Sperre bzw. Drosselung des DSL-Anschlusses §45k TKG

1. Mai 2020 Thema abonnieren
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Gönnjamin
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Sperre bzw. Drosselung des DSL-Anschlusses §45k TKG

Hallo,

am Anfang des Jahres war mein Konto mit einem Zahlungsverbot belegt, daher kam es zu zahlreichen Rücklastschriften darunter eine DSL-Rechnung in höhe von 42,98€ sowie 2,39€ (Abzug Rabatt).
Der Anbieter hat die Lastschriften erst später angemahnt, von einer Sperre war nie die Rede, es wurden auch Mobilfunkrechnungen angemahnt, dort war die Sperre schon durchgeführt, Telefonie hat funktioniert aber kein LTE für Internet stand mehr zur Verfügung.
Die DSL-Vertragsnummer war dort auch erwähnt allerdings ohne Hinweis von §45k TKG.

Ich hatte post vom Inkassobüro bekommen, dort sind die oben erwähnten 42,98€ sowie die 2,39€ erwähnt sowie 2 Mobilfunkrechnungen, die hatte ich bewusst nicht gezahlt, bei Abschluss des Vertrages hat man mir gesagt, dass die Kaution mit offenen Rechnungen verbucht wird, jetzt heißt es es werden die letzten 3 Rechnungen damit verrechnet.

Der Vertrag ist "Inkassogesperrt" nach meinen Berechnungen sind 74,82€ offen, was noch lange keine 75€ sind und für eine Sperre reichen würde, am 22.04.2020 hatte ich ein Schreiben erhalten wo es hieß, es sind mindestens 75,00 Euro offen und ich sollte doch bitte bezahlen, bei der Hotline hat man mir 3 verschiedene Summen gesagt die ich bezahlen sollte.
Im Schreiben vom 22.04. ist folgender Satz enthalten:

Sollten Sie den offenen Posten nicht innerhalb von 7 Tagen beglichen haben, behalten wir es uns vor, Teile Ihrer
Leistungen zu sperren. Nach 14 Tagen werden wir unsere Leistungen für den oben aufgeführten Vertrag
komplett sperren. Sie bleiben in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Kosten für Ihren Vertrag zu begleichen.

Rätselraten wie viel offen ist?

Verstehe ich den Satz falsch? oder ist eine Sperre erst ab dem 04.05.2020 gerechtfertigt? Hinzu kommt, dass die 75€ nicht erreicht sind oder sehe ich dies falsch?
Mein Gehalt bzw. ein Teil davon kommt am 08.05.2020 da wird die Rechnung beglichen, aber ich bin der Meinung, dass die Sperre nicht gerechtfertigt ist, da keine Sperrankündigung bei mir angekommen ist, und die 75€ nicht erreicht sind.
Am 27.02.2020 gab es einen Hinweis zur Sperre, da waren die 75€ nicht erreicht, und die sind auch stand heute nicht erreicht...
Mein Fehler ist es vermutlich gewesen Zweckgebunden zu überweisen, da hat der Anbieter wohl beliebig verrechnet, die Überweisung erfolgte immer unter der Angabe der Kundennummer.

Am Telefon sagte man mir, ich muss erst ALLES bezahlen, offene Handyrechnungen sowie DSL das wären dann ca. 350€, ich gehe davon aus, dass dies nicht korrekt ist, die Leistung zu verweigern weil, offene Forderungen ebenfalls bei einem anderen Vertrag bestehen.

Ich würde wie folgt vorgehen:

Den Anbieter anschreiben, und auffordern zur Freischaltung (Die Bandbreite ist auf 354kb gedrosselt, Telefonie gesperrt) innerhalb von 7 Werktagen? und damit "drohen" den Vertrag fristlos zu kündigen weil, ein berechtigter Grund zur Sperre nicht besteht, sowie die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht ist.

Natürlich hätte ich früher Zahlen können, aber es gibt hier widersprüchliche angeben zur Höhe der offenen Forderungen.

1. Mindestens 75,00€ keine genaue Formulierung der Forderungshöhe
2. Widersprüchliche angaben bei der Hotline
3. "Aufrechnung der Forderungen mit anderen Verbindlichkeiten"
4, Frist von 14 Tagen nicht erreicht

Bei der Hotline komme ich nicht weiter, einfach rotzfrech die Mitarbeiter dort, teilweise wird einfach aufgelegt..
Man versteht mich nicht, dass die Frist von 14 Tagen nicht erreicht ist, sowie das "Limit" von 75,00€.

