"Schwarzfahren" mit Ticket-stocksauer

10. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)
"Schwarzfahren" mit Ticket-stocksauer

Ich weiss nicht obs hier reingehört.
Meine Mutter hat mir ein Ticket 2000 geschenkt. D.H. es läuft auf ihren Namen, ich habe es aber immer bei mir. Das Ticket ist auch ürbertragbar und in der Stadt wo ich wohne gültig.
Gerade wurde ich in der Bahn kontrolliert und der Kontrolleur meinte er könne das Ticket nicht einlesen, ausserdem sei es vom MVG ausgestellt und nicht von der DSW21. Diese Unternehmen sind aber alle im VRR zusammengeschlossen. Das Ticket hat meine Mutter in Mülheim gekauft gehabt, aber mit Gültigkeitsbereich Dortmund.
Er meinte, dass wäre fahren ohne Fahrschein und hat mir so eine Verwarnkarte mitgegeben. Er weigerte sich darauf zu quittieren, dass ich ein Ticket 2000 vorgezeigt habe.
Jetzt meint die DSW ich muss zahlen.
Ich hatte das Ticket dabei und wenn er es nicht einlesen kann ist das doch nicht mein Problem oder?
Ich habe den Verkehrsbetrieb angerufen und der meinte, dass ich zahlen muss. Es sei nichts vermerkt, dass ich einen Fahrschein dabei hatte. Aber ich könne denen dies gerne beweisen...aber wie zum Teufel soll ich das beweisen?????

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@catlady

es war doch sicher eine bekannte/ freundin dabei ;)

sunbee

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#2
 Von 
ladyinblack
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

@catlady
haben Sie denn Ihre Mutter (als Ticketinhaberin) informiert , dass das Ticket nicht "anerkannt" wurde?
Diese könnte den Sachverhalt dann der MVG schildern und nachfragen, warum das Ticket nicht einlesbar war, damit dieses Problem behoben werden kann.
Sonst haben Sie bei der nächsten Kontrolle evtl. die gleichen Schwierigkeiten.
ladyinblack

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ihc würde nun erst einmal bei der zuständigen Verwaltung vorbeigehen, denen die Verwarnung sowie das Ticket vorlegen und den Sachverahlt schildern. Sollten Sie dort auf "taube Ohren" stossen, lassen Sie sich das Zimmer des Geschäftsführers nennen und erzählen Sie ihm dasselbe. Immer mit dem Hinweis, dass Klärung erforderlich und Sie sich ggfs. an die Presse wie "Bild" etc. pp. wenden werden.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#4
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

wurde das Ticket nicht eingezogen????

normal werden "falsche" ticktes immer sofort einbehalten...

die erfahrung habe ich mit diesen intelligenzbestien von kontrolleuren auch schon gemacht... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

wurde das Ticket nicht eingezogen????

normal werden "falsche" ticktes immer sofort einbehalten...

die erfahrung habe ich mit diesen intelligenzbestien von kontrolleuren auch schon gemacht... ;)

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#6
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

War bei der Geschätftstelle und die meinen weiterhin, dass ich zahlen soll.
Schließlich könne ich nicht beweisen, dass ich das Ticket dabeigehabt habe und es sei ja übertragbar, hätte also jemand anderes haben können???
Soll das heissen die Kontrolleure dürfen willkürlich entscheiden?

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#7
 Von 
macgyverjoel
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

natürlich dürfen Kontrolleuere entscheiden wie sie wollen bzw. ihr Arbeitgeber will, sie sind ja keine Polizisten oder etwas ähnliches. Wenn Du Dir Deiner Sache sicher bist bzw. Zeugen hast, dann warte ab, daß Du verklagt wirst, denn sie müssen beweisen, daß Du schwarzgefahren bist, nicht umgekehrt!

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