SonderKündigung, Vertragsbruch

5. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb459175-33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
SonderKündigung, Vertragsbruch

Hallo
Ich habe einen Vertrag abgeschlossen,mit dem die Eröffnung im Januar vereinbart wurde. Vertragsabschluss für 24 Monate.
Eröffnung erfolgte nicht und ich bin in der Zwischenzeit beruflich umgezogen.
In einem Telefonat, welches jetzt abgestritten wird, hieß es dass der Anruf reicht wegen Vertragsbruch vom Studio.
Monate später wurde einfach abgebucht, mit allem Theater.
Meine Kündigung per Mail mit dem Hinweis auf Vertragsbruch,wurde belächelt. Umzug über 300 km kein Grund und aus Freundlichkeit lassen Sie mich zum Ende des Vertrages raus.
AGB gibt es keine zur Einsicht und nix im Netz zu finden.

Nun die Frage, kann ich da irgendwie raus?
LG!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

https://www.welt.de/wirtschaft/article155043288/Umzug-ist-kein-Grund-zur-Kuendigung-des-Fitnessstudios.html

Wohl selbst schuld, wenn man schriftlich nichts vereinbart. Oder zumindest mit Zeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb459175-33):
mit dem Hinweis auf Vertragsbruch,wurde belächelt. Umzug über 300 km kein Grund

Stimmt, das ist höchstrichterlich entschieden worden.



Zitat (von fb459175-33):
und aus Freundlichkeit lassen Sie mich zum Ende des Vertrages raus.

Wie nett ...
Zum Ende des Vertrages kommt man immer raus, z.B. durch Kündigung. Da sollte man nur einen Zustellnachweis haben.



Zitat (von fb459175-33):
Eröffnung erfolgte nicht

Nun, wenn die Leistung mangels Erföffnung nicht erfolgen kann, wäre eine Kündigung durchaus möglich.
Man müsste aber mal schauen, ob das nicht eine Kette ist, bei der man auch die anderen Studios nutzen kann.



Zitat (von fb459175-33):
Meine Kündigung per Mail mit dem Hinweis auf Vertragsbruch,wurde belächelt.

Was genau wurde denn geantwortet? War das schriftlich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb459175-33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@asd1971
Naja, eigentlich wird man aus Kulanz aus dem Vertrag gelassen.
Und Ich habe ja auch nicht den Umzug als eigentlichen Grund genannt!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb459175-33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Andere Studios sind alle sehr weit weg, sonst hätte ich diese gerne besucht und genutzt.

Der Schriftwechsel erfolgte nur via Mail.
Allerdings konnte ich auch andere Verträge, Strom, Versicherung fürs Auto etc per Mail kündigen. Warum das beim Studio nicht geht ist mir ein Rätsel.

Und wie gesagt, es gibt keine Möglichkeit AGBs zu finden und beigefügt waren mit dem Vertrag auch keine.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb459175-33):
Und wie gesagt, es gibt keine Möglichkeit AGBs zu finden und beigefügt waren mit dem Vertrag auch keine.

Nun, dann gilt das Gesetz.
Was nicht immer zum Nachteil des Kunden ist.



Zitat (von fb459175-33):
Warum das beim Studio nicht geht ist mir ein Rätsel.

Wissen wir auch nicht.
Generell muss immer derjeinige der kündigt, beweisen das die Kündigung zugegangen ist und berechtigt war, wenn die Gegenseite eines oder beides bestreitet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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