Oder stehe ich hier auf dem Schlauch?

Wer ist hier im Recht?





-- Editiert von Gönnjamin am 01.05.2020 16:52

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14 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
Wer ist hier im Recht?
Keiner ;)
Du hättest die berechtigten Rechnung zahlen müssen und die andere Seite hätte die Leistung nicht verweigern dürfen.
Fragt sich nur wie man das auflöst. Kommst Du wirklich nicht über 75€, wenn Du Mobilfunk und DSL zusammenziehst? Wie sieht es neue Fälligkeiten aus? Werden die 75€ mit Nebenkosten überschritten?

Wie setzen sich die 350€ zusammen? Es hört sich so an, als wenn das der Schadensersatz nach einer fristlosen Kündigung wäre, d.h. Du wirst KEINE Leistung bekommen - selbst bei Zahlung! Und dann wird die Forderung überhöht sein.
Mein Rat: gleiche unverzüglich die berechtigten, ausstehenden Rechnungsbeträge aus. Dann kann man immer noch schauen wie unseriös die restliche Forderung zu klären ist.

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#2
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,

ich habe mir mal meine Rechnungen angeschaut, ich komme auf folgende Summen:

- DSL : 2,39 € + 42,98€ mehr ist in der Forderungsübersicht nicht ersichtlich = 45,37 € (Monat März)

Laut Hotline hat man den April ebenfalls ins Inkasso übergeben, aus meiner Sicht nicht korrekt, da die Frist für die Mahnungen aus meiner Sicht nicht eingehalten wurden sind, den April habe ich rechtzeitig gezahlt.
Für mich ist es eindeutig, dass hier das Unternehmen nicht richtig gehandelt hat, genauso wie ich.


In der Forderungsübersicht werden ja nur die 45,37€ angemahnt, und im Schreiben vom 22.04.2020 werden mindestens 75,00€ geltend gemacht, was für mich eine sehr irreführende Aussage ist, daher ist die Sperre nicht gerechtfertigt, 74,82€ sind keine 75,00€.


Die Forderung vom Inkasso ist eine gesamte Forderung, die Forderung beinhaltet Mobilfunk und DSL, der größte Teil davon ist Mobilfunk, Schadenersatz ist dort nicht aufgeführt.
Im Inkassoschreiben werden 54,00€ Geschäftsgebühr aufgeführt, sowie 11,70€ Pauschale für Telekommunikaitonsdienstleistung, 7,50€ bonitätsabfrage, der Rest Moilfunk + DSL

Selbst wenn die Kosten von Mobilfunk höher wie 75,00€ sind ist die sperre vom DSL-Anschluss nicht gerechtfertig, für mich sieht es danach aus dass man erst die Inkassokosten gedeckt haben möchte die entstanden sind, um dann den Vertrag wieder freizuschalten.

Es handelt sich wie gesagt und 2 Separate Verträge, die zu einer Inkassoforderung zusammengefasst ist, dies ist für mich nicht korrekt.

Eine vernünftige Klärung ist nicht möglich, die Supporter brüllen einen an, legen einfach auf auf Post wird nicht reagiert (Das War schon vor Corona so)

Rechnungen Zahlen ja , aber nur DSL - für Mobilfunk liegt eine Kaution vor, da hat man mir gesagt es wird mit den offenen Rechnungen verrechnet.

Für mich ist die Sperre nicht berechtigt, und ein "Vertragsbruch" vom Unternehmen (Nicht erbrachte Leistung)

Update:
Gerade mal jemanden erwischt der nicht sofort die Fassung verliert, es wurde mir bestätigt beim DSL-Vertrag besteht derzeit nur eine offene Forderung von 74,82€ gesperrt wurde weil: die Forderung ans Inkasso übergeben wurden ist, eine frühzeitige Freischaltung ist nicht möglich weil, der Button für die Kundenbetreuer nicht Freigegeben ist.
Somit ist die Sperre nicht berechtigt.

