Sonderkündigungsrecht - kein Anspruch ?

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Cross7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht - kein Anspruch ?

Hallo liebes Forum,

wir haben bei T-online einen Vertrag für eine LTE Internetverbindung abgeschlossen (DSL ist aufgrund unserer kleinen Gemeinde hier nicht schnell möglich).
Uns stehen jeden Monat 15 GB (im Paket M) mit dieser Verbindung zu.

Naja, die sind relativ schnell aufgebraucht.
Nun hat man EIGENTLICH die Option auf das Paket "L" zu wechseln, bei dem uns 30GB zur Verfügung stehen würden. Gegen einen Aufpreis natürlich.

Man sagt uns jetzt (nach bestimmt 10 Gesprächen, verschiedenartigen Informationen von verschiedenen Mitarbeitern) dass es nicht für UNS möglich wäre dieses Paket zu buchen, denn laut Mitarbeitern liegen wir seit dem Update der Telekom nicht mehr im "Grenzbereich".

Zum Zeitpunkt der Vertragsschließung lagen wir noch im "Grenzbereich", ansonsten hätten wir auch Paket "M" nicht buchen können.

Das Beste kommt jetzt:
Es wird uns kein Kündigungsrecht eingeräumt und wir sollen unseren Vertrag (der noch 2 Jahre besteht) weiterhin bezahlen, obwohl wir mit der Dienstleistung unzufrieden sind und gerne ein (sonst ja für den Rest der Welt verfügbares)anderes Angebot in Anspruch nehmen würden. Das kann man uns aber leider nicht liefern.

Also Pech gehabt und weiterhin 2 Jahre zahlen für etwas das wir gar nicht mehr haben wollen ?

EIGENTLICH gäbe es auch noch die (finanziell rein rechnerisch schwachsinnige) Variante einfach durch ca. 15 € seine monatliche Kapazität um 10 GB aufzustocken.

Das ist aber auch nicht möglich da wir bereits eine Kündigung abgegeben haben und diese im System gespeichert wurde, also nix mehr zu ändern geht.

Das kann ja wohl alles nicht wahr sein oder ?

Uns geht es hierbei nicht um den Luxus an schnellem Internet, sondern wir sind eine große Familie mit Kindern und sind arbeits-/schulbedingt darauf angewiesen Datenmengen up- und downzuloaden zu können.


Mich würde Ihre Meinung brennend interessieren.

Vielen Dank im vorraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Verträge sind einzuhalten - in der Form wie sie abgeschlossen wurden. Es hört sich bei Euch nach einem Tarifwechsel von M nach L an. Das wird häufig nicht akzeptiert oder gegen Wechselgebühren. Da ist nichts zu machen, da diese Zusicherung bestimmt nicht so im Vertrag steht.
Anders wäre es bei wesentlichen(!!!) Optionen im Tarif, die Vertragsbestandteil sind. Diese müssen weiterhin für insgesamt 24 M. genutzt werden können. So hört sich das mit den 10GB an.
Die Ausführungen zum Grenzbereich verstehe ich aber nicht.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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