Hallo zusammen,
ich habe eine Abschlagsrechnung vom Handwerker für eine Tätigkeit bekommen. Diese ist sofort fällig netto ohne Abzüge. Ich warte aber noch auf eine Steuererstattung (hatte ja hier auch bereits gefragt), damit ich die Rechnung
bezahlen kann. Lt. Finanzamt soll die Erstattung bis kommender Woche da sein. Ich habe den Handwerker gesagt, er bekommt dann das Geld kommende Woche.
Sofort heisst aber eigentlich unverzüglich oder gilt hier auch der §286 BGB Absatz 3 der besagt:
Zitat:Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Kommt es aus Erfahrung oft vor, dass Rechnungen, die sofort fällig sind, erst 1-2 Wochen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden? Bzw. ist es rechtmäßig erlaubt, sofort fällige Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen?
Ich hoffe, dass die Erstattung auch, wie mündlich zugesagt, bis kommende Woche bei mir eingeht und ich die Rechnung bezahlen kann.