Schutzvertrag für Frettchen

5. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Yashodhan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutzvertrag für Frettchen

Hallo,

meine Freundin hat vor mehreren Wochen einen Schutzvertrag für Frettchen unterzeichnet.
Nun ist es so das sie die Tiere zurückgegeben hat (nach 3 Wochen besitz). Da sie stark allergich auf die Tiere reagiert und ihre Katze vor Angst sich nicht mehr aus dem Schlafzimmer traut. Allerdings außer schöner Worte ("Mit Geld ist grad schlecht das machen wir sobald wie möglich" allerdings in schriftlicher Form) nichts erhalten. Gibt es nun noch die Möglichkeit wenigstens ein Teil des Kaufpreises zurück zu erhalten?

Im besonderen beziehe ich mich auf den Punkt: "Der Käufer hat die Möglichkeit, vor Übergabe des Tieres ohne Angabe von Gründen von der Kaufvereinbarung zurückzutreten."
Zwar gab es dies Übergabe doch ist sie im Vertrag nicht datiert worden, troz des vorhandenen Feldes.

Zum anderen ist im Vertrag der Unterpunkt: "Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen das Vermittelte Frettchen nicht behalten werden kann, so gilt das Vorkaufsrecht des Züchters als vereinbart. Der Züchter hat im Falle der Anzeige der Weiterveräußerung durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige zu erklären, ob er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.
Macht er davon Gebrauch, muß er dem neuen Halter Höchstens 1/3 der ursprünglichen Vermittlungsgebühr, d.h. Euro zurückerstatten."
Was genau bedeutet dies für die Rückgabe, und bekommt sie überhaupt Geld wieder?

mit freundlichem Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Die Formulierung 'Höchstens' bedeutet auch das es durchaus null sein kann ...



Aufgrund der Aussage 'Mit Geld ist grad schlecht das machen wir sobald wie möglich' sollte sie sich wohl realistischerweise über jeden EURO freuen den sie noch bekommt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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