Sonderkündigung Sportschule bei beruflichem Umzug

19. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)
Sonderkündigung Sportschule bei beruflichem Umzug

Hallo,

man sei Mitglied in einer Sportschule, Kündigungsfrist laut Vertrag 6 Monate ohne Regelung von Sonderkündigungen.
Kündigung des Mietglieds im Januar "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" mit Nachweis von "dringenden beruflichen Gründen" und Umzug von 200 km.
Mündliche Zusicherung und schriftliche Kündigung unter Zeugen, eine schriftliche Bestätigung liegt nicht vor.

Die Schule bucht nun weiterhin ab und der Trainer ist unerreichbar.
Ist das rechtens und was wären die Optionen?

Vielen Dank und schönen Sonntag,
Nighty

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von NightmareAngel):
Mündliche Zusicherung

Von wem über was genau?



Zitat (von NightmareAngel):
Die Schule bucht nun weiterhin ab

Das wird daran liegen, das die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.



Zitat (von NightmareAngel):
der Trainer ist unerreichbar.

Warum will man den erreichen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Von wem über was genau?

Vom Trainier, dass man sich unter den o.g. Umständen auf ein Vertragsende nach letztem Training einigen könnte

Zitat (von Harry van Sell):

Das wird daran liegen, das die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Allerdings liegt doch hier ein wichtiger Grund vor entsprechend § 314 BGB ?


Zitat (von Harry van Sell):
Warum will man den erreichen?

Um nachzufragen ob es sich hier um ein Missverständnis handelt und an o.g. Vereinbarung zu erinnern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von NightmareAngel):
Vom Trainier, dass man sich unter den o.g. Umständen auf ein Vertragsende nach letztem Training einigen könnte

Es fehlt also offenbar die noch die Einigung.
Und fraglich, ob der Trainer überhaupt dazu befugt ist, das wäre normalerweise nur der Vertragspartner.



Zitat (von NightmareAngel):
Allerdings liegt doch hier ein wichtiger Grund vor entsprechend § 314 BGB ?

Nein, wer umzieht, ist selber schuld, sagt zumindest der BGH (Az. XII ZR 62/15 ) da dieses vom Kunden selber beeinflussbar ist. Im Gegensatz zu z.B. Krankheiten und Schwangerschaft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen