Sind die AGBs verständlich oder unverständlich

3. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Isabellaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind die AGBs verständlich oder unverständlich


Hallo,
habe mal ne Frage zu meinen Vertrag den ich im März abgeschlossen habe.
Also es steht im Vertrag:
Das Model arbeitet ausschliesslich mit der Agentur zusammen. Eine Zusammenarbeit mit einer anderen Agentur gleichen Genres ist untersagt. Bei anfragen anderer Agenturen für das Model werden diese Aufträge nur über die Agnetur realisiert. Zuwiderhandlungen werden mit der sofortigen Kündigung aus der Agentur und dieses Vertrages bestraft. Hierbei wird eine Konventionalstrafe von 1000 Euro an die Agentur fällig. Es darf maximal 2-mal monatlich für eine fremdagentur getanzt werden. Wenn die agentur keine aufträge für die kommende woche für das Model hat, können Aufträge von anderen Agenturen nach Absprache angenommen werden.

Nun habe ich auch für den einen Tag zugesagt und gefragt ob es auch 100 % klappt, kam keine antwort zurück. Dann wurde ich ein Tag davor gefragt soll ich ersatz für dich organisieren? Keine ahnung warum ich habs halt persönlich aufgefasst und ja geschrieben. Dann habe ich an dem Tag wo ich hätte tanzen müssen in einer anderen Disco getanzt aber in KEINER Fremdagentur. (Die disco sucht selbst tänzerinnen) Im Vertrag steht das ich für keine anderen Agenturen tanzen darf, es steht nicht das es auch für discos gilt. Nun habe ich die Strafe von der Agnetur von 1000 euro gekriegt und mir ne anwältin gesucht. Meine Anwältin hat gesagt das § 307 eintritt stimmt das:

§ 307 Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1.
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.
wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

Und ausserdem sagte die Anwältin das die 1000 euro unzumutbar viel ist. In der Rechnung die ich von der Agentur gekriegt hab standen ein paar § auch der

§ 343
Herabsetzung der Strafe

(1) Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen. Nach der Entrichtung der Strafe ist die Herabsetzung ausgeschlossen.

(2) Das Gleiche gilt auch außer in den Fällen der §§ 339, 342, wenn jemand eine Strafe für den Fall verspricht, dass er eine Handlung vornimmt oder unterlässt.

Im schreiben von der Agentur stand auch den zugesagten Auftritt am ....... in der Diskothek ....... haben Sie nicht wahrgenommen aufgrund einer Blasenentzümdung.

Das stimmt ja auch nicht ich hatte den Tag vor dem Auftritt eine Blasenentzündung.

Wie sieht es in meinen Fall aus, wie ist die rechtslage mit der Klausel und der Strafe und das ich ja an den tag wo der auftritt statt gefunden hat keine Blasenentzündung hatte.

Bedanke mich schon mal für Hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

Wie paßt denn

quote:
Dann wurde ich ein Tag davor gefragt soll ich ersatz für dich organisieren? Keine ahnung warum


zusammen mit

quote:
ich hatte den Tag vor dem Auftritt eine Blasenentzündung


?

Als Außenstehender würde man doch den Schluß ziehen "Ersatz sollte organisiert werden, weil du eine Blasenentzündung hattest". Ist das nun ein Zufall oder biegst du die Story gerade so zurecht, wie du sie gerne hättest?

Zur Rechtslage:

Ich halte die Klauseln auch für bestenfalls mehrdeutig. "Es darf maximal 2-mal monatlich für eine fremdagentur getanzt werden " - wie ist das (hinter dem Vertragsstrafengedöns) sinnvoll einzuordnen? Mit Erlaubnis der eigenen Agentur? Das macht keinen Sinn, denn bei einem Erlaubnisvorbehalt bräuchte man kein "maximal 2-mal darf". Und wenn das Model "2-mal darf" und bei dir war es noch nicht das dritte mal, sehe ich nicht, wieso dann die Vertragsstrafe verwirkt sein sollte.

