Schwangerschaft - Fitness-Studio kündigen / pausieren (Rechtsgrundlage gesucht!)

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.07.2018 08:04:43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwangerschaft - Fitness-Studio kündigen / pausieren (Rechtsgrundlage gesucht!)

Hallo in die Runde,

ich komme alleine leider nicht weiter und finde beim Stöbern hier im Forum auch keine richtige Info, die mein Problem wirklich tritt. Daher hoffe ich auf Hilfe.

Ich habe Anfang Juni 2018 meinen Fitness-Studio Vertrag zum 31.07.2019 gekündigt (ging nicht eher, ich habe die Frist für 2018 verpasst). Am 06.07.2018 habe ich von meinem Arzt ein Attest erhalten, dass ich schwangerschaftsbedingt nicht mehr ins Studio gehen darf. Dieses Attest habe ich dem Studio am 08.07.2018 zukommen lassen. Da ich auch in den Tagen zuvor - also seit 01.07.2018 nicht im Studio war (kann man nachvollziehen), da ich den Arzttermin am 06.07.2018 abwarten musste, habe ich um Pausierung und damit um Aussetzung der Beiträge ab 01.07.2018 gebeten. Diesem Wunsch kam man nicht nach. Man könne mir die Pausierung ab 01.08.2018 bis 6 Monate nach Geburt anbieten. Weiterhin wurde ich um eine unterzeichnete Kündigungsrücknahme gebeten, damit die Aussetzung wirksam wird.

AGBs des Studios: In den AGBs steht davon nichts. Hier wird nur auf folgendes hingewiesen: „Eine außerordentliche Kündigung durch das Mitglied ist nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich." Ich gehe davon aus, dass es keine gesetzliche Bestimmung gibt, die hier greift?? Ich habe schon diverse Urteile zu diesem Thema gelesen, aber das sind alles Einzelfallentscheidungen, auf deren Basis ich keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen mag.

FAQs des Studios:
- Zum Thema außerordentliche Kündigung gibt es hier noch den Hinweis: „Eine außerordentliche Kündigung ist nur in besonderen Fällen möglich. Bitte wende dich an unsere Mitgliederverwaltung." --> Super, die Mitgliederverwaltung teilt einem dann mit, dass kein Grund vorliegt…
- Das Thema Pausieren in der Schwangerschaft wird nur in den FAQs aufgegriffen, gar nicht in den AGBs: „Der Vertrag muss bis dato ungekündigt sein, da er um die ausgesetzte Zeit verlängert wird." „Im Falle einer Risikoschwangerschaft wird die Mitgliedschaft bei Vorlage eines Attestes zum 01. des Folgemonats ausgesetzt."

Auf Basis der FAQs habe ich keine Chance, muss die Pausierung ab 01.08.2018 akzeptieren und den Vertrag wieder auf „ungekündigt" setzen.

Nun meine Fragen:
1. Kann mich das Studio aufgrund seiner FAQs dazu nötigen, für einen Monat, in dem ich das Studio nachweislich nicht nutzen konnte, zu zahlen?
2. Kann mich das Studio weiterhin dazu nötigen, meine Kündigung zurückzunehmen? Durch das Pausieren verlängert sich der Vertrag ja dummerweise sowieso, sollen sie doch selbst ausrechnen, wann mein Vertrag nun endet. Der Kündigungswille ist weiterhin da.
3. Habe ich irgendeine Chance da komplett rauszukommen? Heißt ab sofort zu kündigen statt zu Pausieren und danach noch für Monate an diese Halsabschneider zu zahlen? Ich werde dann eh mit Babyschwimmen und Co. beschäftigt sein, statt mich 3 mal die Woche (ohne Babysitter in der Hinterhand) aufs Laufband zu stellen…

Entschuldigung für die lange Story – und vielen Dank für Tipps bzw. Verweise auf ordentliche Rechtsgrundlagen, die ich hier anbringen kann!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Wenn in den AGB nichts weiter vermerkt ist, dann gilt die gesetzliche Regelung bzw das, was Gerichte "landläufig" ausurteilen.

Dies besagt, daß eine Schwangerschaft kein Grund ist, am Training nicht mehr teilzunehmen bzw kein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist.

