Sonderkündigungsrecht bei Arcor/Vodafone????

17. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
drillingsmama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 26x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Arcor/Vodafone????

Hallo zusammen, hier mal eine etwas ausführliche Sachverhaltschilderung mit der Frage, ob ein Sonderkündigungsrecht wegen Nichterfüllung zum tragen kommt. Etwa Mitte Juni habe ich Arcor mitgeteilt, dass sich meine Adresse ändert, von Nr. 75 auf die Nr. 70 (gleicher Straßenname). Ende Juni habe ich einen Termin zur Neuschaltung für den 07.07.2009 bekommen. Ich habe umgehend bei der Hotline (Wartezeit 30 Minuten) angerufen und mitgeteilt, dass wir zu diesem Zeitpunkt urlaubsbedingt nicht anwesend sind. Die gute Dame meinte kein Problem, Termin wird geändert auf den 29.07.2009. Am 07.07.2009 bekam ich im Urlaub eine SMS, dass der Termin nicht realisiert werden konnte, weil wir nicht angetroffen wurden. (wie denn auch, wir waren ja im Urlaub). Vom Urlaub aus mit dem Handy bei Arcor angerufen (Wartezeit 20 Minuten) um das ganze umgehend zu klären. Dann wurde mir auch wieder der 29.07.2009 bestätigt. Am 29.07.2009 einen Tag Urlaub genommen - natürlich ist niemand erschienen. Zweimal tagsüber versucht bei der Hotline anzurufen (mit dem Handy) aber nach jeweils 45 Minuten völlig entnervt aufgegeben und am nächsten Tag erneut versucht. Dann begann ein fröhlicher Ping Pong Spiel wer denn jetzt den Termin versaubeutelt hat. Arcor auf Telekom, Telekom auf Arcor. Jetzt wurde mir ein erneuter Termin zum 12.08.2009 mitgeteilt. Vorsichtshalber habe ich einige Tage vorher wieder über die Hotline angerufen und hörte dann zu meinem Erstaunen, dass überhaupt kein Termin vereinbart wurden wäre. Nach weiteren 3 (!) Anrufen bei der Hotline meinte ein Mitarbeiter, er würde jetzt eine Störung melden und dann wäre die Telekom am nächsten Nachmittag da. Man fragt sich, was denn wohl gestört sein soll wenn nichts geschaltet wurde. Nach nunmehr 7 Wochen ohne Telefon und Internet und spiralförmig in die Höhe steigenden Handykosten habe ich am 07.08.2009 Arcor angeschrieben und eine Frist bis zum 12.08.2009 gesetzt, um einen funktionierenden Telefonanschluss zu schalten, da ich ansonsten den Vertrag wegen Nichterfüllung kündige. Es kam eine generierte Eingangsmail, aber kein Reaktion. Am 12.08.2009 - nachdem wieder nichts passierte - habe ich den Vertrag wegen Nichterfüllung fristlos gekündigt - auch hier kam wieder keine Reaktion außer einer Eingangsmail. Heute habe ich dann festgestellt, dass Vodafone einen Rechnungsbetrag für Juli 2009 abgebucht hat, obwohl mein alter Anschluss am 30.06.2009 bereits abgeschaltet wurde. Da ist ja wohl eine absolute Frechheit.
Für mich stellt sich die Frage, ob diese Kündigung wegen Nichterfüllung Gültigkeit hat, da ich nicht den Krümmel einer Reaktion auf meine Emails bekomme Vielen Dank Drillingsmama

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Tja, wenn du ein Einschreiben geschickt hättest, wäre die Sache schon erledigt. Wegen schlechter Beweisbarkeit vom Email-Zugang wirst du jetzt sinnvollerweise die Auftragsstornierung (es gibt keine Sonderkündigung im BGB) per Einschreiben nachholen müssen mit Verweis auf Telefonate und Mails(Fristsetzung).
Fordere auch die unverzügliche Portfreigabe, da sonst auch kein anderer Anbieter schalten kann.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
drillingsmama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Mr. cool,
von Arcor selbst habe ich eine Eingangsbestätigung der Mail bekommen, dass diese selbstverständlich individuell bearbeitet werden. Ich denke mal, dass dürfte als eingegangen Bestand haben. Was bedeutet in diesem Fall Portfreigabe? Sorry, aber ich bin da der totale Laie. Vielen Dank und viele Grüße Drillingsmama

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Hi Mama,

eine x-beliebige Eingangsmail ist auch insbesondere wegen dem Inhalt kein zuverlässiger, gerichtsfester Nachweis des Zuganges. Daher ist die Schriftform immer noch notwendig!
Die "Portfreigabe" oder besser Leistungsfreigabe betrifft die Reservierung deiner Anschlußleitung bei der Tcom(Verwalter der letzten Meile). Wenn ein Schaltauftrag von Vodafone für deine Wohnung kommt, wird die Leitung/Port für den Anbieter reserviert und es kann dann kein anderer Anbieter dort schalten. Bei Streitigkeiten blockieren gerne die Netzbetreiber für Wochen die Leitung um vielleicht doch den Kunden zu halten.

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