Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?

5. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Elke2002
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Mein Fittnesstudio ist plötzlich geschlossen worden. Ich hatte schon die Beiträge für 1 Jahr (bis Ende April 04) im Voraus gezahlt.

Nun hat das Fitnesstudio aber mit einem anderen Studio fusioniert. D.h. ich soll meinen Vertrag forsetzten
- in völlig anderen Räumen
- mit anderen Geräten.
Die neuen Räume sind aber viel kleiner als die alten, die Art der Geräte ist für mich ungünstiger (vorher komfortable Air-Geräte, jetzt 'normale' mit Gewichtscheiben) und die Geräteauswahl ist kleiner und schlechter. :(

Daher möchte ich den Vertrag beenden, aber mir wurde gerade gesagt, ich solle froh sein, dass ich überhaupt die Möglichkeit bekommen hätte, in dem neuen/anderen Studion zu trainieren, weil sonst mein Vertrag nach der Schließung des ursprünglichen Studions weitergelaufen wäre, OHNE dass ich die Möglichkeit der Fortführung des Trainings gehabt hätte. - Ein außerordentliches Kündigungsrecht hätte ich nicht, da sich die Vertragsbedingungen nicht geändert hätten. :( - DAS SEHE ICH ABER ANDERS! (In dem 'neuen' Fitnesstudio hätte ich keinen Vertrag abgeschlossen, da ich diese - neuen/schlechteren - Bedingungen in einem anderen Fitnesstudio hier um die Ecke für viel weniger Geld bekommen hätte!)

Meine Frage: Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Und wie bekomme ich die im Voraus gezahlten Beiträge wieder?

Vielleicht nicht unwichtig: habe grade in meinem Vertrag gesehen, dass das Feld: "Die Mitgliedschaft wird ... für die Dauer von ___ Monaten geschlossen." NICHT AUSGEFÜLLT ist.
- Ich habe also den 1-Jahres-Vertrag nur mündlich und durch die Zahlungsweise abgeschlossen?...

Danke für Eure Hilfe u. mit freundlichen Grüßen! - Elke

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen