Sky | Kündigung wg. Zwangsreceiver

11. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wasserkasten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Sky | Kündigung wg. Zwangsreceiver

Hallo,

ich bin seit vielen Jahren (mit Unterbrechungen) Kunde bei Sky. Ich nutze die Smartcard in einem eigenen Receiver (nicht Sky-zertifiziert).
Vor einigen Wochen erhielt ich ein Schreiben, dass man mir einen HD-Receiver zusenden will. Nach Einholung von Infos zu diesem Receiver ist mir klar geworden, dass ich einige Funktionen verlieren werde.
- Nur eine Smartcard nutzbar, also kein HD+, MTV etc.
- Keine Aufnahmen möglich
- Paring von Receiver und Smartcard
- Schlechtere Bild- und Tonqualität
Dies stellt für mich einen extremen Komfortverlust her, da ich dann zwei Receiver benutzen muss, und mangels Satellitenkabeln immer umstecken muss. Geplante Aufnahmen mit meinem aktuellen Receiver wären somit auch nicht mehr möglich.
Besteht bei diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht?

Vielen Dank für die Hilfe!




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128768 Beiträge, 41126x hilfreich)

Das bedeutet, man kann den eigenen Receiver mit der Karte nicht mehr nutzen?
Wird der neue Receiver mit einer monatlichen Miete berechnet?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Wasserkasten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das bedeutet, man kann den eigenen Receiver mit der Karte nicht mehr nutzen?

Genau, die Karte ist dann nur noch mit diesem einen Receiver funktionsfähig.


Zitat (von Harry van Sell):
Wird der neue Receiver mit einer monatlichen Miete berechnet?

Der Receiver wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128768 Beiträge, 41126x hilfreich)

Das scheint mir ja nun doch eine nicht unerheblichen Vertragsänderung zum Nachteil des Kunden zu sein.

Gibt es ein Datum ab wann die Unstellung erfolgen muss?


Falls ja, würde ich einfach mal eine Kündigung per Einschreiben senden. Häufig melden die sich dann und lassen den Vertrag zu alten Konditionen weiterlaufen.



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#4
 Von 
Wasserkasten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das scheint mir ja nun doch eine nicht unerheblichen Vertragsänderung zum Nachteil des Kunden zu sein.
Gibt es ein Datum ab wann die Unstellung erfolgen muss?


Falls ja, würde ich einfach mal eine Kündigung per Einschreiben senden. Häufig melden die sich dann und lassen den Vertrag zu alten Konditionen weiterlaufen.



Wie gesagt, Sky hat mir schon vor einiger Zeit geschrieben und auch schon einen Receiver zugesandt. Ich habe die Annahme verweigert. Man schrieb mir, dass Sie mir den Receiver noch einmal kostenlos zusenden würden, und ich den annehmen müsste, um weiterhin Sky empfangen zu können. Nun haben sie mir wieder einen zugeschickt. Paket ist da, habe ich aber nicht geöffnet. Online liest man von 30 Tagen die man dann noch Zeit hat bis umgestellt wird.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128768 Beiträge, 41126x hilfreich)

Dann würde ich schreiben, das diese vertragliche Änderung für mich nicht hinnehmbar ist, da die Leistungsbeschränkung eine unangemessene Benachteiligung darstellt an der auch der zugesendete Receiver nichts ändert.

Das sofern der Empafang nicht mehr wie vertraglich vereinbart über einen beleibigen Receiver erfolgen kann das als Verweigerung der Erfüllung vertraglicher Pflichten und als Kündigung seitens Sky betrachtet wird.


Dann einfach mal abwarten was passiert.

Mit etwas Glück nichts, die Karte funktioniert weiter.

Mit etwas Pech wird abgeschaltet.
Dann würde ich fristlos kündigen wegen Verweigerung der Erfüllung vertraglicher Pflichten, die Zahlungen einstellen bzw. Einzugermächtigung entziehen und den Recever zurücksenden. Da nuss man dann aber mit einigen bösen Inkassobriefen rechnen.



