Hallo,
eine Firma A schickt Kunden B (per email) eine Kündigung für einen Dienstleistungsvertrag. Zugleich macht sie ein (teuereres) Ersatzangebot, dass Sie, falls der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist wiederspricht, automatisch einsetzt.
Der Kunde lässt die Frist verstreichen, ohne sich zu melden.
Ist in so einem Fall (Kündigung, Ersatzangebot) soetwas wie eine "stillschweigende Zustimmung" zulässig, insbesondere, wenn der Kündigungsgrund nichtig ist?
Wie verhält es sich, wenn statt Kündigung /Neuangebot eine Vertragsänderung ausgesprochen wird?
Vielen Dank für die Hilfe,
Ray
Stillschweigende Zustimmung?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



--- editiert vom Admin
Hallo,
ja, der Kunde ist Verbraucher.
Die Firma behauptet nun, es habe sich nicht um eine Kündigung/Ersatzangebot gehandelt, sondern um eine Änderung in einen anderen Vertrag. Macht das einen Unterschied?
Danke & Gruß,
Ray
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo,
sowas muss dann aber im Vertrag stehen, oder?
In der Mail steht wörtlich "hiermit kündigen wir ihren Vertrag", anschliessend wird eine Änderung in einen anderen Vertrag angeboten, allerdings ohne die Konditionen zu nennen (bis auf den Preis). Es geht also u.U. nicht nur um eine Tarifanpassung.
Gruß & Danke,
Ray
--- editiert vom Admin
Hallo,
es gab in der Kündigungs/Wandlungs mail lediglich den Namen des neuen Tarifs/Vertrags und den Preis. Sonst nichts, keine Konditionen. Ich habe auch erfolglos auf der Homepage des Anbieters danach gesucht.
Einen Hauptvertrag in dem Sinne gab es nicht, lediglich eine (stichpunktartige) Leistungsbeschreibung, eine Rechnung und die AGB. Darin steht, dass der Anbieter den Tarif anpassen darf (mit Frist), jedoch nichts von Kündigung.
Ich möchte nicht öffentlich schreiben um wen es sich handelt. Link gerne per pm.
Gruß
Ray
--- editiert vom Admin
ich habe noch einmal nachgelesen, in der AGB heisst es, "[...} ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von drei Monaten zu ändern."
Also nur Preise.
In der Mail war 1 Monat Frist gesetzt, in der man schriftlich kündigen soll, wenn man den Vertrag nicht wechseln will.
Gruss & vielen Dank,
Ray
--- editiert vom Admin
hallo,
noch eine Nachfrage:
Kunde C ist in gleicher Weise von der Firma B angeschrieben worden. Ebenfalls soll in einen anderen Vertrag gewandelt werden. C ist aber Kaufmann und hat den Vertrag im Rahmen seiner Gewerbetätigkeit geschlossen.
Gelten hier andere Rechtsgrundlagen?
Darf die Firma hier mit "stillschweigender Zustimmung" rechnen, wenn sich C in der gestellten Frist nicht gemeldet hat?
Gruß,
Ray
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