abnehmer?
6. Februar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 6. Februar 2015 | 17:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldverhältnis Hersteller, Anbieter, Abnehmer?
#1
Antwort vom 6. Februar 2015 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41087x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wie kann A argumentieren, die Klausel aus dem Angebot rauszunehmen? <hr size=1 noshade>
Mit der Klausel kaufe ich nicht.
quote:<hr size=1 noshade>Liege ich damit richtig? <hr size=1 noshade>
Ja, das wird in diese Richtung gehen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
297.113
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten