Sehr geerte Damen und Herren,
mitlerweile ist seit fast 3 Wochen der Telefonanschluss an meiner Privatadresse.
Mein Schluss wurde aufgrund fehlender Zahlung gesperrt. (Ich war im Urlaub)
Unmittelbar nach dem Urlaub wurde der offene Betrag bei 1&1 bezahlt. Darauf hin, war die Aussage des mitarbetiers bei 1&1, dass mein Anschluss innerhalb von 48 Stunden freigeschaltet wird.
Seit nun mehr als 3 Wochen warte ich auf diese Freischaltung. Am Telefon wird mir mitgeteilt, dass mein Anschluss frei ist. Nur zuhause empfange ich weder Telefone noch gehen Telefone aus. Das Internet funktioniert auch nicht.
In dieser Woche ( 14.09.2015 - 20.09.2015) habe ich von den Mitarbetiern der Firma 1&1, 3 Techniker Termine bekommen, jeweils von einer Zeitspanne von 6-10 Stunden.
Montag von 14-20 Uhr
Mittwoch von 14-20 Uhr
und der letzte am Samstag von 08-16 Uhr
Zu allen Terminen wurde am gleichen Tag die Firma 1&1 kontaktiert, ob der Techniker den sicher vorbei kommen würde. DIe Aussage war immer Ja,
Der Techniker ist an allen 3 Terminen nicht erschienen und mein Anschluss funktioniert auch nicht.
Unter welchem § kann ich mich mit sofortiger Wirkung vom Vertrag trennen?
Ich bedanke mich im Voraus !
Mit freundlichen Grüßen
J.Slymann
Sonderkündigung Telefon bei 1&1
20. September 2015
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Frage vom 20. September 2015 | 22:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung Telefon bei 1&1
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#1
Antwort vom 21. September 2015 | 10:41
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3149x hilfreich)
Wurde schon eine Frist gesetzt? Vermutlich nicht, also ist keine Kündigung möglich.
Setze 1&1 eine Frist per Einwurfeinschreiben oder Fax, um die Leitung wieder freizuschalten. Die Frist nach Datum, also "bis xx.xx.xxxx". Da es sich um Telefon und Internet handelt, würde ich hier eine Frist von 7 Tagen als ausreichend betrachten, mit 14 Tagen ist man auf der sicheren Seite.
#2
Antwort vom 21. September 2015 | 12:10
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3450x hilfreich)
Genau so!
Und nicht vergessen für die Ausfallzeit (nach der Zusage entsperrt) Erstattung der Gebühren zu verlangen!
Wie hoch war die Rechnung? Schon öfters Rückstände gehabt? Unter 75€ könnte man auch darauf hinweisen, das dies unrechtmäßig war zu sperren (s. TKG)
Und jetzt?
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