-- Editiert von Gönnjamin am 01.05.2020 22:04

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ein Provider aus Montabaur? Oder welcher Provider sonst?
Die TKG-Regelung kennst Du ja? https://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html
Neben den 75€ ist auch noch der zeitliche Ablauf wichtig. Wurden die 14 Tage Vorlaufzeit vor der Sperre eingehalten? Wie hoch ist die Kaution?
Nicht beweisbare Telefonate bringen wenig. Ein nachweisbares Schreiben ist aus versch. Gründen sinnvoller. Auf die fehlerhafte Sperre hinweisen und eine sofortige Entsperrung verlangen. Gleichzeitig auf die Zahlung des Rückstandes hinweisen.

Signatur:

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#4
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau, es ist dieser Anbieter.

Die Kaution war nur für den Mobilfunkvertrag, und beläuft sich auf 190,00€ .
Der DSL-Vertrag ist ohne Kaution, mit einem Handy aus einer niedrigeren Kategorie wäre die Kaution weggefallen, ich habe mich bei anderen Anbietern umgesehen und festgestellt, dass es günstiger ist wenn ich die 190€ zahle.

Der Ablauf der Mahnungen:

Im Telefonat hat man mich darauf hingewiesen, dass die Sperrankündigung am 27. Februar erfolgte, diese ist allerdings ohne Frist, es ist nur ein Hinweis, dass man den Vertrag bei anhaltenden Zahlungsverzug kündigt (fristlos) aber auch hier zu waren die 75,00€ nicht erreicht, es sind lediglich rund 46€.

Für den Fall einer vorliegenden Sperrung heben wir diese innerhalb von 48 Stunden nach erfolgtem
Zahlungseingang auf. Bitte beachten Sie, dass wegen der banküblichen Bearbeitungsfristen der
Zahlungseingang bei uns bis zu 4 Werktage dauern kann. Die Bearbeitungszeit ist von der jeweiligen
Bank abhängig und wir haben darauf leider keinen Einfluss.

Bei anhaltendem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Verträge, aus denen die Zahlungspflicht resultiert,
fristlos – auch ohne vorherige Sperre zu kündigen. Zu einer Sperre sind wir bei Vorliegen der Voraussetzungen
sowie nach Maßgabe des § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG) berechtigt. Sie bleiben in diesem Fall
verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu begleichen. Gegen eine solche Sperre können Sie Rechtsschutz vor den
Gerichten suchen.


Gekündigt ist nichts, es ist außerdem nicht klar formuliert welchen Vertrag es betrifft, hier widerspricht sich der Anbieter, wenn er sich auf §45k beruft, und drüber hinweg sieht dass keine 75€ erreicht sind.

Am 22.04.2020 erfolgte dann aus meiner Sicht die Ankündigung der Sperre, allerdings fehlerhaft, weil dort nur die Rede ist von: Wenn sie innerhalb von 7 Tagen nicht zahlen ...


Sollten Sie den offenen Posten nicht innerhalb von 7 Tagen beglichen haben, behalten wir es uns vor, Teile Ihrer
Leistungen zu sperren. Nach 14 Tagen werden wir unsere Leistungen für den oben aufgeführten Vertrag
komplett sperren. Sie bleiben in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Kosten für Ihren Vertrag zu begleichen.


Für mich unglücklich gewählt die Formulierung "Mindestens" und im Controllcenter finde ich auch kein hinweis zu offenen Forderungen, nur die Nachricht offenen Posten mit der Formulierung "mindestens" ..


Folgender Brief geht raus morgen per Einschreiben (sofern möglich Aufgrund der aktuellen Lage)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie auf, die Sperre zur Vertragsnummer XYZ mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Zu den Gründen:

Ich habe keine Sperrankündigung erhalten, die mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen verbunden ist.
Der Hinweis vom 22.04.2020 ist fehlerhaft, und beinhaltet eine fehlerhafte Frist, hier ist die Rede von 7 Tagen, der §45k TKG Abs. 2 sieht eine Frist von 14 Tagen vor.
Außerdem befinde ich mich derzeit mit einer Summe von 74,82€ im Rückstand, dies sind keine 75,00€, der §45k TKG sieht nicht vor, dass aufgerundet werden darf.

Die Zahlung werde ich in kürze an Sie veranlassen.

Ich behalte mir vor, den Vertrag wegen nicht erbrachter Leistung zu kündigen, sowie Rechtsschutz vor einem Gericht zu suchen.


Mit freundlichen Grüßen

Gönjamin.

Ich hoffe dies kann man so abschicken.

