Stellplatz rechtens gekündigt?

3. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Susi80
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellplatz rechtens gekündigt?


Hallo,

meine Eltern sind vor kurzem umgezogen. Sie haben allerdings über die alte Wohnungsgesellschaft (bei der ich nun nicht mehr Mieterin bin) einen angemietet Stellplatz. Uns wurde mündlich mitgeteilt dass wir diesen zu kündigen hätte. Dies wurde uns nun auch schriftlich mitgeteilt. Ich (die Tochter) wollte den Stellpaltz übernehmen, dies geht allerdings nicht, da es eine Warteliste für die Stellplätze gibt und ich diesen nicht einfach übernehmen kann. Ich vermute es geht einfach darum, dass sie die Miete kräftig anheben möchten...
Folgenden Absatz habe ich nun in dem Mietvertrag gefunden:

Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
Dieser Vertrag ist rechtlich und wirtschaftlich selbständig und unabhängig von etwa gleichzeitig abgeschlossenen weiteren Verträgen über andere Mietsachen, insbesondere ist eine Kündigung unabhängig von dem Weiterbestehen eines Mietvertrages über Wohnraum zulässig.

Ich verstehe diesen Absatz so, dass der Mietvertrag für den Stellplatz zwar nichts mit dem Wohnungsvertrag zutun hat, allerdings kann uns jederzeit gekündigt werden.
Dürfen die uns einfach so den Mietvertrag nun kündigen? Das wäre sehr ärgerlich...
Danke schon mal im Voraus für eine Antwort!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Susi80
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Also man kann grundlos einen Mietvertrag kündigen?!?

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#3
 Von 
Susi80
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eben noch einmal bei der Wohnungsgesellschaft angerufen (aus einem anderen Grund) und der Sachbearbeiter hat dann von sich aus nach der Kündigung für den Stellplatz nachgefragt. Ich habe dann noch mal nachgefragt ob da nichts anderes mehr machen kann und als er es natürlich verneinte, meinte ich dass er die Kündigung in den nächsten Tagen erhalten wird. Er meinte dann zu mir, dass das gut wäre, da eine Kündigung von seitens der Gesellschaft und Geld kosten würde. Habe im Vertrag nachgeschaut und ich wüsste nicht warum uns das nun auch noch was kosten sollte!?! Kann das denn sein? Beide Seiten haben doch das Recht innerhalb von 4 Wochen zu kündigen, deswegen verstehe ich diese Drohung nicht! Er hat es mehrmals mündlich erwähnt und nun zum ersten mal schriftlich, dass wir bis zum 15.6. den Vertrag zu kündigen hätten, ansonsten kündigen sie: Wir weisen Sie letztmalig daraufhin, dass für den Stellplatzvertrag noch keine Kündigung vorliegt. Als Frist merken wir uns den 15.6. vor. Sollte bis zur genannten Frist keine Kündigung eingehen, werden wir das Mietverhältnis Ihnen gegenüber kündigen.
Wir wollten es so weit wie möglich hinauszögern und die Gesellschaft uns den Vertrag kündigen lassen. Kann uns das nun wirklich auch noch was kosten!??

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#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 291x hilfreich)

> Also man kann grundlos einen Mietvertrag kündigen?

Einen Mietvertrag, der nicht über Wohnraum abgeschlossen wurde, ja. Solange die vereinbarten (bzw. mangels solcher die gesetzlichen) Fristen eingehalten werden, bedarf es keiner (nachvollziehbaren) Begründung wie "ich brauche die für meinen Sohn", "ich möchte die teurer vermieten" oder "ich möchte mich dort zum Papst fortbilden lassen".

Ich wundere mich auch über die Frage, wenn Sie gleichzeitig schreiben "Beide Seiten haben doch das Recht innerhalb von 4 Wochen zu kündigen".

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#5
 Von 
Susi80
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war mir nicht sicher ob man einen Stellplatz grundlos kündigen kann. Nun weiß ich. Die 4-Wochenfrist habe ich noch mals erwähnt, weil mir der Sachbearbeiter angedroht hat, dass wenn die Wohnungsgesell. uns den Stellplatz kündigt, uns dies Kosten verursachen kann. Ich verstehe nicht warum und frage mich ob das ok ist? Deswegen habe ich den Absatz des letzten Schreiben eingefügt. Da war auch keine Rede von irgendwelchen Kosten, die auf uns zukommen würden. Sie können uns doch einfach einen Brief zukommen lassen, in den nächsten 4 Wochen den Stellplatz kündigen und fertig...können uns da wirklich Kosten entstehen wenn die uns eine Kündigung zukommen lassen?

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