Hallo,
ich habe einen Vertrag mit einem Carsharinganbieter. Diesen kann ich mit 6wöchiger Kündigungsfrist zum Ende jeden Quartals kündigen.
Im Zusammenhang mit diesem Vertrag habe ich einen Vertrag abgeschlossen der mich von Zuzahlungen im Schadensfall befreit. Dieser gilt jedoch nur für Schäden die mit Autos der Carsharingzentrale verursacht werden.
Dieser Vertrag hat jeweils eine Laufzeit von 1 Jahr und verlängert sich automatisch. Bei mir begann am 1.6. ein neues Jahr. Zum 30.9. möchte ich nun den Carsharingvertrag kündigen. Eine Möglichkeit den daran gekoppelten Vertrag zu kündigen gibt es nicht, die 90 Euro werden komplett fällig.
Kann ich darauf bestehen dass ich die 90 Euro anteilig für 8 Monate zurück erstattet bekomme da ja eigentlich die Grundlage für den Vertrag (Teilnahme am Carsharing) entfallen ist?
Vielen Dank und viele Grüße,
Sunshine02
Sonderkündigungsrecht - Grundlage für den Vertrag (Carsharing) entfallen?
21. Juli 2004
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Frage vom 21. Juli 2004 | 23:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht - Grundlage für den Vertrag (Carsharing) entfallen?
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#1
Antwort vom 22. Juli 2004 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
In den meisten Versicherungsverträgen ist geregelt, dass bei vorzeitiger Vertragsbeendigung trotzdem die geamte Jahresprämie fällig wird.
Ob in deinen Fall eventuell die anteilige Prämie zurückgezahlt wird, musst Du Deinen Vertragsunterlagen entnehmen.
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