Sind Planungsunterlagen verbindlich?

13. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lallo79
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)
Sind Planungsunterlagen verbindlich?

Hallo,
wir haben vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung (Neubau) über einen Bauträger gekauft. Bei der Abnahme wurde die Rasenfläche bemängelt, da diese extreme uneben ist und der Rasen nicht wirklich angegangen ist. Der Bauträger hat dann 2 mal vergeblich versucht auszubessern. Als wir es weiter bemängelt haben, meinte er, die Leistung ist im Vertrag gar nicht enthalten, aber aus Kulanz würde er uns im vorderem Teil (ca. die Hälfte der Rasenfläche) Rollrasen verlegen (dieser ist auch gut geworden).

In unserem Vertrag steht "Erstellung der Außenanlage nach Planungsunterlagen". Diese Planungsunterlagen wurden uns aber nicht ausgehändigt.

Als die Außenanlage erstellt worden ist, habe ich die Planungsunterlagen (Bauzeichnung) gesehen und hiervon ein Foto gemacht. Hier ist eindeutig die komplette Fläche als Rasenfläche gekennzeichnet.

Nun meine Frage(n):
1.) Sind durch den Verweis im Vertrag diese Planungsunterlagen zu mitgeltenden Unterlagen geworden und demnach bindend, oder ist der Verweis ungültig?
2.) Können wir im Nachhinein noch die Aushändigung dieser Unterlagen verlangen?

Zudem währe ich für Verweise auf § oder Links sehr dankbar!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

ad 1.

Was bringt es euch, wenn ihr gar nicht wißt, was in diesen Unterlagen steht? Da könnte man euch nachträglich ja sonstwas vorlegen. Damit wäre ich also vorsichtig.

ad 2.

Dito.

Grundsätzlich empfiehlt sich in solchen komplexeren Fällen der Rat eines Fachanwalts.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lallo79
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
ad 1.
Was bringt es euch, wenn ihr gar nicht wißt, was in diesen Unterlagen steht? Da könnte man euch nachträglich ja sonstwas vorlegen. Damit wäre ich also vorsichtig.

Ich habe von diesen Plänen ja ein Foto gemacht, daher wissen wir doch auch was drin steht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Fotos habt ihr von irgendwelchen Plänen gemacht.
Das es genau die waren auf die der Vertrag bezug nimmt, werdet ihr vor Gericht beweisen müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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