Steuerberatungskosten Ratenzahlung

3. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
mvsstrauss
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerberatungskosten Ratenzahlung

Meine Frau und ich hatten seit Ende 2012 einen neuen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Wir haben ihn beauftragt die Umsatz- und Einkommensteuer 2011, 2012 und 2013 für uns zu machen.

Vom ersten Gespräch an hatten wir mündlich und per Email im gegenseitigen Einverständnis vereinbart, das wir seine entstehenden Kosten in monatlichen Raten von je EUR 200,00 bezahlen. Die Raten wurden auch immer pünktlich und korrekt überwiesen. Heute ist noch ein Restbetrag von ca. EUR 8.000,-- zu seinen Gunsten offen.

Da uns dieser Steuerberater in seiner Bearbeitung viel zu träge und für seine Leistungen viel zu teuer war, haben wir ab 2014 zu einer erheblich günstigeren und wesentlich schnelleren Steuerberaterin/Dozentin gewechselt.

Da wir das Mandat jetzt gekündigt haben möchte der erste Steuerberater die offenen ca. EUR 8.000.-- bis Ende Juni 2014 komplett bezahlt bekommen. Er sagt, da wir das Mandat gekündigt haben, sei auch der noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Frage: Ist es richtig, dass dieser offene Restbetrag (ca. EUR 8.000,--) nun sofort bezahlt werden muss?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

Für Hilfestellungen diesbezüglich möchte ich mich vielmals bedanken!

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-- Editiert mvsstrauss am 03.06.2014 00:07

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Die Frage wäre halt was genau damals vereinbart wurde ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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