Nehmen wir an...
A schließt einen Vertrag mit einem Telefonanbieter (B) für Festnetz und DSL ab. Dieser läuft mehrere Jahre, nach einiger Zeit wird ihm ein neuer Vertrag angeboten, der eine 12-monatige Laufzeit beinhaltet. Nach Bestätigung, dass bei (einem bereits in Aussicht stehenden) Umzug der Vertrag kündbar sei, geht A auf den Vertrag ein.
Einige Monate später entscheidet sich A dazu, in eine Wohngemeinschaft zu ziehen. Diese hat bereits einen gleichwertigen Telefonanschluss beim gleichen Anbieter. Er kündigt den Vertrag fristgemäß, der Vertrag wird von der Telefongesellschaft bestätigt.
Daraufhin erhält er eine Mahnung ohne vorherige Rechnung, die einen recht hohen Betrag aufweist. A ruft bei der Hotline des Anbieters an, fragt nach dem Verbleib der Rechnung und erkundigt sich wegen den hohen Kosten. Der Telefondienst bestätigt, dass es sich um einen Irrtum handelt. Der Anbieter hätte Gebühren (laut Vertrag) wegen der vorzeitige Beendigung des Vertrages berechnet. Dies sei ein Fehler, da es sich hierbei um ein Sonderkündigungsrecht handelt. A solle eine Kopie des umgemeldeten Personalausweises senden, um den Umzug noch einmal zu bestätigen. Man würde dann eine neue Rechnung ausstellen, die die Gebühren nicht enthält. Diese Kopie sendet A unmittelbar nach dem Gespräch ab. Eine neue Rechnung erhält er nie.
Dafür eine zweite Mahnung, darauf einen Mahnbescheid, gegen den A fristgerecht Einspruch erhebt. Etwa ein Jahr später erhält er Post vom Gericht, gegen ihn sei Klage erhoben worden. Um eine Stellungnahme wird gebeten.
Schriftverkehr zugunsten von A liegt bei diesem Szenario nicht vor. Wenn es also "Beweise" gibt, dann liegen diese in den Aktennotizen der Telefongesellschaft.
Wie würdet Ihr darauf reagieren? Macht es Sinn, den Fall weiter zu verfolgen? Oder sollte A einfach auf die Forderung eingehen, um weiteren "Stress" aus dem Weg zu gehen?