Sofortrente gewonnen; Betrag komplett überwiesen

23. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Thommylein86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sofortrente gewonnen; Betrag komplett überwiesen

Hallo,

Person A hat bei einer Lotterie die Sofortrente über 830,00 pro Monat gewonnen (Laufzeit 10 Jahre). Jetzt allerdings der Lotterie ein Fehler unterlaufen und hat anstatt der monatlichen Sortrente, den kompletten Betrag über 100.000 Euro überwiesen. Herr A stellt sich aber quer, und möchte diese 100.000 € behalten und verzichtet damit auf die Sofortrente. Die Lotterie fordert aber das Geld zurück und sagt Sie haben doch nur die monatliche Sofortrente gewonnen.

Die Lotterie verweist auf Ihre AGB:

Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge über 50.000 €, Gewinne aus Shows und Zeit­renten­gewinne werden von der GKL ausbezahlt. Sachgewinne werden durch die GKL übermittelt. Den Ort der Lieferung bestimmt die GKL. Eine Barabgeltung von Sachgewinnen sowie eine Kapitalisierung von Zeitrentengewinnen sind ausgeschlossen.

Kann Herr A nicht selbst Entscheiden wie er seinen Gewinn haben möchte? Ob die Sofortrente oder den Komplettbetrag? Was passiert falls Herr A die 100.000 Euro einbehält? Eigentlich steht Ihnen die 100.000 Euro zu ob er nun monatlich die Rente bekommt oder den Betrag auf einmal?

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-- Editiert Thommylein86 am 23.09.2014 17:28

-- Editiert von Moderator am 23.09.2014 21:16

-- Thema wurde verschoben am 23.09.2014 21:16

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38318 Beiträge, 13977x hilfreich)

die Antwort gibst Du doch selbst, aus den AGBs, die hier zitiert werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32803 Beiträge, 17240x hilfreich)

Was passiert falls Herr A die 100.000 Euro einbehält? Na, ganz einfach - die verklagen Person A darauf. Nun kann es ja sein, daß das Geld schon aus der Reichweite einer dt. Zwangsvollstreckung geschafft ist - dann werden die 100.000 Euro halt mit der Sofortrente aufgerechnet. Nun könnte man ja denken, daß Person A sein Ziel erreicht hat - es kommen zu den 100.000 Euro ja dann aber noch Zinsen, Gerichts- und Anwaltsgebühren. Die sind dann auch durch Aufrechnung mit der Sofortrente nicht gedeckt - Person A hat dann folglich Schulden, die ihn noch lange verfolgen können.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119284 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zum anderen stehen einem ja auch keine 100.000 EUR zu, selbst wenn die Kapitalisierung vertraglich erlaubt wäre ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Also was man mal grundsätzlich Trennen sollte.

Was sollen immer diese Aussagen, das steht in den AGB´s und wenn man diese nicht befolgt gibt es ne Klage.

Also Gesetze und AGB´s haben erstmal nichts miteinander zu tun. Ich kann mir ne AGB ausdenken wie ich will. Wenn die nicht dem deutschen Gesetz entspricht ist die null und nichtig.

Was lernen wir daraus?

Ne bestätigte AGB hat noch lange nichts zu sagen.

Was glaubt ihr in wie vielen AGB´s völliger Mumpitz steht der im Widerspruch zum deutschen Recht steht.

Gruß

René

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Was sollen immer diese Aussagen, das steht in den AGB´s und wenn man diese nicht befolgt gibt es ne Klage.

Weil die zunächst mal die Grundlage des Vertrags dastehen.

quote:
Also Gesetze und AGB´s haben erstmal nichts miteinander zu tun.

Stimmt, es geht hier um einen Vertrag. Und die werden individuell abgeschlossen, denn unsere Gesetze regeln nicht jedwedes Vertragsverhältnis direkt. Dein Mietvertrag ist kein Gesetz. Dein Telefonvertrags ist keines. Auch der Vertrag zu Deinem Bankkonto nicht.
Und da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, lässt sich da verdammt viel vereinbaren.

quote:
Ne bestätigte AGB hat noch lange nichts zu sagen.

Davon auszugehen dass jede AGB komplett unwirksam ist, ist noch viel unsinniger als von deren Wirksamkeit auszugehen.

quote:
Was glaubt ihr in wie vielen AGB´s völliger Mumpitz steht der im Widerspruch zum deutschen Recht steht.

In vielen. Evtl. sogar in den hier vorliegenden. Nur nutzt ihm das rein gar nichts, solange nicht der Absatz bezüglich der Auszahlung unwirksam wäre. Und selbst wenn er es wäre, sehe ich dennoch nicht, woraus sich ein Anspruch auf Sofortauszahlung des Gesamtbetrages ableiten lässt.

Mal als Vorschlag zur Güte: Lerne, nicht pauschal herumzupolemisieren, sondern beschäftige Dich mit der konkreten Frage.

Also: Wo siehst Du hier eine Unwirksamkeit der AGB und woraus leitest Du einen Anspruch auf sofortige Auszahlung des Gesamtbetrages ab. Danke.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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