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#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat (von Wasserkasten):
Schlechtere Bild- und Tonqualität

Wie das bei einem bis zum Fernseher bzw. für den Ton AV-Receiver vollständig digitalen System zu Stande kommen soll, würde mich dann aber schon interessieren.
Zitat:
- Nur eine Smartcard nutzbar, also kein HD+, MTV etc.
- Keine Aufnahmen möglich

Wäre das zuvor mit einem zertifizierten Receiver möglich gewesen?

Auf Funktionen, die nur ein nicht-zertifiziertes Gerät bietet, hat man nicht unbedingt einen Anspruch.

-- Editiert von JogyB am 12.08.2015 00:53

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128768 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat:
Wie das bei einem bis zum Fernseher bzw. für den Ton AV-Receiver vollständig digitalen System zu Stande kommen soll, würde mich dann aber schon interessieren.

HD+ bietet schon eine merkliche Qualitätssteigerung. Ohne HD+ ist die Qualität schlechter ...



Zitat:
Auf Funktionen, die nur ein nicht-zertifiziertes Gerät bietet, hat man nicht unbedingt einen Anspruch.

Kommt darauf an, ob man in den vertraglichen Vereinbarungen die Leistung nur mit zertifizierten Geräten garantiert bekommt. Und wie ein Richter die jahrelange Duldung nach Treu und Glauben bewerten würde.

Im übrigen kann der andere Receiver auch zertifiziert sein, als er gekauft wurde. Dann müsste man schauen, ob die Zertifizierung abgelaufen ist.



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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16239x hilfreich)

Zitat:
Das scheint mir ja nun doch eine nicht unerheblichen Vertragsänderung zum Nachteil des Kunden zu sein.

Ist es das? Bei etwas, was eigentlich nie Teil der Leistung war und nur "zufällig" klappte?

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Die Sky Zertifizierung spielt überhaupt keine Rolle. Das bedeuted einfach nur, dass ein Hersteller eines Gerätes, von Sky die Erlaubnis hat, damit zu werben, dass der Receiver eine Sky Smartcard nutzen kann. Das ist alles. Mehr steckt nicht hinter dieser sogenannten "Zertifizierung".

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Es geht hier dauernd um den Receiver. Stellt Sky nicht generell um und alte Geräte werden damit nutzlos? Entsprechende Passagen werden in den AGB sein und durch einen kostenlosen Receiver erfüllt man die Leistungserbringung. Die Diskussion müsste daher eher um die techn. Umstellung als Kündigungsgrund gehen.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#11
 Von 
Wasserkasten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe mir nun nochmals die AGB genauer durchgelesen. Unter anderem steht dort folgendes (unter 1.1.1):

Zitat (von AGB Sky):
Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Kunden ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im Folgenden „Empfangsgerät" genannt – gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems


Weiteres zur Änderung der Verschlüsselungsart:
Zitat (von AGB Sky):
1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen

Ist halt die Frage, ob durch eine Einschränkung zustande kommt.

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#12
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 458x hilfreich)

Zitat:
Ist halt die Frage, ob durch eine Einschränkung zustande kommt.

du wirst mit dem Sky-Receiver die bei Sky abonnierten Programme empfangen können, also keine Einschränkung der "geschuldeten Programmleistung". Keine Ahnung, wie man auf den Trichter kommt, dass Sky einem mit seiner Hardware den Empfang anderer Sender/Programme ermöglichen muss...

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16239x hilfreich)

Zitat:
Keine Ahnung, wie man auf den Trichter kommt, dass Sky einem mit seiner Hardware den Empfang anderer Sender/Programme ermöglichen muss...

Genau das meine ich. Und Sky wird als Argument für diese "Einschränkung" problemlos folgende zwei Dinge anführen:
1. Durch "offene Geräte" wird das unerlaubte Vervielfältigen und Urheberrechtsverletzungen ermöglicht
2. Durch "offene Geräte" wird es Hackern extrem leicht gemacht, die Codierung zu hacken, was wiederum dazu führt, dass viele die Verschlüsselung umgehen und ohne Karte/ Vertrag widerrechtlich das Programm schauen.

Sprich: Sky wird ein berechtigtes Interesse nachweisen, warum es durchaus sinnvoll ist, nur eigene (= zertifizierte) Geräte zu erlauben. Dieses Katz- und Mausspiel hatten sie viele Jahre mit den Hackern und den "Schwarzsehern".

Davon abgesehen sind die Einschränkungen aus technischer Sicht gar keine. Der Sky-Receiver hat problemlos die Möglichkeit, das Antennensignal an ein zweites Gerät durchzuschleifen (mache ich selbst übrigens). Man braucht nur ein zweites Kabel. Damit kann man problemlos auf dem bisherigen Receiver die HD+-Programme schauen und nutzt den Sky-Receiver nur für Sky. Der Sky-Receiver kann um eine Festplatte ergänzt werden, so dass man problemlos aufnehmen kann. Nahezu jeder Fernseher bietet sowieso mehr als einen HD-Anschluss.

Der einzige wirkliche Nachteil wäre dann, dass man etwas umständlicher umschalten müsste, statt jeden Kanal in ein und demselben Receiver zu schauen, aufzunehmen usw. Da es aber nur etwas umständlicher wird, aber technisch IMHO weiterhin möglich, fällt irgendwie der Grund weg, den man hier anführen will.

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#14
 Von 
Wasserkasten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der einzige wirkliche Nachteil wäre dann, dass man etwas umständlicher umschalten müsste, statt jeden Kanal in ein und demselben Receiver zu schauen, aufzunehmen usw. Da es aber nur etwas umständlicher wird, aber technisch IMHO weiterhin möglich, fällt irgendwie der Grund weg, den man hier anführen will.



Das alleine wäre schon Grund genug für mich.


Auf Facebook gibt es einen Post, der sehr viele Gründe gegen den Sky-Receiver aufführt:
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=337395276439779&id=245475585631749

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#15
 Von 
Wasserkasten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Davon abgesehen sind die Einschränkungen aus technischer Sicht gar keine. Der Sky-Receiver hat problemlos die Möglichkeit, das Antennensignal an ein zweites Gerät durchzuschleifen (mache ich selbst übrigens).


Diese Aussage ist bei dem mir zugesandten Modell nicht richtig. Der Receiver verfügt über zwei Eingänge, aber keinen Ausgang. Durchschleifen ist somit nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16239x hilfreich)

Zitat:
Das alleine wäre schon Grund genug für mich.

Das wird aber IMHO nie ein Grund sein, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.

Zitat:
Diese Aussage ist bei dem mir zugesandten Modell nicht richtig. Der Receiver verfügt über zwei Eingänge, aber keinen Ausgang. Durchschleifen ist somit nicht möglich.

Du hast einen Satellitenanschluss und kein Kabelanschluss oder?

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#17
 Von 
Wasserkasten
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Sat

Zitat (von mepeisen):
Du hast einen Satellitenanschluss und kein Kabelanschluss oder?


Genau

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16239x hilfreich)

Da haben die Geräte in der Tat keine Funktion zum Signal-Durchschleifen.
Aber ich sehe darin immer noch keinen Kündigungsgrund, denn Sky hat zu keinem Zeitpunkt vertraglich garantiert, dass das funktioniert, was du machen willst.

Signatur:

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#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Lediglich das Pairing ist eine unangemessene und unerwartete Beeinträchtigung. Darauf verzichtet Sky angeblich aber auch bei massiver Beschwerde und das wird seinen Grund haben. Damit bleibt die Umstellung auf die neue Smartcard und ob der eigene Receiver damit und mit DVB-S2 zurechtkommt.

Signatur:

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5x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ch3p
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich muss mich auch mal zu dem Thema melden, da ich nun auch davon betroffen bin. Wegen Umzug muss ich auf Sat wechseln und Sky lässt mich nicht aus dem Vertrag. Zu sagen ist, dass ich meinen aktuellen, hochwertigen, teuren Receiver für wenig umkosten auf Sat umbauen kann. Ich müsste mich also nicht mit dem billigen Pace-Schrott von Sky zufrieden geben.
Hier mal ein kleiner Überblick was das für mich gerade an Komfortverlust bedeutet:
Was ich mit dem Receiver-Zwang verliere:
- Aufnahmen* können nicht mehr auf anderen Geräten abgespielt werden
- Aufnahmen* können nicht mehr bearbeitet werden
- Aufnahmen* können nicht mehr weitergegeben werden
- Aufnahmemöglichkeit muss gekauft werden
- Festplatte ist auf den Platz beschränkt, den man bei Sky gekauft hat (320 GB, 512 GB, 2 TB)
- Keine freie Wahl der Festplatte
- Keine freie Wahl des Receivers
- Kein Abschalten der Jugendschutz-Pin (Singlehaushalt ohne Kinder)
- Die Receiver Hardware von Sky ist ein billig Gerät von Pace - eine Beleidigung der aktuellen TV-Technik
- Der Sky Receiver unterstütz keine Internetdienste (oder sonstige moderne Features)
- Ich muss jetzt wieder mit zwei Fernbedienungen hantieren (kein HDMI-CEC)
- Die Menüführung des Receiver wird von Sky vorgegeben, man kann quasi nichts anpassen
- Irgendwelche Filme werden auf den Receiver im Voraus heruntergeladen, Platz wird schnell eng
- Meinen bisherigen Receiver kann ich am gleichen TV nicht mehr sinnvoll nutzen
- Bisherige Aufnahmen können nach dem Kartentausch nicht mehr auf dem neuen Receiver genutzt werden
- Der USB-Port des Sky Receiver kann nicht genutzt werden
- Keine Motorsteuerung der Antenne
- Spezieller Unicable-Receiver hat keine Möglichkeit eine Festplatte anzuschließen

* bezieht sich auf Aufnahmen von ÖR- und Privatsendern.


Was ich gewinne:
- Die Receiver Hardware wird bei Schaden kostenlos ausgetauscht


Zitat (von mepeisen):
1. Durch "offene Geräte" wird das unerlaubte Vervielfältigen und Urheberrechtsverletzungen ermöglicht
2. Durch "offene Geräte" wird es Hackern extrem leicht gemacht, die Codierung zu hacken, was wiederum

Da stimme ich zu. Das sind gute Argumente. Aber ich kann leider auch die Aufnahmen der ÖR- und Privatsendern nicht vervielfältigen, bearbeiten oder woanders schauen, so wie ich es mit jedem VHS-Rekorder machen kann.

Zitat (von Wasserkasten):
Weiteres zur Änderung der Verschlüsselungsart:
Zitat (von AGB Sky):
1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z. B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1 erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene Smartcard und/oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen

Ist halt die Frage, ob durch eine Einschränkung zustande kommt.


Jetzt ist halt die Frage wie man meinen Fall darstellen kann, da ich wegen oben genannten Verlusten aus dem Vertrag raus möchte. Sky räumt mir die Kündigung allerdings erst ab 31.05.2017!! ein.
Allerdings eine erhebliche Einschränkung kommt für mich dadurch: Ich habe 3 Empfangsorte. Einmal im Wohnzimmer mit HiFi-Anlage und allem und jeweils noch einmal im Arbeitszimmer und im Schlafzimmer. Jetzt kann ich nicht wie bisher die ganze Zeit jeweils im Arbeits- und Schlafzimmer einen billigen Receiver hinstellen und die Karte einstecken. Ich bin in einem Singlehaushalt dazu gezwungen!!! eine Zweit- bzw. sogar Drittkarte mit Receiver zu buchen, die jeweils extra Kosten. Will man dann noch Bundesliga dazu haben kostet es nochmals extra für die Zweit- und Drittkarte. Und genau das ist für mich eine riesige Einschränkung, denn ich will nicht jedes Mal meinen Receiver abstöpseln und rumtragen. Will ich weiterhin überall einen Receiver haben, müsste ich 64€ im Monat mehr zahlen!
Wie sieht es denn rechtlich bei einem Fall wie mir aus?


Gruß
Sebastian

-- Editiert von ch3p am 12.04.2016 17:55

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