Vielen Dank für Deine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Gönnjamin):
Ich hoffe dies kann man so abschicken.


Klar, nur wird es keinen bei 1&1 beeindrucken.

Aber: ich habe auch einen Vertrag bei 1&1, dort sind der DSL-Vertrag und der Simkartenvertrag zusammengefasst, will sagen eine Vertragsnummer für einen Vertrag bestehend aus unterschiedlichen Bausteinen.

Zitat (von Gönnjamin):
bei Abschluss des Vertrages hat man mir gesagt, dass die Kaution mit offenen Rechnungen verbucht wird, jetzt heißt es es werden die letzten 3 Rechnungen damit verrechnet.
Es mit den letzten Rechnungen zu verrechnen ist insoweit logisch. Dass eine schon vorher verrechnete Kaution die Wirkung einbüßt sollte verständlich sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Nochmals die Nachfrage:

Zitat:
Wie setzen sich die 350€ zusammen? Es hört sich so an, als wenn das der Schadensersatz nach einer fristlosen Kündigung wäre, d.h. Du wirst KEINE Leistung bekommen - selbst bei Zahlung!


Dann noch ein Hinweis wegen der 75€: Die 75€ beziehen sich auf die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner. Irgendwelche externe Kosten (Inkasso) gehören nicht in die 75€-Grenze. Spätetens wenn man die Inkassoforderung wegen Abweichungen zum TKG und ggf. auch AGB beanstandet - vergl. TKG "Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht."- ist diese Inkassoforderung rechtlich nicht mehr der 75€-Grenze zuzurechnen.
Fragt sich somit ob man überhaupt die Inkassokosten zahlen sollte.
Du musst also abwägen wieviel Dir DSL- und Mobilvertrag wert sind und ob es überhaupt Sinn macht auf eine Entsperrung zu hoffen. Gerade die Westerwälder Räuber melken gerne ohne was zu leisten.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Schadenersatz ist nicht aufgeführt, beide Verträge sind noch aktiv.
Der Mobilfunkvertrag überschreitet die 75€ Grenz.
Der DSL-Vertrag unterschreitet die Gebühren von 75€ nämlich 74,28€.

Ansonsten sind noch aufgeführt in der Inkassorechnung:
58,80€ Geschäftsgebühr
11,70€ Pauschale für Kommuniaktion nach Nr 700020VV RVG gem §§280,286 BGB

7,50€ Bonitätsauskunft

Meine Berechnungen:

DSL-Vertrag: 74,28€
Mobilfunk: 147,55€
Gebühren: 77,90€
Gutschriften laut Inkassorechnung: 2x 25€ für Mobilfunk 2x 20€ für Internet (schon Berücksichtig.)

Folgender Satz lässt mich etwas stutzig werden:

Sehr geehrter Herr Gönnjamin,

um Ihren Vertrag freischalten zu können, ist es erforderlich, dass Sie die offenen Gebühren überweisen.

Den genauen Rechnungsbetrag inklusive Inkassogebühren und die Bankverbindung erfahren Sie direkt von unserem Inkassodienstleister Creditreform Koblenz Dr. Rödl und Brodmerkel KG.

Sie erreichen die Kollegen unter ********* Alternativ können Sie Ihre Fragen an folgende E-Mail-Adresse senden: *********

Mit freundlichen Grüßen

2-1 und 2-1 Kundenservice

+++

Zitat:
Es mit den letzten Rechnungen zu verrechnen ist insoweit logisch. Dass eine schon vorher verrechnete Kaution die Wirkung einbüßt sollte verständlich sein.


Soweit schon aber:

Voraussetzung dafür ist, dass alle 1&1 Rechnungen bis dahin fristgerecht von Ihnen bezahlt wurden – es dürfen also keine Rücklastschriften oder Mahnungen zu Ihren Verträgen entstanden sein.
Falls dies der Fall ist, erhalten Sie die Kaution erst am Ende der Mindestvertragslaufzeit nach Abzug der evtl. offenen Posten zurück.

In allen Fällen gilt, dass wir offene Posten, die evtl. entstanden sind, mit der Kautionssumme verrechnen.

Daher ist es für mich fraglich ob ich überhaupt die Zahlungen an das Inkassobüro zu leisten habe, bzw. die Gebühren für selbiges Verfahren.
Die Rückzahlung erfolgt in 25% schritten, wenn kein Rückstand entstanden ist.

