Sonderkündigungsrecht Gehwegreinigung bei Umzug

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mieter9876
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Gehwegreinigung bei Umzug

Hallo zusammen,

ich habe zu Ende April meine Mietwohnung gekündigt.
Bei einem externen Dienstleister habe ich einen Vertrag für die Gehwegreinigung abgeschlossen.
Dieser verlängert sich gemäß Vertragsbedingungen stillschweigend immer um ein weiteres Jahr bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese habe ich allerdings knapp verpasst, sodass ich erst zum Mai 2021 kündigen kann.
Die Reinigungsfirma besteht auf eine Einmalzahlung von knapp 100€, wenn ich den Vertrag vorzeitig beenden möchte. Eine Fortsetzung des Vertrages bis Mai 2021 würde das doppelte kosten.

Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht gegenüber der Reinigungsfirma, wenn mein Nachmieter den Vertrag nicht übernehmen möchte?

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße

-- Editiert von Mieter9876 am 24.03.2020 16:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mieter9876):
Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht gegenüber der Reinigungsfirma,

Wenn ein solches vertraglich vereinbart wurde ... ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ich würde da noch ein "Nur" vor die Antwort setzen.
Man kann einen solchen Vertrag auch abschließen ohne Mieter zu sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

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