Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung - Frist

29. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung - Frist

Liebe Experten. Ich brauch einmal eure Hilfe. Ich habe von meiner Kfz-Versicherung eine Preiserhöhung im November 2011 bekommen. Ich weiß nicht wann genau das im November 2011 gekommen ist. Im Schreiben steht auch nur im November 2011. Ich wollte von meinem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen, aber die Versicherung sagt, dass das Schreiben am 13. November 2011 versendet worden ist und ich spätestens am 16. (13+2 bis 3 Tage Postweg) hätte kündigen müssen. Stimmt deren Argumentation? Oder kann ich vom 30. November 2011 als Posteingang eingehen weil die kein Tag eingetragen haben. Wenn das so wäre, wäre ich noch in der Frist.

Über eine sehr kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen, damit ich die Frist noch einhalten kann.

Anbei das Schreiben:



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Vielen Dank.

Grüße

Erwin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

Warum sollte man für ein Sonderkündigungsrecht denn nur 0 Tage haben? (Nach deren Formulierung erwarten die ja offenbar, daß man am Tag des Briefeingangs kündigen muß.)

Und kann die Gegenseite im Streitfall beweisen, an welchem Tag das Schreiben zugegangen sein soll?

Auf so einen Trick würde ich mich nicht einlassen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Warum sollte man für ein Sonderkündigungsrecht denn nur 0 Tage haben?

Wieso 0 Tage? 13.12 + 3 Tage Postlaufzeit sind schon etwas mehr ...



Wenn da steht 'im November' dann wäre eine Kündigung 'im Dezember' doch gültig ... :grins:


Perry hat Recht, wenn die behaupten das das Schreiben am 13 versendet wurde müssten sie das erstmal beweisen.
Im übrigen gilt meines Wissens nach 30 Tage ab Zugang beim Kunden und nicht ab Postausgang beim Versicherer, so das der Versandnachweis irrelevant wäre.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Wieso 0 Tage? 13.12 + 3 Tage Postlaufzeit sind schon etwas mehr ...


Nein, 13.11. (Aufgabedatum) plus 3 Tage Postlaufzeit, d.h. die gehen davon aus, daß man spätestens am Eingangsdatum des Briefes widerrufen soll.

Außer natürlich der TE meint, er hätte bis zum 16.12. kündigen müssen, das ergibt sich aber nicht aus dem Eingangsposting; allerdings würde es dann mehr Sinn machen.

quote:
wenn die behaupten das das Schreiben am 13 versendet wurde müssten sie das erstmal beweisen.


Nein, sie müßten beweisen, wann das Schreiben zugegangen ist. Denn vor Zugang kann schlechterdings keine Frist zu laufen beginnen. Postlaufzeiten sind nur Schätzungen und rechtlich nicht zu gebrauchen.

quote:
Im übrigen gilt meines Wissens nach 30 Tage ab Zugang beim Kunden


Genau, da schreibst du es ja selbst.

-- Editiert PerryRhodan am 31.12.2011 12:54

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