"Selbstverständlichkeiten", die nicht in Auftrag gegeben werden müssen?

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Matthiasnet
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
"Selbstverständlichkeiten", die nicht in Auftrag gegeben werden müssen?

Hallo,

hoffe das dieses Thema hier richtig ist.

Eine Person X schließt mit einem Kunden Y ein Vertrag zur Erstellung einer Website, der auf Festpreis vereinbart worden ist. Telefonsich haben sich Person X und Kunde Y über die kleinsten Details ausgetauscht, nach der Fertigstellung, hatte Kunde Y funktionstechnisch nichts zu beklagen.
Nachdem Person X die zusammenarbeit mit Kunde Y beendet, meldet er sich anschließend mehrmals per E-Mail und verlangt zusätzliche Funtionen, die zuvor nie mit Person X und somit auch nicht zuvor in die Preiskalkulation eingegangen sind.
Diese begründet er rechtlich...
Um 2 Beispiele zur Veranschauung zu nennen
- es soll eine einfach Kommentarfunktion programmiert werden, irgendwann meldet sich Kunde Y und verlangt ein Adminbereich, indem er Kommentare editieren und löschen kann, da es gesetzlich Vorgeschrieben wäre, dass Kommentare gelöscht werden können.
- auch hier meldet sich Kunde Y nach längerer Zeit und verlangt ein Adminbereich, indem er Userdaten ändern/löschen kann, da solche Selbstverständlichkeiten nicht in Auftrag gegeben werden müssten...


Somit ist meine eigentliche Frage, gibt es etwas wie "Selbstverständlichkeiten" oder muss sich ein Programmierer damit befassen, wie Kunde Y spätere, mögliche rechtliche Komplikationen, die sich durch Eingaben von Usern ergeben, befassen, ohne dass diese jemals im Auftrag erwähnt wurden?


Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Schöne Grüße

Matthiasnet

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

woher soll der Programmierer wissen, welche rechtliche Anforderungen an den Betreiber gestellt werden?

Bei solchen sensiblen Aufträgen gibt es nach meiner Auffassung keine kostenlosen Selbstverständlichkeiten.

Beispiel:
Ein Dachdecker erhält den Auftrag ein Dach einzudecken. Die Anfrage und das Angebot lautet genau so.Als er der Dachdecker beginnen will, stellt er das Nichtvorhandensein von Dachstuhl und Dachletten fest. Jetzt behauptet der Bauherr: 'Selbstverständlich gehören die Dachlatten auch dazu!'

Weit gefehlt. Das Angebot und der Auftrag waren konkret und die Arbeit war danach vollständig. Wenn etwas darüber hinausgeht, muss es auch geordert und bezahlt werden.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#2
 Von 
Matthiasnet
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ok klasse, bedanke mich sehr für Ihre schnelle Antwort! :)

Grüße

Matthias

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Irrelevant. Jedenfalls für den Dienstleister.

Wenn der Auftraggeber ein Pflichtenheft erstellt, das unvollständig ist, ist das zunächst mal sein Problem.

Anders mag es bei Bereichen liegen, in denen der Ersteller als Dienstleister auch eine gewisse Beratungspflicht hat (etwa bei Impressumspflicht o.ä.).

Wenn aber der Auftraggeber unbedingt eine Seite haben will, bei der er auf die Inhalte keinen Einfluß hat, dann ist das ganz allein sein Bier.

Wenn der Bauherr ein Haus ohne Dach ordert, ist es nicht das Problem des Bauleiters, wenn es oben rein regnet.

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