Guten Tag,
ich habe einen Vertrag bei einem Fitnessstudio abgeschlossen. Da ich den geringsten Beitrag zahlen wollte, habe ich den Vertrag über 22 Monate abgeschlossen. Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich umziehen muss - nach 3 Monaten Vertragslaufzeit. Ich habe gelesen, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt.
https://www.aboalarm.de/blog/mitgliedschaft/kuendigung-fitnessstudio-umzug-sonderkuendigungsrecht/#Kuendigung_Fitnessstudio_Umzug_Rechtliche_Lage
Nun steht in der AGB des Fitnessstudios folgendes: "Eine außerordentliche Kündigung bei Umzug ist in der Erstlaufzeit ausgeschlossen. In der Verlängerung kann unter Vorlage einer Einwohnemeldeamtbescheinigung, welche 40 m außerhalb des XXX Einzuggebietes liegt eine Vertragsübername einer Person ihrer Wahl erfolgen"
Offensichtlich hält sich das Fitnessstudio nicht an geltendes Recht? Werde ich Probleme haben, aus dem Vertrag zu kommen? Worauf werde ich mich einstellen müssen?
Vielen Dank für alle möglichen Antworten.
-- Editier von olli1987 am 08.12.2015 04:06
Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio
8. Dezember 2015
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Frage vom 8. Dezember 2015 | 04:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2015 | 10:21
Von
Status: Schlichter (7305 Beiträge, 1602x hilfreich)
Das Studio kann in seinen AGB alles mögliche reinschreiben, ob das dann wirksam ist, stellt sich erst später heraus.
An Deiner Stelle würde ich schriftlich die außerordentliche Kündigung aussprechen (schriftlich er Einschreiben), Meldebescheinigung der neuen Anschrift dazulegen oder nach Umzug sofort nachreichen.
Wenn dann weiter abgebucht wird, Geld zurückholen und fertig.
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