Sohn hat unter meinem Namen Abonnement abgeschlossen

10. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
go610366-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn hat unter meinem Namen Abonnement abgeschlossen

Hallo zusammen,

Mein minderjähriger Sohn hat bei seiner Suche nach Schulmaterialien im Internet ein Abonnement unter meinem Namen abgeschlossen. Wobei er davon ausging, dass dies kostenlos sei. Obwohl eigentlich relativ offensichtlich da steht, dass nach Ablauf der gratis Probezeit Kosten anfallen werden.
Nun habe ich eine Rechnung in der Post an mich erhalten.
Wie muss ich jetzt vorgehen, muss ich die Rechnung bezahlen oder kann ich ihr widersprechen?

Liebe Grüße


-- Editiert von Moderator topic am 10.06.2022 14:39

-- Thema wurde verschoben am 10.06.2022 14:39

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go610366-41):
Wie muss ich jetzt vorgehen

Es gibt kein "muss", alles ist freiwillig.



Zitat (von go610366-41):
muss ich die Rechnung bezahlen

Da man die Ware erhalten hat, sie gebraucht / verbraucht wurde, was spricht dagegen?



Zitat (von go610366-41):
oder kann ich ihr widersprechen?

Kann man.
Nutzengleich 0,0

Wenn dann müsste man schon bestreiten das überhaupt ein Vertrag zustande kam.
Und da sollte man sich dann ünerlegen, wie konkret man das eigentlich begründen will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich würde mich als Einstieg mal mit §§ 110 ff BGB befassen. Es kann durchaus sein, dass der Vertrag bis zur Genehmigung durch die Eltern schwebend wirksam ist. Wenn die Fristen eingehalten sind, können die Eltern die Genehmigung verweigern und gut ist. Nur, das muss dann schriftlich erfolgen. Das vielleicht einmal zunächst überprüfen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

1. Man kann auch unter falschem Namen wirksam Verträge abschließen.
Daraus folgt
2. Vertragspartner ist der Sohn, nicht das Elternteil.

Der Sohn ist minderjährig, daraus folgt

3. der Vertrag ist schwebend wirksam, bis die Sorgeberechtigten (ggf. beide!) zugestimmt haben. Stimmen die nicht zu, ist der Vertrag unwirksam.

Zu prüfen wäre, ob §110 BGB greift:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Der Beschreibung im EP nach ist das nicht der Fall.

Also teilt man dem Anbieter mit, daß der minderjährige Filius unter dem Namen der Mutter den Vertrag abgeschlossen hat, mithin der minderjährige Filius der Vertragspartner ist, und also der Vertrag ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten nicht wirksam.

Grundsätzlich stellt sich m.E. dann aber auch die Frage, ob der Sohn sich des versuchten Betruges (§263 StGB) strafbar gemacht hat. Schließlich erweckt er beim Anbieter einen Irrtum und schädigt damit u.U. dessen Vermögen. Tendenziell aber eher nicht, denn er ging vermutlich davon aus, daß die Eltern das schon bezahlen werden. Oder hier sogar davon, daß das Angebot kostenfrei sei.

Man kann aber wohl davon ausgehen, daß der Anbieter nach Kenntnis dieser Umstände einfach das Abo stornieren wird und ggf. die Rückgabe von gelieferter Ware verlangt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Tendenziell aber eher nicht, denn er ging vermutlich davon aus, daß die Eltern das schon bezahlen werden. Oder hier sogar davon, daß das Angebot kostenfrei sei.


Mit derartigen Vermutungen wäre ich vorsichtig, denn so etwas würde ich bei dem dargestellten Sachverhalt unter Schutzbehauptung einordnen.

Von einem Teenager darf man erwarten, dass er lesen kann und warum er davon ausgehen konnte, dass seine Eltern das schon bezahlen würden, wird aus dem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Es kann daher durchaus sein, dass der Anbieter mit einer Betrugsanzeige reagiert. Da wir keine Hellseher sind, können wir auch nicht wissen, wie kulant der Anbieter reagieren wird.

Zitat (von eh1960):
und ggf. die Rückgabe von gelieferter Ware verlangt.


Ich nehme an, dass es sich um Schulungsmodule handelt, für deren Nutzung man zahlt. Die wären dann nicht rückgabefähig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go610366-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Etwas was ich vergessen habe anzumerken ist, dass sich es hier um eine Art Abo-Falle handelt. Soll heißen, dass die einzigen angegebenen Daten Name, Alter und E-Mail sind. Wobei er bei mein Sohn seine eigene E-Mail angegeben hat.

-- Editiert von go610366-41 am 10.06.2022 15:39

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Was stimmt denn jetzt?

Zitat (von go610366-41):
um eine Art Abo-Falle handelt.

Zitat (von go610366-41):
Obwohl eigentlich relativ offensichtlich da steht, dass nach Ablauf der gratis Probezeit Kosten anfallen werden.


Und wie kann die Rechnung per Post kommen, wenn man gar keine Anschrift eingeben musste?

Zitat (von go610366-41):
Nun habe ich eine Rechnung in der Post an mich erhalten.


Also nochmal genau nachdenken, was denn wirklich passiert ist. Der in #5 dargestellte Sachverhalt weicht erheblich vom Ausgangssachverhalt ab oder geht es um zwei verschiedene Abos, die das Kind abgeschlossen hat?

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#7
 Von 
go610366-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermutlich wurde meine Adresse über das Telefonbuch gefunden.
Abo-Falle soll hier heißen, dass es sich nicht etwa um einen Streaming Service sondern wie Sie bereits vermutet haben ein Abonnement für Schulunterlagen.
Wobei bei der Bestellung ein Preis von 0,00 € vorliegt und nur unten in der Beschreibung steht, dass nach Ablauf einer 30 Tage Frist man das Jahresabonnement bezahlen muss.

-- Editiert von go610366-41 am 10.06.2022 19:32

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von go610366-41):
Wobei bei der Bestellung ein Preis von 0,00 € vorliegt und nur unten in der Beschreibung steht, dass nach Ablauf einer 30 Tage Frist man das Jahresabonnement bezahlen muss.


Dann müsste man sich genauer anschauen, ob die gesetzlichen Anforderungen an den Bestellvorgang erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere die in § 312j BGB genannten Pflichten (Button-Lösung).

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Das machte alles unglaubwürdg.

Ja, gegenüber dem Unternehmen und dem Gericht sollte man da die Argunemtation schon fundamental anders aufbauen.

Denn wenn das so wie hier läuft, wird das wohl ein Schuss in den Ofen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nun habe ich eine Rechnung in der Post an mich erhalten.


Kam die Rechnung wirklich per Post oder E-Mail?

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