Sonderkündigungsrecht bei Kündigung eines verbundenen Vertrages

7. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Südsee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Kündigung eines verbundenen Vertrages

Guten Tag!

Ich bin Kunde bei Vodafone. Ich habe mit diesen zwei Verträge abgeschlossen. Einmal, einen Festnetzvertrag VDSL-Vertrag 50.000, und einmal einen Mobilfunkvertrag.

Zuvor hatte ich einen ADSL-Vertrag 16.000 bei Vodafone, als dieser ausgelaufen ist, habe ich ihn verlängert und bin auf den VDSL-Vertrag umgestiegen, da 16.000Mbit/s nicht mehr reichen. Allerdings besteht nun das Problem, dass die VDSL-Leitung abends extrem überlastet ist, und ich zumeist unter 5Mbit/s erhalte, manchmal auch unter 1Mbit/s, dazu stürzt das Internet auch oft ab und verliert ganz die Verbindung. Auf Anfrage wurde mir als Grund genannt, dass diese Leitung der Telekom gehört, und diese nicht genug Knotenpunkte gesetzt hat, weswegen das Netz stark überlastet ist. Ein Ausbau ist in Planung, wird allerdings noch eine Weile dauern. Von der Mitarbeiterin am Telefon wurde mit bestätigt, dass aufgrund dieser Lage ein Sonderkündigungsrecht für mich besteht.

Nun bezieht sich meine Frage auf den Mobilfunkvertrag. Diesen habe ich geschlossen, weil Vodafone ihren Festnetzkunden einen monatlichen 10€-Rabatt auf den Abschluss eines Mobilfunkvertrag gewährt. Dieser 10€-Rabatt würde aber, falls ich mein Sonderkündigungsrecht für den Festnetzvertrag ausübe, wegfallen. D.h. die Konditionen meines Mobilfunkvertrages wären direkt betroffen.

Frage: Könnte ich nun auch meinen Mobilfunkvertrag sonderkündigen, da der monatliche Tarife um 10€ steigen wird?

-- Editiert von Südsee am 07.03.2019 11:44

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Südsee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Sehe ich nicht, das sind ja keinen verbundenen Verträge.


Ich bekomme den Rabatt aber ja nur, solange ich Festnetzkunde bin. Das wurde mir telefonisch auch bestätigt. D.h. also eine Kündigung des Festnetzvertrages hätte Auswirkungen auf die Tarife meines Mobilfunkvertrags. Ob ich dann den Mobilfunkvertrag ebenfalls kündigen kann konnte mir die Mitarbeiterin am Telefon nicht beantworten. Daher hier meine Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Südsee):
Könnte ich nun auch meinen Mobilfunkvertrag sonderkündigen, da der monatliche Tarife um 10€ steigen wird?

Einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen, was da zu dem Thema steht.

In der Regel gibt es aber kein Sonderkündigungsrecht wenn - so wie hier - der Kunde die Ursache ist.



Zitat (von Südsee):
D.h. also eine Kündigung des Festnetzvertrages hätte Auswirkungen auf die Tarife meines Mobilfunkvertrags.

Nö, die bleiben - anders als bei einer Preiserhöhung - unverändert wie bei Vertragsschluß bestehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bei separaten Verträgen sehe ich keine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit. Anders wäre es bei einem echten Kombi-Vertrag mit 2 versch. Vertragsleistungen - DSL & Mobilfunk.
Die Anbieter machen es auch trickreich mit solchen Rabatten, denn die werden oft in Preislisten nicht erwähnt, sondern nur so nebenher zwecks Kundenbindung "gewährt". Somit entfällt die vertragliche Verbindung.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.853 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen