Sky hat versäumt Beiträge einzuziehen - Gesammelte und unangekündigte Lastschrift

16. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
OlliBanjo
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Sky hat versäumt Beiträge einzuziehen - Gesammelte und unangekündigte Lastschrift

Hallo zusammnen,

ich nutze seit einiger Zeit und in unregelmäßigen Abständen den Service von Sky Ticket - meistens 19,99€/Monat - auch immer nur für einen Monat und kündige dann erstmal.
Scheinbar hat Sky es seit Dezember nicht geschafft, die entsprechenden Monatsbeiträge einzuziehen. Nun kam schön zu Beginn der Corona-Krise/Kurzarbeit ohne Vorankündigung eine Lastschrift über 76€. Da ich damit nichts anfangen konnte und diese auch nicht erwartet habe (habe die Abbuchung meiner Monatsbeiträge nie überprüft) wurde die Lastschrift zurückgewiesen. Erst danach kam eine Rechnung, bzw. Mahnung von Sky - auch hier ohne Angabe was los sei, sondern nur den Betrag X mitteilend. Daraufhin habe ich eine Mail geschrieben und gefragt wie diese Forderung zustande kommt - Erst daraufhin wurde mir mitgeteilt, "Aufgrund von technischen Herausforderungen in unserem Rechnungs- und Buchungssystem konnten die monatlichen Beträge seit dem Monat Dezember 2019 für Ihren Sky Ticket Vertrag nicht eingezogen werden."
Schön und gut und natürlich will ich meine Schuld begleichen, auch wenn es für mich schon einen Unterschied macht 20€ "jeden" Monat zu zahlen oder dann plötzlich 80€ auf einen Schlag, besonders in diesen Zeiten...

Habe Sky dann vorgeschlagen, ich begleiche den kompletten Betrag zum 01.05.2020, jedoch ohne Mahngebühren + Rückastschriftgebühr, weil ich beides unter diesen Umständen ganz schön dreist einschätze.
Mir wurde auf diese Mail dann zwar geantwortet, jedoch eigentlich alles von mir vorgebrachte ignoriert und auf die umgehende Begleichung des gesamten Betrags inklusive Mahn- & Rücklastschriftgebühren gepocht.

Muss ich in so einem Fall wirklich umgehend und auch noch alle Gebühren bezahlen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Zitat:
Muss ich in so einem Fall wirklich umgehend und auch noch alle Gebühren bezahlen?
Meiner Meinung nach ja. Sky hat die Leistung erbracht, die Hauptforderung demnach fällig.
Zitat:
Nun kam schön zu Beginn der Corona-Krise/Kurzarbeit ohne Vorankündigung eine Lastschrift über 76€. Da ich damit nichts anfangen konnte und diese auch nicht erwartet habe (habe die Abbuchung meiner Monatsbeiträge nie überprüft) wurde die Lastschrift zurückgewiesen.
Das bedeutet keine Deckung oder haben Sie der Lastschrift aktiv widersprochen? Beides fällt in ihren Verantwortungsbereich, ihr fehlendes Interesse an den Bewegungen auf ihrem Konto ebenso.
Zitat:
...weil ich beides unter diesen Umständen ganz schön dreist einschätze.
Dreist ist es, Leistungen in Anspruch zu nehmen und sich dann bei Zahlung querzustellen.

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von OlliBanjo):
auch wenn es für mich schon einen Unterschied macht 20€ "jeden" Monat zu zahlen oder dann plötzlich 80€ auf einen Schlag,


Die 20 EUR hast du ja jeden Monat gespart, daher hast du die 80 EUR ja jetzt.

Und das du nicht mit Geld umgehen kannst ist nicht das Problem von Sky.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
OlliBanjo
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für eure Antworten und die moralischen Keulen :) Wie ich auch Sky geschrieben hatte, werde ich natürlich bezahlen, wofür mir Leistung erbracht wurde. Das steht außer Frage. Mich stört einfach nur die Vorgehensweise von Seiten Sky.

Aus dem beruflichen kenne ich es so, dass wenn die Software in unserem Unternehmen die Rechnung für eine Lieferung nicht, wie üblich, automatisch ausgelöst hat, wir die RG zum heutigen Tag auslösen und dies vorher auch nochmal ankündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von OlliBanjo):
Aus dem beruflichen kenne ich es so,

Hier irrelevant, da die zu zahlenden Grundbeträge genau wie die Fälligkeit sich ja bereits aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben.


Die Hauptforderung ist ohne Zweifel zu zahlen.

Bei den Mahngebühren und der Rückastschriftgebühr kommt darauf an was genau gefordert wird und auf welchem Wege genau gemahnt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
OlliBanjo
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, die Hauptgebühr bestreite ich weder noch will ich diese nicht bezahlen. Auch die Zusatzgebühren sind ein kleiner Betrag und im Falle eines Verzugs meinerseits vollkommen in Ordnung. Es geht mir ums Prinzip.

Gemahnt würde per Mail, nachdem die Lastschrift zurückgegangen war und ohne irgendeine Info warum jetzt überhaupt so ein Betrag abgebucht werden soll.

Hab mir schon gedacht das B2B etwas anderes ist. Aber deine Begründung kann ich nicht nachvollziehen Harry. Das was du schreibst gilt doch genauso bei einer bereits erfolgten Lieferung von Ware.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120107 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von OlliBanjo):
Gemahnt würde per Mail,

Dann liegt die Mahngebühr bei 0,0 EUR. Wer großzügig ist, rechnet 0,10 EUR als Mahngebühr an ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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