Sonderkündigung als regulärer Kündigung

10. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
MikMsn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Sonderkündigung als regulärer Kündigung

hallo,

wenn ein Sonderkündigung vom DSL Anbieter abgelehnt worden, muss nicht diese als eine Kündigung zum nächstmöglichen Datum interpretiert werden?.

z.b. lehnt der DSL Anbieter eine Sonderkündigung vom 10.06.2019, muss er nicht automatisch diese als reguläre Kündigung interpretieren und zum 10.09.2019 eine wirksame Kündigung akzeptieren, falls natürlich der Vertrag zum 10.09.2019 kundbar ist.

fristlose Kündigung wird gemäß § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung umgedeutet, solange die Voraussetzungen für eine reguläre Kündigung vorliegen! ?

-- Editiert von MikMsn am 10.09.2020 22:08

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von MikMsn):
wenn ein Sonderkündigung vom DSL Anbieter abgelehnt worden, muss nicht diese als eine Kündigung zum nächstmöglichen Datum interpretiert werden?.

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MikMsn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

gemäß § 140 BGB wird eine sofortige Kündigung zum nächstmöglichen Termin interpretiert werden solange die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Oder nicht ?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ist doch kein nichtiges Rechtsgeschäft.

wirdwerden

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#4
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Meiner Rechtsauffassung nach ist hier eine Umdeutung vorzunehmen, siehe auch folgenden Kommentarstelle:

§ 140 setzt die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts voraus. Der Grund der Nichtigkeit ist grds gleichgültig. Anwendbar ist die Vorschrift auch dann, wenn das Gesetz ein Rechtsgeschäft nicht ausdr als „nichtig", sondern als unwirksam bezeichnet (BGHZ 40, 218, 222; Staud/Roth Rn 14). § 140 ist daher zB auch auf eine wegen Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksame außerordentliche Kündigung anwendbar (s Rn 20; ferner nur Pal/Ellenberger Rn 3).
(Arnold in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 140 BGB, Rn. 8)

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ja, aber wir haben hier keine Nichtigkeit vorliegen. Und kein Rechtsgeschäft.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 14.09.2020 18:02

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von MikMsn):
wenn ein Sonderkündigung vom DSL Anbieter abgelehnt worden, muss nicht diese als eine Kündigung zum nächstmöglichen Datum interpretiert werden?
Das Vorgehen der Anbieter ist unterschiedlich. Ich hätte das Umdeuten in eine ordentliche Kündigung in den meisten Fällen sogar vermutet. Hier stellt sich aber die Frage nach dem Grund. Oft wird damit versucht Druck auf eine Störung zu machen, dann ist nach deren Beseitigung auch der Grund weg und somit oft die Kündigung nicht mehr gewünscht. Erkläre uns daher vielleicht den Kontext.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
MikMsn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Sonderkündigung wurde vom Anbieter als ein erklärte Absicht den Vertrag zu beenden verstanden worden. Er hat durch die Sonderkündigung den Vertrag zum 10.09.2020 beendet erklärt. Er hätte einfach den Vertrag zum 10.09.2019 beenden sollen oder ?

Dazu gibt bereits etliche Urteile im Miete und Arbeitsvertragsrecht, wo die Gerichte für die Umdeutung einer außerordentliche Kündigung in einer ordentlichen Kündigung entschieden haben.

Achtung kein Jurist, daher könnte ich vielleicht etwas missinterpretiert haben, und deshalb bin auf erstmal auf eure Hilfe angewiesen!.

Grüße,

-- Editiert von MikMsn am 14.09.2020 19:36

-- Editiert von MikMsn am 14.09.2020 19:37

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Egal was er "soll" - nach Duldung der Situation ist nachträglich keine Abhilfe möglich. Das ist weit außerhalb der Reklamationsfrist.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#9
 Von 
MikMsn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Egal was er "soll" - nach Duldung der Situation ist nachträglich keine Abhilfe möglich. Das ist weit außerhalb der Reklamationsfrist.