Für mich bedeutet es:

Erst am Ende wird abgerechnet, erst wenn es keine offenen Forderungen gibt, gibt es Geld zurück, oder die Kaution wird verrechnet.

Für mich widersprüchliche Angaben seitens des Unternehmens.
Aus meiner Sicht wäre ein Inkassoverfahren erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gerechtfertigt.




-- Editiert von Gönnjamin am 02.05.2020 17:00

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#8
 Von 
Mr.Cool
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Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die genaue Forderungsaufstellung wäre schon viel früher sinnvoll gewesen. Jetzt kann man es aber besser erahnen worum es geht. Der Anbieter macht es sich eben recht leicht. Trotzdem Glück, wenn es noch keine Sperre gibt. Meine Befürchtung wegen Schadenersatz und kommender Kündigung scheint auch (noch) nicht zuzutreffen. Die Inkassoforderung könnte man jetzt noch trefflich in Frage stellen, aber das könnte die Sache eskalieren lassen.

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#9
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, hatte die letzten Tage wenig Schlaf wegen Bereitschaftsdienst, da hatte ich wohl etwas übersehen.

Fest steht für mich:

q
- Die Sperre ist nicht berechtigt nach §45k TKG Abs. 2

- Der Anbieter hat vermutlich auf die Sperre am 27.02.2020 hingewiesen zu unrecht/fehlerhaft, weil auch hier jeweils bei Mobilfunk und DSL die 75er grenze nicht erreicht ist.

- Die Inkassoabgabe ist fragwürdig, da die Kaution wohl am Ende mit offenen Forderungen verrechnet wird, von den letzten 3 Rechnungen ist nicht die Rede.
Bei dem Vertrag mit Kaution muss wohl anders abgerechnet werden, von Inkassoabgabe ist nicht die Rede

- Der Anbieter wirft alles in einem Topf und will die Gebühren sofort beglichen haben, rechnet die Gebühren auf und verlangt die Vollständige Begleichung, es bestehen allerdings zwei Unterschiedliche Verträge die nicht in einem Topf geworfen werden können.

-Anbieter macht die Freischaltung davon abhängig dass Mobilfunk auch ausgeglichen wird

Wie Zahle ich am besten (DSL)? Im Moment könnte ich die Rund 76€ aufbringen, Mobilfunk erst im Juni (Danke Corona)

Zweckgebunden an das Inkasso oder an den Anbieter?

Bei nicht erfolgter Freischaltung, Antrag auf einstweilige Verfügung bei meinem Amtsgericht? (Eskalation?)
Eilbedürftigkeit dadurch gegeben, dass der Anbieter Fristlos kündigen will und dadurch unberechtigt Kosten geltend macht?

Die Kaution dürfte 50% der noch kommenden Forderungsausfälle decken, ich würde dann für den Mobilfunk noch 70% zahlen müssen (Vermutlich Inkassogebühren und Schadenersatz)



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#10
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,

nach weiteren zahlreichen fehlgeschlagenen versuchen den Kundenservice umzustimmen, wurde der Vertrag "außerordentlich gekündigt" mit einer Frist von 2 Wochen zur Beseitigung des Problems.
Ein Telefonat mit der Inkassoabteilung lief wie folgt ab:
Anschluss bleibt gesperrt, die Inkassogebühren müssen gezahlt werden, ansonsten erfolgt keine Freischaltung, und nun nerven Sie mich nicht, ich habe wichtigeres zu tun ..

Okay, geht auch freundlicher...

Ferner gibt es ein Fehler bei dem Anbieter, in den AGB steht:

Es wird nach §45 TKG gesperrt, dieser Paragraph ist aber nicht für die Sperre gedacht, sondern viel mehr die Interessen behinderter Menschen..

Gibt immer mehr Gründe die für eine außerordentliche Kündigung sprechen...

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Naja, vergaloppier Dich nicht. Es reicht der Hinweis auf §45 TKG, auch wenn es nur um 45k geht: https://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html
Du bist mit >???€ im Rückstand. Deine für dich positive Auslegung das mit 75€/Vertrag auszulegen ist nicht unbedingt sichergestellt. Deine Auflistung mit Beträgen und Gutschriften ist auch nicht so klar.
Ich würde 76€ direkt an 1-1 überweisen mit Vermerk "zweckgebunden für DSL Vertrag .... Grundgebühr". Dann würde ich per Brief oder Fax oder sonstwie über Portal die Zahlung für Mobilfunk ankündigen mit Corona-Begründung. Freundlich bleiben und Reaktion abwarten.