Jedenfalls hat es bei mir sofort geklingelt, als ich das las - "unklarer Zusammenhang". Unklarheiten gehen aber zu Lasten des Verwenders, hier der Agentur.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#2
 Von 
Isabellaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also am mittwoch hatte ich gefragt ob samstag was anliegt, da sagte sie ja penzlin und blablabla dann kam ne weile nix von der agentur dann habe ich gefragt ob es noch 100 % ist. Kam wieder nix.
Am freitag hatte ich bei facebook reingeschrieben ****** blasenentzündung. 2std später bekam ich ne Nachricht "soll ich lieber ersatz für morgen organisieren?"
Darauf hin habe ich ja geschrieben, wusste aber nicht das es was mit meiner blasenentzündung zutun hat weil ich die auf den freitag hatte. deshalb konnte ich es nicht deuten und habe das als persönlich angesehen weil ich auch sagte ich fahr nicht mehr mit mein auto. Sie hat zu oberflächlich meinens erachtens geschrieben, es hätte ja auch wirklich n persönlicher grund sein können warum sie jetzt sowas aufeinmal schreibt. Samstag hatte ich keine Blasenentzündung

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#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
wusste aber nicht das es was mit meiner blasenentzündung zutun hat weil ich die auf den freitag hatte


Du wunderst dich allen Ernstes, wenn du Freitag Blasenentzündung hast, daß man dich dann fragt, ob du am Folgetag überhaupt einsatzfähig bist?

quote:
hatte ich gefragt ob samstag was anliegt, da sagte sie ja penzlin und blablabla


Wenn du so, wie du hier postest, auch mit der Agentur kommunizierst, wundert es mich nicht, daß du Probleme hast.

quote:
habe das als persönlich angesehen weil ich auch sagte ich fahr nicht mehr mit mein auto


Hä wie watt??

quote:
Sie hat zu oberflächlich meinens erachtens geschrieben


Pot calling the kettle black? Dein Geschreibsel ist vermutlich mindestens genau so unverständlich...

quote:
Samstag hatte ich keine Blasenentzündung


Und das ist auch normal und das hätte die Agentur wissen müssen, daß du nach einem Tag schon wieder auf dem Damm bist?

Ich hoffe, du mußt nicht mal bei einem richtigen Arbeitgeber mit Krankmeldungen umgehen, da tun sich ja Abgründe auf...

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Aufgrund der Formulierung erachte ich die Klaueln als ungültig, da intransparent.



Freitag hattest du Blasenentzündung, Samstag hattest du keine Blasenentzündung mehr?
Wer soll das glauben? Wunderheilung?



quote:
Dein Geschreibsel ist vermutlich mindestens genau so unverständlich...

Fürs tanzen als Gogo braucht man ja auch nur gutes Aussehen und Rythmusgefühl ...



quote:
Sie hat zu oberflächlich meinens erachtens geschrieben,

Und keine der aktiven Hirnzellen hat den Vorschlag gemacht dann mal nachzufragen???
Das machen ja sogar 3jährige, fragen wenn sie was nicht verstanden haben ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Isabellaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

zur blasenentzündung: ja ich habe meist nur ein tag ne blasenentzündung bzw. wenn ich merke es kommt eine nehme ich kürbiskerntabletten und dann warmflasche und nach 3 std ist es weg. bei mir tritt sie nur stressbedingt auf....

Ich bin der meinung das wenn mir ersatz angeboten wird ich nicht noch fragen muss warum. Sie hätte ja schreiben können: soll ich für morgen ersatz organisieren wegen deiner blasenentzündung.
Warum sollte ich da nach fragen warum ersatz????

Naja meine anwältin sagte mir es ist alles nicht gerechtfertigt und das die agentur schon seit mehreren monaten Vertragsbruch begangen haben denn im vertrag steht drin: "Als gegenzug verpflichtet sich die agentur das model proffisionell auszubilden in der oben angegebenen tätigkeit".
Dieses hat sie nicht gemacht....
Es heißt doch bei vertragsbruch das der vertrag denn automatisch gekündigt ist oder???

