Eine Firma schickt eine Rechnung. Vereinbart ist eine Skontozahlung. Allerdings ist die Rechnung fehlerhaft. Sie enthält sowohl nicht erbrachte als auch falsche Leistungen. Die Rechnung wird direkt nach Erhalt bemängelt. Nun gibt es eine korrigierte Rechnung aber mit altem Rechnungsdatum - sodass jetzt auch bei direkter Zahlung kein Skonto mehr möglich ist. Ist das erlaubt?
Skontofrist bei fehlerhafter Rechnung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Hat die korridgierte Rechnung eine neue Nummer ? Oder wie wurde korrigiert?
Zitatsodass jetzt auch bei direkter Zahlung kein Skonto mehr möglich ist. :
Was genau hat einen denn daran gehindert, die unstrittigen Posten unter Abzug von Skonto zu zahlen?
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Die neue Rechnung hat die alte Nummer.
Die Rechnung war ein Durcheinander aus falscher MWST, falschen Positionen ins falschen Preisen.
ZitatDie Rechnung war ein Durcheinander aus falscher MWST, falschen Positionen ins falschen Preisen. :
Ok, also keine unstrittigen Posten vorhanden bzw. ermittelbar.
Wie ist den der Wortlaut zu der Skontovereinbarung?
Vereinbart ist nur eine Skontohöhe ohne Frist. Auf der ersten (falschen) Rechnung sind es 10 Tage
ZitatSkontohöhe ohne Frist :
Nennt man das nicht üblicherweise "Rabatt"?
Gibt es denn eine gesetzliche Frist oder kann der Auftragnehmer bei Rechnungsstellung sich eine Frist aussuchen?
Bei Auftragserteilung wurde keine Zahlungsfrist vereinbart.
ZitatVereinbart ist nur eine Skontohöhe ohne Frist. :
ZitatAuf der ersten (falschen) Rechnung sind es 10 Tage :
Finde den Widerspruch ...
ZitatGibt es denn eine gesetzliche Frist :
Nein
Zitatkann der Auftragnehmer bei Rechnungsstellung sich eine Frist aussuchen? :
Ja.
Im Angebot war keine Skontofrist vereinbart
Wo dann? War das überhaupt vereinbart oder stand es nur auf der Rechnung?
Falls Letzteres, dann wäre es aus meiner Sicht völlig ok, den Rabatt jetzt nicht mehr zu gewähren. Das würde ich (etwas weit hergeholt) mit einem Verwarnungsgeldangebot vergleichen. Zahle in X Tagen, dann ist alles erledigt, machst du es nicht, wird es teurer.
.
-- Editiert von Flo Ryan am 09.11.2021 23:00
Vlt habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Im Angebot war 2% Skonto. vereinbart aber ohne jegliche Angabe einer Zahlungsfrist.
Diese steht nur auf der Rechnung
ZitatIm Angebot war 2% Skonto. vereinbart aber ohne jegliche Angabe einer Zahlungsfrist. :
Wenn das Angebot mit diesem Inhalt denn vollständig Vertragsbestandteil wurde, dann wäre die spätere Einschränkung auf der Rechnung nicht haltbar.
ZitatFalls Letzteres, dann wäre es aus meiner Sicht völlig ok, den Rabatt jetzt nicht mehr zu gewähren. :
Nicht wirklich, denn es war ja eindeutig das verschulden des Verfassers der Rechnung, das die First überschritten wurde.
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