Signatur:

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#12
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,

danke für deine Antworten, die Zahlung für die 75,00€ habe ich bereits angekündigt, die wird Morgen spätestens Freitag erfolgen.

Hier mal die Forderungsaufstellung https://www.bilder-upload.eu/bild-d2227a-1588792401.jpg.html
Ich hatte im übrigen Ende Februar einer Rechnung widersprochen, diese wird aber in der Inkassorechnung voll abgerechnet, per Mail erhielt ich die Bestätigung das die Sache in Bearbeitung ist, dies war Anfang März.
Somit ist die Inkassorechnung nicht korrekt, dies war mir aufgefallen als ich den Schriftverkehr in meinen E-Mailpostfach durchgeguckt habe.


Zur Stundung wegen Corona:

Hatte ich bereits gemacht, ist bewilligt wurden - selbst dort widerspricht man sich.
Bei offenen Posten von weniger als 200€ erfolgt die Freischaltung wenn die Sperre nach dem 08.03.2020 erfolgte.
Die Freischaltung erfolgt nicht weil die Verträge mit einem "negativstatus" belegt sind.

Also selbst bei der bewilligten Stundung dreht man sich die Worte so wie man will, in der Bestätigungsmail hieß es erst die Freischaltung erfolgt, weil nach dem 08.03.2020 die Sperre erfolgte, nachdem ich die Freischaltung einforderte kam folgende Mail:

Mail 1:

Außerdem halten wir das Mahnverfahren für diesen Vertrag an. Um den Zahlungsrückstand gering zu halten, können Sie jederzeit Einzahlungen vornehmen.

Vertragssperren, die am 08.03.2020 oder später gesetzt wurden, heben wir auf, sofern der offene Posten pro Vertrag weniger als 200,- EUR beträgt.
Davor in Kraft getretene Vertragssperren bleiben gültig.



Mail 2:

Vertragssperren, die am 08.03.2020 oder später gesetzt wurden, heben wir auf, sofern der offene Posten pro Vertrag weniger als 200,- EUR beträgt.
Davor in Kraft getretene Vertragssperren bleiben gültig. Sperren aufgrund eines Inkassoverfahrens bleiben ebenfalls bestehen.

Also die drehen es sich wie sie es brauchen.

Ich hoffe nach der Zahlung der 75,00€ schalten sie das Internet nicht frei, und ich bin diesen Anbieter los.

Danke für die Hifle.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Obskure Verflechtung zwischen 1&1 und Inkasso. Sieht eher nach einem internen Inkasso aus, wenn 1&1 die Rechnungstellung für das angeblich externe Inkasso übernimmt. Das man dann die Sperre aufrechterhält bis zur Zahlung unberechtigter Inkassorechnungen grenzt an Nötigung. :augenroll:
Die Konstellation ist mehr als fragwürdig. Da könnten die Inkassospezis hier im Forum sicher noch einiges anmerken.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gönnjamin
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,

es hat sich bis jetzt nichts getan.
Der bzw. die Anschlüsse sind gesperrt, trotz Zahlung der 75,00€ .

In den Bedingungen der Kaution steht folgendes:

Wenn nach 6 Monaten keine offenen Posten bestehen und es keine Rücklastschriften gegeben hat wird der erste Teil der Kaution erstattet, solch eine Erstattung der Kaution hat nicht stattgefunden, also gehe ich sehr stark davon aus, dass dieser Teil (25%) zur Verrechnung einbehalten wird.
Daher ist aus meiner Sicht das Inkassoverfahren hinfällig.
Es steht außerdem in den Bedingungen dass am Ende gegengerechnet wird, offene Posten gegen Kaution.

Ich hatte ein Brief mit Frist gesetzt mit anschließender außerordentlicher Kündigung wenn die Frist nicht eingehalten wird, dies ist eingetreten, als Antwort kam ich solle doch einfach bezahlen und mich nicht aufregen es hat alles seine Richtigkeit...

Hinzukommt der Widerspruch mit der bewilligten Stundung, und der daraus resultierenden Freischaltung die ebenfalls nicht erfolgte.

Ich werde da nicht locker lassen...

0x Hilfreiche Antwort

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