Guten Tag,
ich habe seit 2013 einen Vertrag über die Nutzung von einem Sonnenbankstudio mit monatlicher Zahlung (eigentlich schon länger aber Studio wurde 2013 verkauft und dann wurde ein neuer Vertrag mit dem neuen Besitzer gemacht). Volksmund sagt hier Flatrate Sonnen.
Nun verlasse ich am 28.1. Deutschland und ziehe nach Singapur. Die Restlaufzeit des Vertrages geht bis zu dem 31.10.2020.
Der Vertrag hat eine Rückseite auf denen die Mitgliedschaftsbestimmung stehen. 5.d. sagt "Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung wegen vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß §314 BGB
bleibt unberührt. Eine wegen Nichtbeachtung empfohlenen Besonnungsdauer erlittener Sonnenbrand berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung. Wechselt ein Mitglied seinen Wohnsitz, berechtigt dieses nur zur außerordentlichen Kündigung sofern sich der neue Wohnsitz in unzumutbarer Entfernung zum jetzigen Sonnenstudio befindet. Hierfür ist die Kopie der behördlichen Abmeldung und Neuanmeldung der Kündigung beizulegen. Eine Kopie des Personalausweises ist nicht zulässig."
Mein erstes Schreiben mit der außerordentlichen Kündigung wurde mit den Urteilen: III ZR 57/10
(2010) und XII ZR 62/15
(2016) sowie 1 S 338/11
(2012) abgelehnt mit Begründung, dass dies auch auf Sonnenstudios zutreffen würde (kein Urteil spricht von Sonnenstudios. Das 1. behandelt DSL Anschlüsse mit Kündigung durch Umzug und die beiden anderen Fitnessstudios)
Nach meinem zweiten Schreiben mit Hinweiß auf die AGB's kam wieder eine Ablehnung, mit der Begründung, dass die Urteile geltendes Gesetz sind und AGB's nicht über diesen Gesetzen steht (grundsätzlich wusste ich das auch, erscheint mir aber fragwürdig da 1. das erste zitierte Urteil 3 Jahre VOR der Vertragsunterzeichnung war und ich mich dann auch frage wieso man überhaupt diese AGBs hat...)
Muss ich das nun so hinnehmen oder werden sich hier Worte seitens des Betreibers gedreht wie sie wollen?
Vielen Dank im Voraus für eine Auseinandersetzung mit diesem blöden Fall.
Solariumvertrag außerordentlich kündigen durch Umzug AGB genehmigen dies
13.1.2020
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Frage vom 13.1.2020 | 17:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Solariumvertrag außerordentlich kündigen durch Umzug AGB genehmigen dies
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#1
Antwort vom 13.1.2020 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (99982 Beiträge, 37002x hilfreich)
Zitatmit der Begründung, dass die Urteile geltendes Gesetz sind und AGB's nicht über diesen Gesetzen steht :
Das ist schlicht Unfug.
Nützt aber nichts, denn diese Bedingung
ZitatHierfür ist die Kopie der behördlichen Abmeldung und Neuanmeldung der Kündigung beizulegen. :
hat man wohl kaum schon erfüllen können. somit sind die Kündigungen nichtig.
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