Sonderkündigungsrecht??

22. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
jazid
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht??

hallo,

also das freenet von 1&1 aufgekauft wurde is ja jetzt bekannt.
bin seit märz 09 bei freenet und habe seitdem nur verbindungsabrüche . auch unter 1&1 lief es so weiter .hab mich gefühlte hundert mal bei freenet beschwert an den abbrüchen hat sich aber nichts geändert.. die abbrüche finden täglich statt manchmal hab ich auch nen tag kein internet bzw kein telefon.ferner habe ich seiner zeit ne 16.000 flatrate erworben.
hab versucht diesen vertrag jetzt zu kündigen.
die antwort von 1 & 1 lautete wie folgt.
sie haben nur eine flatrate bis zu 16.000 abgeschlossen diese kann abweichen .( real gesehen habe ich laut router ne 7000er)
zu den verbindungs abbrüchen wurde nichts gesagt. 1&2 beharrt auf den vertrag bis zum ende.
nach nem telefonat mit denen hiess es nur rufen sie mal die techniker an vielleicht können die ihnen helfen.aber der techniker fritze is auch ratlos...
hab ich somit ein sonderkündigungsrecht?

gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ich bevorzuge den Terminus "außerordentliche Kündigung wegen Vertragsverletzung" ... ja, das wäre möglich, wenn
a) alle technischen Möglichkeiten geprüft sind (Firmware-Update, Einstellungen) - also erst mal die eigenen Möglichkeiten prüfen und verfolgen
b) der Anbieter nachweisbar (Einschreiben!) mit Fristsetzung von 2 Wochen zur Mängelbeseitigung aufgefordert wurde. Natürlich benötigt man ein möglichst genaues Protokoll der Ausfälle und sollte jedes Mal den Ausfall reklamieren. (Routerlog ist zweckmäßig)

Im ersten Schritt wird man vielleicht auf ein 6000er-Profil zurückschalten. Wenn dies keine Abhilfe schafft oder überhaupt keine Reaktion erfolgt, dann besteht die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit. Diese Kündigung muß nur einseitig ausgesprochen werden und gleichzeittig Einzugsermächtigung zurückziehen! Natürlich darf man dann die Leistungen nicht mehr aktiv nutzen, also keine abgehenden Telefonate.
Natürlich wird man wegen der Vorleistungskosten (Hardware, Telekomgebühren) nicht begeistert sein und versucht den Kunden zwangsweise zu halten. Leider versucht das der Laden aus Montabaur nicht mit Problembehebung und Leistung, sondern durch Nötigung und Psychoterror.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
freefrank
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich empfehle Sonderkündigung wegen Vertragspartnerwechsel

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