Sonderkündigungsrecht bei Änderung der AGB

25. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
11_23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Änderung der AGB

Hallo,

Max hat bei einem Kabel-TV Anbieter einen Vertrag abgeschlossen. Nächstmögliche Kündigung ist zum 30.09.2009.
Ende Mai teil der Anbieter Postwendent mit, das ab 01.07.09 die Preise vereinheitlicht werden (für Max statt 15,90 jetzt 17,99) und das neue AGB zum 15.07.2009 in Kraft treten.

Max will insbesondere den Erhöhten Beitrag nicht zahlen und reicht schriftlich sein Kündigung, ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, ein und will zum 31.06.09 kündigen.
Der Kabel-Anbieter behauptet eine außerordentliche Kündigung sei nicht möglich.
Auf Nachfrage heißt es:
"Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Das von Ihnen erwähnte Sonderkündigungsrecht wird Ihnen erst mit unseren aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt. Diese greifen am 15.07.2009."

Wer ist im Recht?


Vielen Dank für die Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

48x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
11_23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)

Hat man als Kunde bei einer Vertragsänderung nicht generel das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen? Insbesondere bei Preiserhöhungen?

Mit freundlichen Grüßen

46x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Man könnte auch den AGBs und der neuen Preisliste(gibt es eine Anpassungsklausel???) widersprechen und wird dann evtl. vom Anbieter gekündigt oder behält die alten Konditionen - aber keine ao-Kündigung möglich!

Wo ist denn das Problem bei 15 Tagen Differenz?

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
11_23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)

Vielen Dank, ich werde den AGBs und der neuen Preisliste wiedersprechen. Leider ist die Widerspruchsfrist von 4 Wochen (?) gestern abgelaufen.

Es sind leider nicht nur 15 Tage differenz, sonder vom 31.6. bis 31.9. ganze 3 Monate.


Dennoch vielen Dank für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

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