Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung Servicevertrag

19. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
jokel123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung Servicevertrag

Hallo Zusammen,

Ich habe einen Servicevertag für meinen Flüssiggastank bei der Firma X abgeschlossen. Der Jahresbeitrag belief sich bisher auf 71,40€ heute bekam ich ein Schreiben, dass der Beitrag auf 107,10€ angehoben wird mit der Begründung "ihre Flüssiggasanlage unterliegt einer Vielzahl von wiederkehrenden Prüfungen und Wartungen. Da Sie sich für unser Servicepaket entschieden haben, organisieren wir diese für Sie. Auf Grund der ständig steigenden Dienstleistungs- und Materialkosten ist eine Preisanpassung zum 01.01.2021 unumgängliche "

In meinem Vertrag steht folgendes zum Preis:
"Firma X ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen durch Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen ($315BGB). Unbeschadet davon werden beide Seiten bestrebt sein, Einvernehmen über die Höhe der Vergütung zu erzielen."

Meine Frage. Habe ich bei dieser stattlichen Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht und auf welchen Paragraphen würde sich dieses stützen?

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120033 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von jokel123):
Meine Frage. Habe ich bei dieser stattlichen Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht und auf welchen Paragraphen würde sich dieses stützen?

Dazu müsste man man den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen kennen, was genau dort zu dem Thema steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jokel123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Zum Thema Preis steht nichts weiteres wie oben genannt im Vertrag.
Hab ich nicht wie z.b bei einer Versicherung ein allgemeines Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6430 Beiträge, 2317x hilfreich)

Und es ist keine Vertragslaufzeit vereinbart ?
Allein die Klausel zum Preis langt zur Beurteilung nicht !

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jokel123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Der Vertrag wurde 2016 für 2 Jahre abgeschlossen. Danach verlängerte er sich automatisch.

" Der Vertrag verlängert sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Er ist sodann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar "

Da ich diese Frist leider nicht einhalten kann, da ich den schrieb zur Preiserhöhung erst heute bekommen habe, wäre ich ja gezwungen den erhöhten Preis für ein Jahr zu akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

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