Sofort fällige Rechnung erst später bezahlen?

7. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)
Sofort fällige Rechnung erst später bezahlen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Abschlagsrechnung vom Handwerker für eine Tätigkeit bekommen. Diese ist sofort fällig netto ohne Abzüge. Ich warte aber noch auf eine Steuererstattung (hatte ja hier auch bereits gefragt), damit ich die Rechnung bezahlen kann. Lt. Finanzamt soll die Erstattung bis kommender Woche da sein. Ich habe den Handwerker gesagt, er bekommt dann das Geld kommende Woche.

Sofort heisst aber eigentlich unverzüglich oder gilt hier auch der §286 BGB Absatz 3 der besagt:

Zitat:
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.


Kommt es aus Erfahrung oft vor, dass Rechnungen, die sofort fällig sind, erst 1-2 Wochen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden? Bzw. ist es rechtmäßig erlaubt, sofort fällige Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen?

Ich hoffe, dass die Erstattung auch, wie mündlich zugesagt, bis kommende Woche bei mir eingeht und ich die Rechnung bezahlen kann.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von John7399):
Kommt es aus Erfahrung oft vor, dass Rechnungen, die sofort fällig sind, erst 1-2 Wochen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden?
Aus Erfahrung kommt es unglaublich oft vor, dass das so ist. Sehr oft dauert es sogar noch länger.
Du kannst wahrscheinlich definitiv den Handwerker erst bezahlen, wenn du die Steuererstattung hast.
Was gibts denn da im BGB zu blättern?

Wieso ist die Rechnung denn schon da?
Handwerker habe ich schon von Anfang April (da habe ich ja normalerweise spätestens das Geld vom FA erstattet bekommen in den letzten 8 Jahren) auf Anfang Mai verschoben und nochmal verschieben geht nicht. Die Baumaßnahmen dauern dann zwei Wochen und ich denke, dass dann die Rechnung auch direkt kommt und fällig sein wird.

Ich nehme an, der Handwerker schickt dir in 2-4 Wochen eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung.
Bis dahin hast du wahrscheinlich deine angenervte Steuererstattung auch.
Dann sollte diese äußerst schwere Geburt ausgestanden sein.

Hast du tatsächlich keine anderen Probleme?
Wenn du es hier schon unter Vertragsrecht verortet hast--- Gbt es einen Werkvertrag mit dem Handwerker ? Was steht denn dort zu den Zahlungsmodalitäten?

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#2
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)

Es handelt sich um eine Abschlagsrechnung nach einer knappen Woche.

Einen Vertrag gibt es nicht. Nur die Rechnung mit der Zahlungsfrist.

Habe halt Angst, das trotz der Aussage des Finanzbeamten (kann ja evtl. sich auch irren oder Verzögerungen nicht wissen), dass ich bis kommende Woche das Geld nicht habe, es sich verzögert etc.

Ich bezahle immer pünktlich und deshalb mache ich mir Gedanken.

Andere Sorgen habe ich aktuell wirklich nicht.

-- Editiert von John7399 am 07.05.2020 10:08

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von John7399):
Ich habe den Handwerker gesagt, er bekommt dann das Geld kommende Woche.

Wann?



Zitat (von John7399):
dass ich bis kommende Woche das Geld nicht habe, es sich verzögert etc.

Kann passieren, das der Handwerker die Arbeiten einstellt bis die Rechnung bezahlt ist.



Zitat (von John7399):
Einen Vertrag gibt es nicht.

Aber sicher gibt es den. Wäre mir neu, das Handwerker hellseherische Fähigkeiten haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wann?

Gestern beim Erhalt der Abschlagsrechnung.

Zitat (von Harry van Sell):
Kann passieren, das der Handwerker die Arbeiten einstellt bis die Rechnung bezahlt ist.

Baustelle ist so gut wie bereits fertig. Nur noch 2-3 Tage.

Zitat (von Harry van Sell):
Aber sicher gibt es den. Wäre mir neu, das Handwerker hellseherische Fähigkeiten haben ...

Schriftlich habe ich nix.... Mündliche Absprache was gemacht werden soll, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von John7399):
Mündliche Absprache was gemacht werden soll, ja.

Ok, wenn da nichts zu den Zahlungsmodalitäten abgesprochen wurde, dann gilt "sofort"



Zitat (von John7399):
Gestern beim Erhalt der Abschlagsrechnung.

Hat er dem zugestimmt? Dann wäre das OK. Ansonsten wäre das zu spät gewesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich habe ihm gesagt, Geld wird nächste Woche überwiesen und er sagte: Ok, super.

-- Editiert von John7399 am 07.05.2020 12:11

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von John7399):
und er sagte: Ok, super.

Dann hat man in der Tat eine Vereinbarung mit entsprechender Zeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
John7399
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 65x hilfreich)

Ja, aber trotzdem möchte ich schnellstmöglich bezahlen und hoffe, so wie mir vom Finanzbeamten gesagt wurde, dass ich kommende Woche die Steuererstattung auf dem Konto habe. Es macht mir schlaflose Nächte.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von John7399):
Einen Vertrag gibt es nicht.
Nicht? Der Handwerker hat schon ohne Auftrag geleistet und du kannst nicht mehr schlafen, weil er den ersten Abschlag will?
Ich nehme an, ihr habt einen mündlichen Vertrag.
Zitat (von John7399):
Habe halt Angst, das trotz der Aussage des Finanzbeamten
Hm. Du wirst wohl mit dieser Angst leben müssen. Tag und Nacht.

Lass uns doch DANN einfach wissen, wenn du den Handwerker bezahlt hat--- wenn dein einziges Problem zufriedenstellend gelöst ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

"Sofort heisst aber eigentlich unverzüglich"

Wie meinst du das - "eigentlich"? Ist das ein Hinweis darauf, dass das du in deiner Frage "sofort" geschrieben hast, aber eigentlich "unverzüglich" meinst? Ganz schön umständlich ;D Ansonsten: Sofort und unverzüglich sind zwei verschiedene Dinge ;)

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