Schwimmkurs - bezahlt und keine Stunden gekriegt - welche Möglichkeiten?

1. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Isiana
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwimmkurs - bezahlt und keine Stunden gekriegt - welche Möglichkeiten?

Hallo zusammen!

Angenommen, letztes Jahr im Mai wurde einen Schwimmkurs gebucht. Die Stunden werden flexibel vergeben, da der Schwimmlehrer schichtweise als Bademeister arbeitet. Es hieß aber, dass man im Grunde so viele Stunden pro Woche haben kann, wie man möchte (und Zeit hat), solang keiner krank ist.
Soweit, so gut. Die 150,- EUR für 12 Einzelstunden (evtl. + weitere paar Stunden) wurden bezahlt, unterschrieben (allerdings selbst nichts schriftliches erhalten) und der Kurs fing an. Die ersten zwei, drei Mal waren noch regelmäßig und die telefonische Terminabsprache hat gut funktioniert. Danach konnte man nur noch alle paar Wochen einen Termin bekommen, den Lehrer zu erreichen war wahnsinnig schwer.
Fakt ist... innerhalb eines ganzen Jahres wurden bisher nur 11 Stunden vergeben, mit Müh und Not. Zwischendurch gab es Pausen von bis zu 3 Monaten. Keine Chance für einen 6 jährigen, so schwimmen zu lernen.

Ein Anruf mit Beschwerde, dass so kein Kind schwimmen lernen könne und dass das nicht in Ordnung ist, wurde versprochen, eine Woche später zurückzurufen um Termine zu vereinbaren. Dies ist nicht geschehen und man erreicht auch nur den Anrufbeantworter.
Dann wurde der Schwimmlehrer persönlich darauf angesprochen. Daraufhin konnten ein paar Termine vereinbart werden aber nachdem der erste stattgefunden hatte, der 11., wurde der Schwimmlehrer krank. Seither gibt es keine Kontaktmöglichkeit, das ist 3 Wochen her.

Welche Möglichkeiten seht ihr? Es ist einfach unverschämt, 150,- EUR zu zahlen, ohne jegliche Chance auf Erfolg. Wie kann man ein bisschen Druck machen? Bis Ende Mai sollte der Kurs wegen eines anstehenden Urlaubs abgeschlossen sein.
Oder gibt es eine Chance, das Geld zurück zu verlangen?

Ich danke euch für eure Hilfe!
Grüße

Isiana

-- Editier von Isiana am 01.05.2015 07:44

-- Editier von Isiana am 01.05.2015 07:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Was genau von Zahlung und Abmachung könnte man denn gerichtsfest beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)



Zitat:
Die 150,- EUR für 12 Einzelstunden (evtl. + weitere paar Stunden)


Wie das genau formuliert ist, kannst du jetzt nicht nachvollziehen, weil du kein Exemplar der Vereinbarung hast?
So wie sich das liest, hat der Schwimmlehrer den Vertrag bis auf 1 von 12 Stunden erfüllt.
Ob die Vereinbarung "flexibler" Unterrichtstermine Sinn macht, ist eine andere Sache.


0x Hilfreiche Antwort

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