Sonderkündigung nach Preisanpassung des Fitnesstudius - Dann Rückzieher vom Fitnesstudio

7. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
bona fide
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung nach Preisanpassung des Fitnesstudius - Dann Rückzieher vom Fitnesstudio

Hallo zusammen,

ein Fitnesstudio kündigt schriftlich eine Preiserhöhrung an. Der Kunde macht daraufhin vom Sonderkündigungsrecht gebrauch.

Die Preisanpassung wurde zum 1.9. angekündigt.
Das Kündigungsschreiben wurde im Fitnesstudio Ende August persönlich abgegeben.
Gekündigt wurde aufgrund der Preiserhöhung zum Ablauf des 31.8. aufgrund des Sonderkündigungsrechts.
Hilfsweise wurde zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Im Kündigungsschreiben wurde auch die Einzugsermächtigung zum 31.8. widerrufen.
Ebenfalls wurden die Corona-Beiträge aus den Jahren 2020 und 2021 wegen behördlicher Schließung zurück gefordert.
Weiterhin wurden Kundenguthaben zurück gefordert (Barguthaben für Getränke etc.).
Außerdem wurde die Erstattung von im Voraus bezahlten Trainerstunden gebeten, die noch nicht verbraucht wurden.

Das Fitnesstudio hat,
- den Widerruf der Einzugsermächtigung zum 31.8. bestätigt.
- den Eingang der Kündigung bestätigt.
- die Erstattung von Beiträgen die während den Schließungen abgehoben wurden bestätigt.
- die Erstattung der Barguthaben bestätigt.

Auf die Erstattung von bereits bezahlten Trainerstunden, die nicht abgerufen wurden, wurde nicht eingegangen.

Und: Das Fitnesstudio hat die Kündigung akzeptiert. Jedoch nicht zum 31.8., sondern man will das Vertragsverhältnis noch einige Monate weiter fortführen, dafür aber den Preis für diesen Zeitraum nun doch nicht erhöhen. Da es ein Altervertrag ist, scheinen wohl noch nicht die neuen, kundenfreundlicheren Kündigungsfristen zu gelten. Es wird dann auch gleich mit Mahnungen und Inkasso gedroht, wenn man nicht an die Überweisung der Beträge denkt.

Fragen:

1. Wir sind uns nicht sicher ob der Betrag, den das Studio für die Schließungen erstatten will, korrekt sind. Haben wir einen Anspruch darauf, dass das Studio die Rechnungen offenlegen muss? Wir kommen auf einen anderen Betrag, würden aber gerne einmal unsere Rechnung und die Zeiträume vergleichen bevor man in diesem Punkt auf Konfrontation geht.

2. Besteht ein Anspruch auf Erstattung nicht genommener Trainerstunden?

3. Kann das Fitnesstudio einfach die ausgesprochene Preiserhöhung zurückziehen und so die ausgesprochene Sonderkündigung abwehren und so den Vertrag noch laufen lassen?


Vielen Dank für die Infos.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2402 Beiträge, 369x hilfreich)

Zitat (von bona fide):
3. Kann das Fitnesstudio einfach die ausgesprochene Preiserhöhung zurückziehen und so die ausgesprochene Sonderkündigung abwehren und so den Vertrag noch laufen lassen?


Normalerweise nicht. Aber es gibt da so einen gemeinen Trick mit vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechten.
Das Sonderkündigungsrecht ist meist an die Bedingung geknüpft, dass die Preise erhöht werden.

Wenn man (was viele Leute tun) jetzt der Erhöhung selbst widerspricht, dann macht man dem Vertragspartner damit ein Angebot auf die Erhöhung zu verzichten, welches dieser dann annehmen kann wie er möchte. Wenn er diesem Widerspruch dann stattgibt, dann gibt es aber keine Erhöhung mehr, aufgrund derer der Kunde ein Sonderkündigungsrecht haben könnte.

Vielmehr muss man die Erhöhung akzeptieren (dann ist der Zug für den Vertragspartner abgefahren) und kann sich danach auf dann wegen der Erhöhung auf das Sonderkündigungsrecht beziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bona fide
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit "muss man die Erhöhung akzeptieren" ist gemeint, dass man in dem Fall einfach bis zum 1.9. hätte warten müssen und nicht, aktiv der Erhöhung zustimmen. Richtig?

Na gut, der Zug ist jetzt tatsächlich abgefahren... Wieder was für die Zukunft gelernt. Wird der Kunde halt für ein paar Monate doppelt trainieren müssen ;-)

Und wie siehts mit den Trainerstunden aus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von bona fide):
Der Kunde macht daraufhin vom Sonderkündigungsrecht gebrauch.


Welches Sonderkündigungsrecht?

Zitat (von bona fide):
Haben wir einen Anspruch darauf, dass das Studio die Rechnungen offenlegen muss?


Nein

Zitat (von bona fide):
2. Besteht ein Anspruch auf Erstattung nicht genommener Trainerstunden?


Nein

Zitat (von bona fide):
3. Kann das Fitnesstudio einfach die ausgesprochene Preiserhöhung zurückziehen und so die ausgesprochene Sonderkündigung abwehren und so den Vertrag noch laufen lassen?


Das geht nur dann nicht, wenn Ihr tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht hattet. Das wäre aber nur der Fall, wenn das Sonderkündigungsrecht vertraglich geregelt ist. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es dagegen nicht. Vielmehr hat das Fitnessstudio lediglich de rechtswidrige Preiserhöhung zurückgenommen.

Zitat (von bona fide):
Mit "muss man die Erhöhung akzeptieren" ist gemeint, dass man in dem Fall einfach bis zum 1.9. hätte warten müssen und nicht, aktiv der Erhöhung zustimmen. Richtig?


Richtig, die Preiserhöhung ist nur dann wirksam, wenn der Kunde ihr aktiv zustimmt. Sollte der Kunde die Zustimmung verweigern, kann das Fitnessstudio kündigen.

Ein Fitnessstudio kann daher eine Preiserhöhung nur durch eine Änderungskündigung durchsetzen, wobei die damit verbundene Kündigung natürlich fristgerecht erfolgen muss.

0x Hilfreiche Antwort

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