Sonderkündigungsrecht bei Änderung des Mobilfunktarifs...

10. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
legeArtis
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Änderung des Mobilfunktarifs...

Hallo, zusammen!
Folgende Situation: Mein Mobilfunkanbieter hat im Laufe des letzten Monats die Bestandteile meines Tarifs geändert. Nicht zu meinem Nachteil, aber ärgerlich ist es schon. Bisher war es nicht möglich in meinem Tarif via UMTS Daten mit meinem Notebook zu empfangen, sondern nur auf meinem Handy das Internet zu nutzen. Seit letztem Monat hat T-Mobile die Verträge wohl dahingehend geändert, dass dies nun auch mit Notebooks etc. möglich sein soll. Hierüber wurde ich als Kunde aber nicht informiert. Wäre ich informiert gewesen, hätte mir das sicherlich den Abschluss eines gesonderten Datenvertrages vor zwei Wochen erspart.

In den AGB steht folgendes:
"9.1 Beabsichtigt T-Mobile die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung oder die Preise zu ändern, wird T-Mobile dem Kunden ein schriftliches Angebot auf Vertragsänderung machen. Sofern der Kunde diesem Angebot nicht oder nicht form- und fristgemäß gemäß Ziffer 9.2 widerspricht, gilt das Angebot als angenommen. In diesem Fall tritt die Vertragsänderung einen (1) Monat nach Zugang des Angebots in Kraft. Widerspricht der Kunde hingegen form- und fristgerecht dem Angebot, so gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen ohne Änderung fort.

....

9.3 Hat der Kunde form- und fristgerecht widersprochen und teilt T-Mobile dem Kunden daraufhin schriftlich mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages ohne die Vertragsänderung für T-Mobile aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar sein wird, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines (1) Monats ab Zugang dieser Mitteilung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Kunde (a) nicht oder nicht form- und fristgemäß kündigt oder (b) nicht ausdrücklich schriftlich innerhalb eines (1) Monats ab Zugang der Mitteilung erklärt, dass er die Erfüllung des ungeänderten Vertrages verlange, gilt dies als dauerhafter Verzicht des Kunden auf diejenige Leistung, deren Erbringung für T-Mobile laut der Mitteilung unzumutbar ist. In diesem Fall ist T-Mobile berechtigt, den Vertrag so durchzuführen, als ob die Vertragsänderung in Kraft getreten wäre."

Eine Benachrichtigung erfolgte aber definitiv nicht. Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht, da T-Mobile sich ja nicht an die eigenen Vertragsvorgaben gehalten hat, oder fallen Änderungen, die ja eigentlich zu meinem Vorteil sind nicht unter diese Klausel?

Vielen Dank für Eure Meinung..

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