StarCom - überlange Kündigungsfrist

31. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Werner11
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)
StarCom - überlange Kündigungsfrist

Hallo,

folgender Fall:

Ein älterer Herr hat 2006 mit der Fa. Starcom (Telefon/Festnetz) einen Vertrag abgeschlossen. Vor 1 Jahr (2009) ist dieser Herr gestorben, die Rechnungen etc. laufen immer noch auf den Namen des Herrn. Die Ehefrau hat im August 2010 nachgefragt, wie möglicherweise ein Internetanschluß über diese Fa. zustande käme (Bitte um ein Angebot), entschloß sich aber (schriftlich, Einschreiben mit Rückschein) noch während der Widerrufsfrist gegen eine sofort übersandte Vertragsänderung (die so nicht angefordert war, lediglich ein Angebot) und kündigte auch auf Anraten eines gutmeinenden Helfers den gesamten Vertrag mit der StarCom, da die Gesamtleistung sogar von der Telekom günstiger erbracht würde, als durch diesen Vertrag - der 2 (!) Rechnungen (eine über die Grundversorgung = Anschluß) und eine über Verbindungen von der StarCom beinhaltet.

Die Fa. StarCom antwortete darauf, daß der Vertrag zum 31.3.2012 (!!!) ausliefe und erst mit diesem Datum gekündigt ist.Dies ist sicherlich absoluter Humbug, da im Vertrag der Fa. StarCom im Kleingedruckten steht, daß bei Vertragsabschluß 24 Monate Laufzeit vereinbart sind und anschließend bei Nichtkündigung (Kündigung bis 2 Monate vor jeweiligem Ablauf) jeweils 12 Monate automatische Verlängerung. Abgeschlossen wurde der ursprüngliche Vertrag im Jan. 06.

Was sollte man dieser Dame raten? Soll Sie darauf pochen, daß der Vertragspartner (Ihr Mann) verstorben ist und deshalb der Vertrag sofort zu beenden ist?

Oder soll sie noch bis Januar 2011 bezahlen und dann eventuelle Weiterabbuchungen rückbelasten (sollte die Fa. sich nicht einsichtig zeigen)?

Oder sind derartige Vertragslaufzeiten nicht eh sittenwidrig und damit unwirksam?

Was passiert, wenn die ältere Dame in ein Altenheim zieht und der Anschluß nicht mehr an der ursprünglichen Adresse besteht? Ist damit dann der Vertrag wenigstens erledigt?

Für Tips zu relevanten Urteilen etc. wäre ich dankbar, da ich selbst die Dame nicht auf eigene Faust ins Blaue beraten möchte.

Mit freundlichen Grüßen,

Werner

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eine Suche mit dem Wort Starcom sollte reichen um aufschlußreiche Eindrücke zu der Firma zu erhalten. :augenroll:
Gerade bei älteren Leuten wird gern einschüchternder Terror gemacht. Daher ist ein vernünftiger Kompromiß besser. Wenn der Vertragsbeginn im Januar 2006 war und es keine anderen Vertragsvereinbarungen gab, Einschreibbrief mit Kündigung zum Januar 2011 hinsenden mit Entzug der Einzugsermächtigung ab Februar und telefonische Kontaktaufnahme untersagen. Evtl. noch Auskunft nach BDSG verlangen und die Weitergabe/Nutzung der Daten zu Marketingzwecken untersagen.

Sollen die doch beweisen, das es einen 24monatigen Neuvertrag gegeben hat ...
Nur dann wäre die Laufzeit berechtigt.
Der Todesfall ist (jetzt noch) keine gute Argumentation, da der Anschluß noch besteht und der Ehepartner die Verträge übernommen hat. Eine altersbedingte Aufgabe der Wohnung wäre da schon besser. Aber welche Fallen dann die AGB enthalten sei dahingestellt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Werner11
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

>Eine Suche mit dem Wort Starcom sollte reichen um aufschlußreiche Eindrücke zu der Firma zu erhalten.

Das war mir klar.

>Gerade bei älteren Leuten wird gern einschüchternder Terror gemacht. Daher ist ein vernünftiger Kompromiß besser.

Genau. Und deswegen frage ich auch nach. Ansonsten hätten die schon meinen Anwalt auf dem Pelz, z.B. mit kleinen Abmahnungen in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Aber das kann ich der alten Dame nicht zumuten, das belastet sie mehr als daß es was bringt.

Danke für die Auskünfte. So ähnlich hätte ich es in diesem Fall auch gemacht, nur wollte ich Eure Meinung dazu. Daß die sicher nicht sofort klein beigeben, ist dabei auch schon klar. Aber bis Januar wird die Dame wohl oder übel noch in den sauren Apfel beißen müssen.

Gruß,

Werner



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