Stillschweigende Vetragsverlängerung um 12 Monate rechtens?

18. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gerod1
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 10x hilfreich)
Stillschweigende Vetragsverlängerung um 12 Monate rechtens?

Hallo,

ich habe in einem Fitnesstudio eine Vertrag geschlossen.

In den ersten Zeilen heißt es:

"Die Mitgliedschaft beginnt am 1.12.2003. Sie kann nur schriftlich erstmas zum 1.12.2004 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich danach jeweils um 12 Monate, wenn Sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt wird." Diese Vertragsbedingung war auf dem Vertragsbogen vorgedruckt und nur die Daten 1.12.2003 und 1.12.2004 konnten handschriftlich eingetragen werden. (AGB??)

Am 1.9.2004 habe ich nun die Kündigung in den Briefkasten des Fitnessstudions persönlich eingeworfen.

Heute erhielt ich Post vom Fitnessstudio, dass meine Kündigung erst zum 30.11.2005 akzeptiert wird, da ich nicht fristgerecht gekündigt hätte.

Gibt es eine Möglichkeit hier raus zu kommen? Ist eine Verlängerung des Vetrages um die komplette Laufzeit des Ursprünglichen Vertrages rechtens? Hilft hier evtl. die Vertragslaufzeit vom 1.12.2003 - 1.12.2004, was ja strengenommen eigentlich 1 Jahr und 1 Tag ist? Ein Jahr wäre ja nur vom 1.12.2003 - 30.11.2004? Bitte mal dringend um Hilfe, da ich mir im Moment keine Rechtsberatung beim Anwalt leisten kann??

1000 mal Danke im Voraus!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Die Verlängerung um ein komplettes Jahr ist erstmal rechtens. Zu spät ist eben zu spät.

Die ursprüngliche Vertragslaufzeit geht auch vom 01.12.2003 - 30.11.2004. Die Formulierung "erstmalige Kündigung ZUM 01.12.04" besagt nur, dass ab dem 01.12.04 eine Kündigung erstmals wirksam werden kann, nicht dass der Vertrag bis 01.12.04 läuft.

Um welche Uhrzeit hast du den Brief denn am 01.09.04 eingeworfen? Morgens? Ich würde erstmal behaupten, den Brief am 31.08.04 eingeworfen zu haben (meinetwegen 23.59 Uhr). Den Nachweis sollen sie erstmal erbringen, dass dem nicht so war. Eine Zahlung über den 30.11.04 hinaus würde ich dann erstmal verweigern und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerod1
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 10x hilfreich)

Leider steht auf dem Brief auch das Datum 01.09. und eingeworfen habe ich den Brief so gegen 18:00 Uhr.

Echt blöd gelaufen, aber dass sich ein Vetrag per AGB um die komplette Laufzeit verlängert und nur einmal im Jahr auch noch nur mit einer Frist von 3 Monaten kündbar ist... Das empfinde ich schon als eine unangemessene Benachteiligung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

wirklich dumm gelaufen....

guckst du hier bei Vertragsrecht:
http://www.verbraucher-urteile.de/index.html?

Die Materie ist noch sehr undurchsichtig. Einer Vertragsverlängerung um 6 Monate wurde vom BGH bejaht. Zu 12 Monaten gibt es noch keine endgültige Entscheidung.

Da man dir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten + eine Verlängerung um ein Jahr aufgebrummt hat, halte ich die Sache für sehr fragwürdig. Nach meiner Meinung kommt es durch diese 15monatige Bindung zu einer unzulässigen Benachteiligung.

Außerdem bin ich mir nicht mehr sicher, ob du nicht doch ordnungsgemäß gekündigt hast. Die Formulierung "zum 01.12.04" ist wirklich etwas uneindeutig. Hätte hier gestanden "bis 30.11.04", dann hätte das jeder verstanden.

Da man nicht davon ausgehen kann, dass sich jeder mit solchen Spitzfindigkeiten auskennt und du am 01.09.04 gekündigt hast, würde ich dir gute Chancen einräumen, aus diesem Vertrag heraus zu kommen.

Also: Am besten du widersprichst erstmal der Kündigungsannahme "zum 30.11.05" und berufst dich darauf, dass du rechtzeitig "zum 01.12.04" gekündigt hast.
Sollten sie dies nicht akzeptieren, dann kannst du auch noch per 01.12.04 die Zahlung einstellen und es dann auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

... und der Fragesteller sollte einen Zeugen für den Einwurf der Kündigung haben - ansonsten kann er deren Zugang im Zweifel gar nicht beweisen...

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