Stadtwerke Strom Rechnung für alte Wohnung zahlen?

28. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Stadtwerke Strom Rechnung für alte Wohnung zahlen?

Hallo,
folgender Sachverhalt:

Herr X ist am 30.04.16 aus seiner alten Wohnung ausgezogen. An diesem Tag war auch die Schlüsselübergabe. Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht.
Der externe Stromanbieter (z.B. eOn) lieferte bis dahin den Strom. Der Vertrag wurde fristgerecht zum 30.04.16 gekündigt und aufgelöst.

Nun im November melden sich die lokalen Stadtwerke mit einer Rechnung in Höhe von 60€ für den Zeitraum Mai-November den Herr X zahlen soll.
Herr X sagt er hatte keinen Vertrag mit den Stadtwerken sondern mit Eon welchen er auch fristgerecht gekündigt hat und verweist auf den Eigentümer/Vermieter der Wohnung.

Die Stadtwerke verlangen das Datum der Schlüsselübergabe, den Endzählerstand am 30.04.16 und das Übergabeprotokoll.

Das Datum der Schlüsselübergabe und den Endzählerstand hat Herr X übermittelt. Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht.

Ist Herr X verpflichtet den Betrag zu zahlen obwohl kein Vertrag bestand und er auch nicht mehr in der Wohnung wohnt oder muss es der Eigentümer bezahlen?

Danke für die Ratschläge. Habt eine schöne Woche.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist Herr X verpflichtet den Betrag zu zahlen obwohl kein Vertrag bestand und er auch nicht mehr in der Wohnung wohnt oder muss es der Eigentümer bezahlen?

Nö. Ab Schlüsselübergabe ist der Eigentümer oder Nachmieter derjenige, der heran zu ziehen ist. Bei leer stehenden Wohnungen muss der Eigentümer heran gezogen werden.

Es ist ungeschickt, kein Übergabeprotokoll zu haben. Aber ich wüsste nicht, dass es irgendeine Rechtspflicht gibt.

Ich würde dem Stromanbieter folgendes schicken: "Werter Anbieter. Es interessiert mich nicht, was sie für verkehrte Rechtsansichten haben. Wenn Sie zweifelsfrei beweisen können, dass ich in die Wohnung ohne Schlüssel eingebrochen bin und Strom entnommen habe, können Sie sich gerne vor Gericht versuchen. Ansonsten lassen Sie mich einfach in Ruhe. Ich behalte mir vor, bei weiteren Drohbriefen auf ihre Kosten einen Anwalt mit negativer Feststellungsklage zu beauftragen und je nach Formulierung der Drohung Strafanzeige zu erstatten, ohne weitere Vorankündigung."

An wen sich der Anbieter dann wendet, kann Herrn X egal sein.

Herr X tut gut daran, wenn er Zeugen für den Umzug und die Schlüsselübergabe benennen kann. Für den Fall, dass der Eigentümer plötzlich unter Gedächtnisschwund leidet.

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#2
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielleicht sollte ich noch einmal hinzufügen das Herr X als er die Wohnung im September 2012 erstmalig bezog sehrwohl Kunde bei den lokalen Stadtwerken war. Später aber zu dem externen Lieferanten wechselte. Nun ist es ja so dass man automatisch von den lokalen Werken beliefert. Trotzdem nicht zahlen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nun ist es ja so dass man automatisch von den lokalen Werken beliefert.

Nein, ist es nicht. Der Vertrag mit dem Grundversorger von 2012 ruht nicht. er ist gekündigt, weg, fertig aus.
Und einen neuen Vertrag gab es nicht. Der kommt mit dem Grundversorger nur zustande, wenn man tatsächlich Strom entnimmt.

Das heißt, der der tatsächlich am Ende erstmals wieder Strom entnommen hat, der hat den Vertrag geschlossen.

-- Editiert von mepeisen am 30.11.2016 18:16

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und einen neuen Vertrag gab es nicht. Der kommt mit dem Grundversorger nur zustande, wenn man tatsächlich Strom entnimmt.


Die Aussage stimmt so nicht, denn ein neuer Vertrag mit dem Grundversorger kommt kongludent zu Stande und sei es nur in Höhe der Zählergebühr.

Eon hat die Beendigung Deines Vertrages, Antares, an den Grundversorger gemeldet, aber nicht den grund für die beendigung. Der setzt sich nun mit Dir in Verbindung. Mit Deinen weiteren Informationen wird er den Hausbesitzer kontaktieren.

Ein im Grunde genommen völlig normaler alltäglicher Vorgang, es lohnt sich nicht sich darüber aufzuregen.

Berry

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die Aussage stimmt so nicht, denn ein neuer Vertrag mit dem Grundversorger kommt kongludent zu Stande und sei es nur in Höhe der Zählergebühr.

Und wo steht das?
In den StromGVV steht Entnahme von Strom oder hat sich da kürzlich was verändert?

Aber selbst wenn: Der, der die Wohnung nicht mehr bewohnt, kann auch konkludent nichts abschließen.

Zitat:
Ein im Grunde genommen völlig normaler alltäglicher Vorgang, es lohnt sich nicht sich darüber aufzuregen.

Wenn es nur bei der Nachfrage bleibt, dann ja. Wenn sie trotzdem noch Geld wollen, könnt man sich aufregen ;-)

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