Sonderkündigungsrecht Mobilfunk

12. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
hh1887
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Mobilfunk

Hallo!

Ich habe ein Problem mit meinem Mobilfunkanbieter, ich hoffe hier kann mir jemand etwas dazu sagen.

Alles hat damit angefangen das meine Handy (SE K750i) nach ca. 8 Monaten kaputt gegangen ist.
Ich habe es dann zur Reparatur eingeschickt. Nach 2 Wochen war das Handy wieder da, immer noch defekt (Mikro defekt) & ohne Serviceschein.
Also hab ich das ganze nochmal eingeschickt und nach 3 Wochen war das Handy wieder da.
Leider war es immernoch defekt, das Mikro fiel wieder aus. Dazu kommt, dass das Gehäuse des Telefons nicht sachgemäß montiert wurde und nun Risse hatte.
An diesem Punkt war ich wirklich geladen und habe auf eine Wandlung des Gerätes bestanden. Leider konnte diese nicht sofort durchgeführt werden, denn der Serviceschein der ersten Reparatur fehlte ja. Also musste ich mir den erst in Kopie schicken lassen.

Danach wurde das Telefon ganz normal gewandelt und ich wartete auf die versprochene Benachrichtigung des Mobilfunkanbieters.
Irgendwann kam diese sogar und ich bestellte über die Hotline ein neues Telefon.
Eine Bestellbestätigung sollte ich nach ein paar Tagen per Mail erhalten.

Als ich dann nach weiteren 2 Wochen nichts hörte, rief ich erneut bei der Hotline an. Dort wurde mir mitgeteilt, das meine Neubestellung abgelehnt wurde, es sei noch zu früh um den vertrag zu verlängern. Also habe ich (für 0,89cent/min) den Mitarbeitern erklärt das ich keinen Vertrag verlängern möchte, sondern ein Handy neubestellen würde.

Die Bestellung wurde erneut aufgenommen und es wurde geprüft ob mein Handywunsch verfügbar wäre. Nachdem mir eine Verfügbarkeit zugesichert wurde wartete ich auf das neue Handy. Und ich wartete...und wartete.

Heute habe ich dann eine SMS bekommen: "...Handywunsch nicht verfügbar, bitte Neubestellung an..."

Wie lange muss ich mir dieses Spielchen noch gefallen lassen?
Was kann ich in dieser Situation tun?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Es ist leider nicht ersichtlich wo das Rechtsproblem ist. Wenn das Gerät gewandelt wurde ist der aktuelle 24-Monate-Vertragszustand korrekt erfüllt. Wenn erst 14 Monate um sind, dann wird es kein (kostenloses) neues Handy geben. Und die letzte Aussage war "nicht verfügbar". Dann geht man zu einem anderen Händler.
Der Handyneukauf ist aber ein eigenständiges Rechtsgeschäft und hat mit dem Vertrag nichts zu tun. Also kein Kündigungsgrund.

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