Sonderkündigungsrecht - Arcor

18. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
an-tra
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht - Arcor

Hallo.

Mich plagt schon seit langem ein Problem mit der Firma arcor:

Im August 2006 hatte ich eienen 24 Moante Vertrag mit der Firma arcor abgeschlossen. Da mir damals schon klar war, dass ich nach einem Jahr wieder umziehen werde, versicherte mir der Arcor-Vertreter, dass ich für den Fall, dass ich an einen Wohnort wechsel, an Arcor nicht verfügbar ist ich kostenlos aus dem Vertrag aussteigen kann.
So ist es dann auch passiert und ich hab Arcor rechtzeitig gekündigt.

Einige zeit später wurden 100€ durch Arcor von meinem Konto abgebucht und ich rief die Kundenhotline an, wo ein Mitarbeiter mir sagte ich solle die 100€ zurückbuchen lassen und Arcor eine Ummeldebestätigung zusenden. Beides habe ich gleich am nächsten Tag erledigt.

Nun bekomm ich schon seit Monaten regelmäßig Post von den ksp.-Rechtsanwälten die von mir die Zahlung der Kündigungsgebühr+Extras wollen. In zahlreichen Telefonaten mit dieser Kanzlei will man mir immer wieder einreden, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt und ich zahlen muss.

Bei Arcor gibt es leider keine Nummer wo man sich konkret beschweren kann und im Callcenter bekomm ich immer wieder bestätigt, das ich nicht verpflichtet bin die Kündigungsgebühr zu zahlen, nur schriftlich kann oder will man mir das nicht geben. Ich habe auch schon zugesichert bekommen, dass man mein Problem weitergeben wird und sich ein Arcormitarbeiter bei mir melden wird, aber das ist leider nicht passiert.

Der Anwaltskanzlei habe ich schon verschiedene Namen von Arcor-Call-Center-Mitarbeitern mitgeteilt, die mir zugesichtert hatten, dass ich nicht zahlen muss. Die Mitarbeiterin der Kanzlei sagte dann, sie würde das überprüfen aber schriftlich bekam ich draufhin nur mitgeteilt, dass meine Einwendungen unbegründet seien.

Ich bin ratlos, was ich noch tun soll. Wie sind meine Chance, wenn ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lasse? (laut ksp gleich Null)


Und steht mir nicht ein solches Sonderkündigungsrecht zu, wenn jeder Arcor-Mitarbeiter den ich frage mir dies versichert, auch wenn soetwas nicht in den AGB enthalten ist?

-- Editiert von an-tra am 18.06.2008 16:53:09

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ein Recht auf außerordentliche Kündigung besteht nicht.

Es kommt darauf an, was vertraglich vereinbart ist, also auch auf das, was in den AGB dazu steht. Das weiß hier bekanntlich keiner.

Auf Callcenter-Angaben können Sie sich nicht verlassen. Verzichten Sie auf weitere Anrufe, die bringen nichts. Alles nur noch schriftlich abwickeln.

Eventuell wäre ein Anwalt ratsam.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
an-tra
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nochmal in den AGBs nachgeschaut. Dort steht:

"...Im übrigen bleibt das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt"

Das hört sich für mich wie Sonderkündigungsrecht an. Ich habe mal nach "Kündigung aus wichtigem Grund gegoogelt und das gefunden:


§ 626 GBG
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann....


Hilft mir das weiter?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nee, das hilft nicht weiter, weil hier kein Dienstvertrag vorliegt und § 626 BGB damit nicht anwendbar ist.

In meinen Augen liegt kein wichtiger Grund vor. Es handelt sich nur um die Frage, ob Sie nun die 100 EUR zahlen müssen oder nicht. Die Leistung wird ja von Arcor wohl problemlos erbracht.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es handelt sich offenbar um die Auflösungsgebühr des Vertrages. Wenn die vorzeitige Auflösung nebst Zahlung dieses Betrages so bestellt oder vereinbart war, dann müssen die bezahlt werden. Wenn diese Option aus der Preisliste aus bekannter Dummheit und ohne Aufklärung von der Hotline veranlasst wurde natürlich nicht.
Die allseits bekannte Beschwerdestelle ist bei Arcor der Vorstandsvorsitzende (Adresse s. Impressum). Reaktion wird meist binnen 4 Wochen und meist in positiver Form erfolgen.

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#5
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Man kann natürlich einen solchen Vertrag kündigen wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage (wenn ARCOR am neuen Standort keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann, können Sie auch die Kosten dafür nicht in Rechnung stellen).

Ob es eine "Auflösungsgebühr" bei ARCOR gibt muss sich aus den AGB und der Preisliste ergeben. Das kann durchaus möglich sein. Auf Aussagen von ARCOR Mitarbeitern kann man sich nicht verlassen, schon gar nicht auf die von Klinkenputzern (Vertreter).

Beschwerden bringen bei ARCOR nichts. Entweder schweigen und genießen oder Anbieter wechseln. Die Telekom hat aber die gleichen Probleme. Ist eine Sch... Branche.

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#6
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Kann auch nur Empfehlen sich -in ganz sachlicher Form - an den Geschäftsführer von ARCOR zu wenden. Hat bei mir in einem Fall auch scho zu einer positiven Wendung geführt.
Aber nciht pampig werden, sondern alles ganz ruhig schildern.

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