Sky Abo-Probleme

21. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Faustulus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)
Sky Abo-Probleme

Es geht um ein altes Ehepaar, von denen beide Partner inzwischen dement sind. Im Herbst letzten Jahres habe ich eine Betreuungsfunktion (Vorsorgevollmacht) übernommen und festgestellt, dass seit Jahren von ihrem Konto monatlich nicht unerhebliche Gebühren für Sky abgebucht worden sind. Eine unerhörte Besonderheit dabei: Den beiden wurde zu einem (angeblich) bereits bestehenden Abo anstelle einer möglichen kostengünstigen Erweiterung ein zweites Voll-Abo „angedreht", obwohl in diesem Haushalt nur ein Fernseher existiert! Ich habe dort übrigens nur einen (!) Sky-Empfänger und eine (!) Karte entdecken können, beide ungenutzt im Schrank. Die Dame des Hauses, die hin und wieder recht klar im Kopf scheint, behauptet steif und fest, jegliches Abo sei seit Jahren gekündigt, ein weiteres nicht abgeschlossen worden. In diesem Zusammenhang habe ich mehrere handschriftliche Vermerke auf Schreiben von Sky gefunden, die diese Behauptungen zu bestätigen scheinen.

Ich habe Sky mehrfach – per Einschreiben mit Rückschein – diese besondere Situation geschildert, beide Abos vorzeitig vorbehaltlich eines tatsächlichen Bestehens unter Einreichung meiner Vollmacht sowie eines ärztlichen Attests betreffend die Demenzerkrankungen gekündigt – und natürlich die seit Januar abgeführten Beträge zurück geordert. Eine gezielte Reaktion Seitens Sky auf meine Post ist seit nunmehr einem Vierteljahr nicht erfolgt, insbesondere nicht auf meine Aufforderung, mir Unterlagen zukommen zu lassen, aus denen der rechtsverbindliche Abschluss der Abos hervorgeht. Wenn eine Reaktion erfolgt, dann bestenfalls in Form von vorgefertigten Schreiben ohne direkten Bezug, und natürlich Mahnungen, Forderungen und Androhungen.

Nun ist ungeachtet meiner mehreren Anschreiben, die „letzte Mahnung" eingetroffen, und ich habe keine Ahnung, wie ich reagieren soll. Natürlich möchte ich diesem Ehepaar auf keinen Fall unnötige Kosten verursachen; andererseits ist die Art und Weise, mit welcher Ignoranz und Arroganz Sky hier agiert schier unerträglich für mich. Was soll/ kann ich tun?
Danke für jede Hilfe in meiner Lage.

-- Editier von Faustulus am 21.03.2016 13:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Den beiden wurde zu einem (angeblich) bereits bestehenden Abo anstelle einer möglichen kostengünstigen Erweiterung ein zweites Voll-Abo „angedreht", obwohl in diesem Haushalt nur ein Fernseher existiert!


Unabhängig von der moralischen Seite ist IMO ein Vertragspartner nicht verpflichtet, die Gegenseite darüber zu informieren, daß es auch eine preisgünstigere Option mit der gleichen Leistung gibt. Er ist ja noch nicht mal verpflichtet, mit jedem Kunden zu exakt den gleichen Konditionen zu kontrahieren.

Zitat:
und natürlich die seit Januar abgeführten Beträge zurück geordert


Eine Kündigung wäre grundsätzlich auch hier nur fristgerecht möglich. Ein Sonderkündigungsrecht wegen der nachträglich eingetretenen Demenz sehe ich nicht - das Abo (die Abos) ist ja nach wie vor uneingeschränkt nutzbar (anders, wenn die Betreffenden plötzlich blind und taub geworden wären).

Zitat:
andererseits ist die Art und Weise, mit welcher Ignoranz und Arroganz Sky hier agiert schier unerträglich für mich


Großunternehmen handeln selten einzelfallbezogen und daher auch seltenst "menschlich". Das muß man von der rechtlichen Situation trennen, weil es einem nichts hilft, (nur) moralisch im Recht zu sein.

Es gibt IMO nur zwei Möglichkeiten:

1. Fristgerechte Kündigung abwarten, auch wenn es weiter Geld kostet.
2. Auf Konfrontationskurs gehen und dann riskieren, daß Sky vor Gericht Beweise für den bestrittenen zweiten Vertrag vorlegt. In dem Fall könnte man nur durch sofortiges Anerkenntnis die Prozeßkosten minimieren, weil man "keinen Anlaß zur Klage gegeben" habe (weil man guten Glaubens vom Bestehen nur eines Vertrages ausging und die Gegenseite außergerichtlich keine Beweise für ihren Anspruch vorlegen wollte, was ihr einfachst möglich gewesen wäre und den unnötigen Prozeß verhindert hätte), §93 ZPO .

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