Und dann nich dieses im Vertrag:
"Model arbeitet ausschliesslich mit der Agentur zusammen. Eine Zusammenarbeit mit einer anderen Agentur gleichen Genres ist untersagt. Bei anfragen anderer Agenturen für das Model werden diese Aufträge nur über die Agnetur realisiert. Zuwiderhandlungen werden mit der sofortigen Kündigung aus der Agentur und dieses Vertrages bestraft. Hierbei wird eine Konventionalstrafe von 1000 Euro an die Agentur fällig"

schön ich habe die strafe gekriegt und ich bin laut vertrag mit sofortiger wirkung gekündigt die agentur meint es aber anders und zwar so:

Ich habe geschrieben per sms: naja bin ja eh mit sofortiger wirkung gekündigt laut vertrag
Dann hat sie geschrieben: Ich habe dich nicht gekündigt. reiz mich nicht


Der ganze vetrag ist einfach nur ein dahingeschriebener ****** wie sie sich das am besten dachte die mädels abzuzocken und das sagen sehr viele die da mal waren....

Im grunde ist es ja ne eindeutige sache: vertrag ist nichtig und die strafe ist nicht gerechtfertigt und eine disco ist keine fremdagentur also kann ich von discos aufträge annehmen.....

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:
bei mir tritt sie nur stressbedingt auf....

Das nennt man wohl eher Reizblase ...



quote:
Es heißt doch bei vertragsbruch das der vertrag denn automatisch gekündigt ist oder???

Nein, wieso auch?
Wenn die Gegeseite den Vertragsbruch widerstandlos hinnimmt, gilt der Vertrag unter den geänderten Bedingungen weiter.
Und wenn die Gegeseite den Vertragsbruch nicht widerstandlos hinnimmt, dann klagt sie notfalls auf ordnungsgemäße Vertragserfülllung.



quote:
Dann hat sie geschrieben: Ich habe dich nicht gekündigt. reiz mich nicht

Offenbar will sie den Vertrag fortsetzen?
Dann wäre die Strafe nicht fällig, da sie ausweislich der Klausel ja nur bei Kündigung fällig würde.



quote:
vertrag ist nichtig

Falsch, höchstens ein Teil des Vertrages.
Die Nichtigkeit einer Klausel bewerkt nicht automatisch die Unwirksamkeit des Gesamtne Vertrages.



quote:
und die strafe ist nicht gerechtfertigt

Dem würde ich zustimmen.



quote:

und eine disco ist keine fremdagentur also kann ich von discos aufträge annehmen.....

Korrekt





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Isabellaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super.... :)
Dann hat sie sich ja selbst ins bein geschossen mit der strafe das die nicht fällig ist wenn sie schreibt "ich habe dich nicht gekündigt"

Danke für die antworten :)

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#8
 Von 
Isabellaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage hab ich da noch:
Und zwar steht im`Vertrag was von Karenzzeit.

"Karenzzeit: Dem Model ist ist eine private oder Geschäftliche zusammenarbiet mit kunden der agentur während der laufzeit des agenturvertrages untersagt, des weiteren mindestens ein Jahr nach beendigung der mitgliedschaft. Zuwiderhandlungen wird dies mit deiner Konventianalstrafe von 1000 € bestraft sowie einer ausfallschädigung, die nach ermessen des verlorenen gegangenen umsatzes festgelegt wird."

Also sie verbietet mir nach der beendigung mit denen zusammenzuarbeiten mit dem sie zusammenarbeitet. Das heißt für mich sie hindert mich daran meine tätigkeit auszuüben, was wiederrum ein totaler nachteil für mich ist.
Meine anwältin erklärte mir das so:
Ein Maler wird aus der firma gekündigt und kriegt von der firma eine karenzzeit von ein jahr, im diesem jahr muss aber die firma ihn eine lohnfortzahlung zahlen da er ja gehindert ist seine tätigkeit als maler in anderen firmen auszuüben.

Also entfällt ja diese ABG auch in dem Vertrag oder nicht??


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