Sicherungsübereignung kfz

5. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)
Sicherungsübereignung kfz

Hallo
Ich habe vor ca 1 Jahr mit meinem (damals noch) Partner einen Vertrag für ein Auto abgeschlossen. Die Finanzierung läuft auf seinen Namen, die Rate wird von meinem Konto abgebucht. Im Vertrag steht, dass er alle Pflichten auf mich überträgt, das Fahrzeug von beiden Seiten nicht ohne Einverständnis des anderen verkauft werden kann und der Wagen nach Abschluss der letzten Rate in meinen Besitz übergeht.

Nun haben wir uns getrennt und mein Ex behauptet, der Vertrag wäre nichtig.

Stimmt das?

LG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Prinzipiell gilt ja, dass Verträge einzuhalten sind. Was ja nicht heißt dass man jeden Quatsch den man dank Vertragsautonomie beschlossen hat auch so halten muss...

Zitat (von Missy687):
Nun haben wir uns getrennt und mein Ex behauptet, der Vertrag wäre nichtig.
Ich behaupte auch öfter mal dass die unser Fleischkonsum zu hoch und eingeschränkt sowie durch mehr Gemüse kompensiert werden müsste. Nur glaube ich, dass meine Behauptung besser begründet ist als seine. Nur so nebenbei fürs Protokoll.. Was ist denn seine Begründung?

Signatur:

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#2
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Er sagt, der Vertrag wäre nichtig, da die Bank den Brief hat und die Finanzierung über ihn läuft. Er dürfte quasi das Auto nicht an andere abgeben. Ich hätte mit der Bank höchstens solch einen Vertrag schließen müssen

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Missy687):
Er sagt, der Vertrag wäre nichtig, da die Bank den Brief hat und die Finanzierung über ihn läuft
Dass er den Kreditvertrag mit der Bank geschlossen hat und die Bank hat die Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherung des Kredites erhalten hat, macht euren Vertrag nicht nichtig. Der Zusammenhang istnicht richtig dargestellt.

Zitat (von Missy687):
Er dürfte quasi das Auto nicht an andere abgeben.
Über die Überlassung kann der Eigentümer in der Regel frei verfügen (Versicherungsbedingungen beachten). Das hat idR nichts mit dem KRedit zu tun.

Zitat (von Missy687):
Ich hätte mit der Bank höchstens solch einen Vertrag schließen müssen
Richtig, wenn du den Kredit abgeschlossen hättest, dann hättest du da sProblem mit ihm nicht.

Signatur:

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#4
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Also heißt es, er kann mir das Auto nicht so ohne weiteres entziehen?

Wie handhabt es sich mit dem Ersatzschlüssel?
Den hat er mitgenommen....

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Missy687):
Also heißt es, er kann mir das Auto nicht so ohne weiteres entziehen?
Korrekt.

Zitat (von Missy687):
und der Wagen nach Abschluss der letzten Rate in meinen Besitz übergeht.
du besitzt den Wagen doch bereits. Ich vermute mal, dass hier das Eigentum gemeint ist. Steht wirklichg "Besitz" im Vertrag? Das wäre lediglich quasi ein Nutzungsrecht.
Auf wessen Name läuft der Kaufvertrag? Diese Person dürfte aktuell Eigentümer sein.

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#6
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Der Kaufvertrag wurde von meinem ex abgeschlossen. Ebenso die Finanzierung.
Er fuhr das Auto anfangs auch noch selbst. Es war gar nicht von Anfang an gedacht, dass ich den Wagen mal übernehme. Aber das änderte sich wegen jobwechsel

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Missy687):
Also heißt es, er kann mir das Auto nicht so ohne weiteres entziehen?


Mir fehlt in dem oben beschriebenen Vertragswerk der Teil zur Gebrauchsüberlassung an Dich.
Also die vertragliche Regelung zur Gegenleistung für Deine Zahlung.
Aktuell ist es sein Auto.

Das dort Besitz und nicht Eigentum steht halte ich für unschädlich, weil der beabsichtigte Sinn dir die Herrschaft erst nach Zahlung der letzten Rate zu verschaffen erkennbar ist.

Merkwürdiges Vertragswerk, dass nur Pflichten aber keine Rechte überträgt
Zitat (von Missy687):
dass er alle Pflichten auf mich überträgt,


Berry

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#8
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)

Mein Recht ist die Nutzung des pkw

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Missy687):
Mein Recht ist die Nutzung des pkw
Alles andere würde auch keinen Sinn ergeben..

-- Editiert von radfahrer999 am 06.08.2019 07:22

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