Spracheiseveranstalter gibt Zertifikat nicht raus.

3. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Trial1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Spracheiseveranstalter gibt Zertifikat nicht raus.

Hallo, ich habe eine Sprachreise gebucht welche mir zertifikate am ende der reise versprochen hat. Nun möchte der veranstalter mir diese Zertifikate nicht aushändigen, da meine Anwesenheit in den Kursen unter 80% liegt.

Auf der Homepage, sowie in dem Katalog des Veranstalters steht geschrieben das ALLE Studenten diese Zertifikate bekommen würden und nirgends steht etwas von 80% Anwesenheitspflicht.

Der veranstalter Argumentiert nun so das er mir Informationen zum Kurs geschikt habe, was auch zutrifft in denen stehen würde , dass die Anwesenheit 80% betragen muss für die Zertifikate.
Das allerdings ist nach der Buchung geschehen, also NACH vertragsabschluss.

Ist das rechtens oder sind sie verpflichtet mir diese Zertifikate auszuhändigen?



Bin für jeden Beitrag dankbar.

lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Schon aus reinem verkehrsüblichen Verständnis wäre natürlich erst mal zu fragen, was man mit einem Zertifikat anfangen kann, für das nicht einmal minimalste Anforderungen an Anwesenheit gestellt wurden.

Als Veranstalter würde ich im Beschwerdefall dem Kunden auf das Zertifikat schreiben "Anwesenheit nicht erforderlich", dann kann er das auch gleich in die Tonne kloppen, weil kein Personalchef sowas ernst nehmen würde. ;)

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#2
 Von 
Trial1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das beantwortet die frage nicht ;)

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich denke mal, daß in den Reiseunterlagen stand, daß es einen Schul/Kursteil gibt.
Haben Sie diesen nicht besucht, gibt es kein Zertifikat.
Ich denke mal, daß es common Scence ist, daß diese Veranstaltungen bei einem Sprachurlaub Pflicht sind, wenn sie mit angeboten werden.
Im schlimmsten Fall würde man ihnen vermutlich ein Zertifkat ausstellen, daß Sie an der Reise teilgenommen haben, aber nicht die Requirements des Unterrichts erfüllt haben. Mit dem Zertifikat werden Sie glaube ich, jedoch nicht viel anfangen können. Schlimmer noch, Sie zeigen zukünftigen Arbeitgebern, wo Ihre prioritäten liegen.


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#4
 Von 
Trial1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Zertifikat beinhaltet nicht die Anwesenheit in der Schule oder sonstiges, es ist ein Abschließender Englisch test, welcher aufzeigt welches Niveau man erreicht hat, z.b. B1.
da ich trotz meiner relativ schlechten Anwesenheit in dieser Schule bis in das Höchste Level der Schule in Englisch gekommen bin, ist meiner meinung nach ein Fortschritt zu sehen.

Des weiteren stand und steht nichts auf der Homepage oder Prospekten von "Anwesenheitspflicht", das haben sie mir NACH vertragsabschluss mitgeteilt in einer Pre-Departure Information. Ich möchte nur wissen ob sie verpflichtet sind die versprochenen leistungen bei buchung zu erfüllen, oder ob es rechtens ist diese abzuändern nach buchung in eben dieser Pre Departure Information.


Danke

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#5
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Das Zertifikat beinhaltet nicht die Anwesenheit in der Schule oder sonstiges, es ist ein Abschließender Englisch test, welcher aufzeigt welches Niveau man erreicht hat


Dann wäre wohl auch davon auszugehen, dies sei unabhängig von der Anwesenheit.

Aber wie ich schon sagte, selbst wenn du jetzt auf deinem (vermutlich tatsächlich bestehenden) Recht bestehst, würde ich als Veranstalter schon aus Fratz eine Formulierung wie oben ins Zertifikat packen, dank derer du mit dem Teil dann praktisch nichts mehr anfangen kannst.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

War das ein Bildungsurlaubs-Sprachkurs?
Allein daraus ergibt sich eine Mindest-Teilnahme, die nicht unterschritten werden darf. Solche Klauseln sind üblich und keineswegs überraschend. Ferner streitest du womöglich mit dem Vermittler (Anbieter), während die Detailregeln vom Veranstalter bzw. dessen Landesregeln bestimmt sind.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wurde der Test den bestanden? Oder waren Sie bei dem Test auch nicht anwesend ;-)

Mal im Ernst, wenn Test vorraussetzung ist, daß man 80% anwesend ist, dann ist man halt 80% anwesend.
Gerade wenn es um Sprachzertifikate geht, ist da immer auch ein Teil Landeskunde dabei, welcher Zertifiziert werden kann, ohne es zu Prüfen, wenn man den Nachweis der Teilnahme erbringt.
Machst du die Zertifikate im Selbststudium aller Langenscheid, so kannst du zwar auch die Prüfung machen, bekommst aber auch nur ein nacktes B1 ohne Nachweis der Landeskunde.

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