Die Möglichkeit, die Beiträge auszusetzen und den entsprechenden Zeitraum an den Vertrag hinten anzuhängen, ist ein Entgegenkommen des Studios. Sie müssen das nicht annehmen. Auf gar keinen Fall ist es jedoch eine Nötigung, wie gesagt, Sie müssen es nicht annehmen und Ihnen entsteht so gesehen auch kein Schaden, denn die Beiträge müssen Sie zahlen, so oder so. Sie sind den Vertrag eingegangen und müssen ihn einhalten. Zumindest den Punkt in Sachen: "Ich verpflichte mich, für einen bestimmten Zeitraum einen Beitrag in Höhe von xxx Euro zu bezahlen"

Es nötigt Sie auch keiner, Ihre Kündigung zurückzunehmen...Es ist ein Angebot. Lassen Sie halt einfach die Kündigung bestehen und bezahlen Sie die Beiträge wie vereinbart.

Ich finde, Sie sollten irgendwie Ihr Weltbild ein bisschen gerade rücken....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
guest-12323.07.2018 08:04:43
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Einschätzung der Situation, die ich gerne annehme und durchdenke.

Ihren schließenden Kommentar erachte ich jedoch durchaus als unangebracht und fast schon beleidigend. Ich schildere ein Problem und bin auf der Suche nach Hilfe bzw. objektiver Bewertung meiner Situation. Nachdem ich trotz intensiver Recherche auf Basis von durchaus vorhandenem rechtlichen Grundverständnis nicht selbst zu einer Lösung gekommen bin, habe ich die Chance dieses Forums genutzt. Differenzen zwischen Ihrem und meinem "Weltbild" stehen hier wohl kaum zur Diskussion.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119513 Beiträge, 39734x hilfreich)

Eine Rücknahme der Kündigung würde ich nicht machen, wenn man eh keine Zeit mehr hat um die ausgesetzten Monate nachzuholen.
Dann kann man auch alles so lassen wie es ist.



Zitat (von Mimi223):
Ich gehe davon aus, dass es keine gesetzliche Bestimmung gibt, die hier greift??

Korrekt, es gibt keine gesetzliche Bestimmung die für solche Fälle besagt, dass man bei Schwangerschaft die Verträge nicht mehr erfüllen muss



Zitat (von Mimi223):
Ich habe schon diverse Urteile zu diesem Thema gelesen, aber das sind alles Einzelfallentscheidungen

In Deutschland sind zivilrechtliche Urteile immer Einzelfallentscheidungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Mimi223):
Vielen Dank für Ihre Einschätzung der Situation, die ich gerne annehme und durchdenke.

Ihren schließenden Kommentar erachte ich jedoch durchaus als unangebracht und fast schon beleidigend. Ich schildere ein Problem und bin auf der Suche nach Hilfe bzw. objektiver Bewertung meiner Situation. Nachdem ich trotz intensiver Recherche auf Basis von durchaus vorhandenem rechtlichen Grundverständnis nicht selbst zu einer Lösung gekommen bin, habe ich die Chance dieses Forums genutzt. Differenzen zwischen Ihrem und meinem "Weltbild" stehen hier wohl kaum zur Diskussion.
Gern geschehen. Da wir hier allerdings keine Rechtsberatung vornehmen und dies ein Diskussionsforum ist, müssen Sie mit Meinungsäußerungen und Bewertungen umgehen können. Wenn Sie bei "durchaus vorhandenem Rechtsverständnis" durchgehend von Nötigung sprechen, wo weit und breit keine vorhanden ist, dann finde ich das schlicht völlig übertrieben (besser so?). Das ist wie bei den Leuten, die hinter jeder Aussage, die ihnen nicht gefällt bzw jeder Wertung gleich eine Beleidigung sehen.

Dennoch schönen Abend.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
für einen Monat, in dem ich das Studio nachweislich nicht nutzen konnte, zu zahlen?
Diese Aussage ist ja schonmal falsch!

Natürlich könntest du das Studio nutzen, du willst es nur nicht. Das ist schon etwas anderes, ob man nicht will oder nicht kann...

0x Hilfreiche Antwort

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