Der 17 jährige A überredet den 18 jährigen B für ihn ein Auto zu mieten und ihn damit herumzufahren.
B soll hier als Stellvertreter des A gehandelt haben.
Ist hier eine wirksame Stellvertretung zustande gekommen?
Warum nicht?
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Stellvertretung wirksam?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Wenn für den A hier noch die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit gilt (weil es sich nicht um einen Fall von "Taschengeld" handelt), dann ist die Bevollmächtigung des B - wie jede Willenserklärung des A, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil hat - schwebend unwirksam und bedürfte damit der Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten des A.
Bonusantwort:
Da der B das Auto IMO gar nicht im Namen des A gemietet haben kann (ich bezweifle, daß Autovermieter sowas machen, erst recht, wenn der Vertretene minderjährig ist), sieht es eher so aus, als wäre "Auto mieten und mich damit herumfahren" ein Dienstleistungsvertrag - der aus den gleichen Gründen wie oben schwebend unwirksam sein kann.
-- Editiert Lenina Huxley am 02.10.2011 18:14
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