Ich habe dann aufgehört Beiträge zu bezahlen, da ich, aus meiner Sicht, eine wirksame Kündigung ausgesprochen habe. Und daher verklagt mich jetzt der Anbieter. Die Sonderkündigung sollte einen Beweis dafür sein, dass ich ordentlich gekündigt habe.

meinen Sie, dass ich trotzdem eine Reklamation innerhalb einer bestimmten Frist starten soll, da der Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert hat? da ich keine Reklamations angefangen habe, wäre das eine eindeutige Wille den Vertrag aufrecht zu erhalten? und damit muss ich weiter zahlen?

-- Editiert von MikMsn am 14.09.2020 21:03

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Aha, langsam wird es interessant. Du hättest in jedem Fall einmalig reklamieren müssen. So wurden die Rechnungen schweigend anerkannt. Nicht Zahlen zu wollen ist keine eindeutige Willenserklärung und die Umstände und die Antwort des Anbieters spielen auch eine Rolle.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#11
 Von 
MikMsn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
nd die Antwort des Anbieters spielen auch eine R


Danke für die nicht erfreuliche aber richtige Antwort !

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dann wollen wir es mal mit einem Trostpflaster probieren:
Ab wann wurde mit Sperrandrohung gemahnt? Wurde Anschluss gesperrt? Wenn ja- wann?
War es vielleicht eine Umzugs-Sonderkündigung?

Die Frage deshalb, da gerade bei DSL und evtl. Vorleisterkosten oder Ersparnissen nur ein Schadensersatz in der Höhe des entgangenen Gewinns anfallen kann. ;)

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#13
 Von 
MikMsn
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Dann wollen wir es mal mit einem Trostpflaster probieren:
Ab wann wurde mit Sperrandrohung gemahnt? Wurde Anschluss gesperrt? Wenn ja- wann?
War es vielleicht eine Umzugs-Sonderkündigung?

Die Frage deshalb, da gerade bei DSL und evtl. Vorleisterkosten oder Ersparnissen nur ein Schadensersatz in der Höhe des entgangenen Gewinns anfallen kann. ;)


ich glaube der Trostpflaster hat kaum noch Wirkung :) , da die Rechtsabteilung des Anbieters im weiteren Verlauf alles richtig gemacht hat.
Aber ganz ehrlich ich fühle mich vom deutschen Recht im Stich gelassen, denn wie sollte einen Otto Normalverbraucher im Sachen Gesetze, wie ich, in solch ein Complexus sich immer richtig verhalten. Für mich endet die Geschichte damit, als ich fristgerecht gekündigt habe. Dass der Anbieter die Kündigung zu unrecht abgelehnt hat, sollte nicht mein Problem sein. Ich habe auch nicht die Zeit gehabt mich über solche Details ausgiebig zu informieren, daher stehe ich da als der Verlierer gegenüber Jemand der sich eine große Rechtsabteilung leisten kann. No Hard Feelings ,,,, es handelt sich, um eine kleine Summe.. aber was mit andere, die auf die gleiche Art und Weise abgezockt werden!

Und damit haben die Paragraphen über die Vernunft gesiegt.... Herr Richter ;)

-- Editiert von MikMsn am 15.09.2020 09:26

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von MikMsn):
denn wie sollte einen Otto Normalverbraucher im Sachen Gesetze, wie ich, in solch ein Complexus sich immer richtig verhalten.

Er könnte sie lesen und bei Unklarheiten oder zur Sicherheit Fachleute befragen.
Oder direkt Fachleute befragen.



Zitat (von MikMsn):
ch habe auch nicht die Zeit gehabt mich über solche Details ausgiebig zu informieren,

Wenn man anderen Dingen in der Zeitplanung den Vorzug gibt, ist das das eigene Problem, nicht das vom Gesetzgeber.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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