Sky Monats/Jahresabo

18. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kürgant
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sky Monats/Jahresabo

Hallo zusammen,

ich habe ein laufendes Sky Abo für 30€ im Monat. Dieses Abo hat eine Laufzeit von einem Jahr, welches im November ausläuft. Heute wurde ich über eine Preiserhöhung informiert, die nach Ablauf des ersten Jahres greift. Nach dem ersten Jahr sollen Verträge aber ja ab dem 1.3. monatlich kündbar sein, was Sky sich nicht sehr zu herzen nimmt. Sollte ich im November ein neues Jahresabo abschließen, so zahle ich 32,50€ im Monat. Sollte ich aber die monatlich kündbare Option wählen, so müsste ich 40€ im Monat bezahlen. Das wären 90€ mehr pro Jahr, nur damit ich vom neuen Gesetz Gebrauch machen könnte.

Nun meine Frage: Ist der hohe Aufpreis für die monatliche Option überhaupt noch legitim oder ist das zu hoch? Eigentlich sollte das Gesetz doch verbraucherfreundlicher sein.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Kürgant):
Ist der hohe Aufpreis für die monatliche Option überhaupt noch legitim oder ist das zu hoch? Eigentlich sollte das Gesetz doch verbraucherfreundlicher sein.
Alles legitim. Warum sollte Sky denselben Preis demjenigen anbieten, der monatlich kündigen möchte? Freie Preisgestaltung. Im übrigen kannst Du Dich als Kunden auch freiwillig für 12 Monate binden, dann sind die Preise wieder günstiger.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kürgant):
Ist der hohe Aufpreis für die monatliche Option überhaupt noch legitim oder ist das zu hoch?

Woher solen wir das wissen? Keiner heir kennt die Kalkulation von Sky.



Zitat (von Kürgant):
Eigentlich sollte das Gesetz doch verbraucherfreundlicher sein.

Ist es doch auch.



Zitat (von bostonxl):
Warum sollte Sky denselben Preis demjenigen anbieten, der monatlich kündigen möchte?

Korrekt.
Warum sollte ich als "Langzeit-Kunde" die Kosten welche die "Kurzzeit-Kunden" verursachen mitbezahlen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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