Guten Tag,
heute wurde der billiganbieter der telekom "congstar" ins leben gerufen. gleichzeitig ist der alte anbieter namens "congster" nicht mehr zu erreichen (inkl. dessen agb´s, tarife, etc.), es wird unter der alten webadresse die neue seite (inkl. neuer agb´s, tarife, neuer name usw.) präsentiert, welche natürlich auch noch eine eigene, neue webadresse hat. es existiert lediglich eine seite zum einloggen für altkunden, auf denen diese ihre persönlichen einstellungen bearbeiten können. haben diese altkunden mit dieser umstellung automatisch ein sonderkündigungsrecht auf ihre altverträge oder sind diese weiterhin gültig?
Sonderkündigungsrecht Altkunden bei Umstellung?
17. Juli 2007
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Frage vom 17. Juli 2007 | 19:19
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 7x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Altkunden bei Umstellung?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2007 | 11:34
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Die Verträge werden zu den vereinbarten Bedingungen unter anderem Namen weitergeführt. Daraus ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
#2
Antwort vom 18. Juli 2007 | 11:50
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Ich schließe mich Mr. Cool an. Kein Sonderkündigungsrecht.
Allerdings gelten die neuen AGB für die alten Kunden nicht ohne Weiteres. Zunächst wird der alte Vertrag mit den alten AGB fortgeführt.
Lediglich bei Preiserhöhungen (z.B.) entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten mal in die alten AGB zu diesem Punkt nachsehen!
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