Um für eine nicht eingetragende Gemeinschaft für Treffen T-Shirts mit Gemeinschaft-Logo zu erstellen, wurden verschiedene Brauereien angeschrieben, mit der Bitte, diese zu unterstützen.
Eine Brauerei erklärte sich dazu bereit, und nimmt auch Kontakt zu einer Stickerei auf.
Für Druck-Vorkosten wurde ein Betrag abgemacht, den die Gemeinschaft zahlt. Der Rest sollte an die Brauerei gehen.
T-Shirts werden mit der Rechnung
für die Vorkosten geliefert.
Die Vorkosten werden bezahlt.
Nun weigert sich die Brauerei die Stickkosten zu zahlen, und die Rechnung dafür geht an die Gemeinschaft.
Es wurden nur mündliche Abmachungen getroffen.
Abmachungen zwischen Stickerei und Gemeinschaft sind nicht getroffen.
Wer muß für die Rechnung aufkommen?
"Sponsoren"-Vertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Mündliche Abmachungen sind natürlich gültig.
Standardfrage: gibt es Zeugen für die mündlichen Vereinbarungen?
Die Frage ist ja, wer den Auftrag an die Stickerei gegeben hat...
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
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Auch wenn die Brauerei den Auftrag gegeben hat, könnte darin ein Anscheinsbeweis für das Bestehen einer Auftragsarbeit (und ggfs. einer Unterstützungsvereinbarung) für die o.a. Gemeinschaft gesehen werden.
Dann wäre die Gemeinschaft in der Beweispflicht, in welcher Höhe die Brauerei das ganze "sponsorn" wollte.
Ohne Zeugen wird man sich vor Gericht wohl auf eine "marktübliche" Verteilung vergleichen müssen, wobei ich nicht beurteilen kann, welches Verhältnis hier zugrunde gelegt werden würde.
Aber dann wäre auch das Argument der Brauerei, für die Druckkosten (oder einen Teil) nicht aufkommen zu müssen, nicht mehr haltbar. Warum sonst sollte eine Gemeinschaft eine Brauerei beauftragen, den Auftrag an die Druckerei zu geben. Oder besser gesagt: Welche Interessen hätte die Brauerei daran?
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Sehe ich auch so.
Deswegen ja: bei mangelnden Beweismöglichkeiten wird es auf eine Teilung der Kosten hinauslaufen.
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