Stornieren möglich ?

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
aha_soso
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 15x hilfreich)
Stornieren möglich ?

Hallo zusammen,

ich habe vor knapp 7 Wochen bei einer Nachhilfeschule für mein 9 jähriges Kind einen Nachhilfevertrag über ein Jahr unterschrieben. Das Dokument enthält als Überschrift nicht den Begriff "Vertrag" oder ähnliches, es ist ein "Anmeldebogen".

Beginn des Nachhilfeunterrichts wird 1-2 Wochen nach den Sommerferien, also in unserem Bundesland, so ca. am 20.09.10.

Von diesem "Vertrag" möchten wir nun zurück treten.

Jetzt wird es interessant:
In den AGB steht zum Thema Kündigung: Nach der Anmeldung folgt eine Probezeit von einer Woche. Innerhalb dieser Zeit kann der Kursteilnehmer ohne einen Grund anzugeben fristlos kündigen. Ansonsten gilt die in der Anmeldung vereinbarte Zeit.


Nun zu meiner Frage: Ist ein Storno möglich ?
Irritierend finde ich übrigens den Begriff Probezeit ? Hat diese schon begonnen bzw. ist diese schon abgelaufen. Bisher hat noch keine einzige Unterrichtseinheit stattgefunden !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Dokument enthält als Überschrift nicht den Begriff "Vertrag" oder ähnliches <hr size=1 noshade>


Das ist auch irrelevant, weil ja klar ist, daß sich beide Seiten hier binden wollten. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen ergeben einen Vertrag, egal ob der "Vertrag" betitelt ist oder "Raxacoricofallapatorius" oder gar nicht.
Nur besondere Ausnahmen wie eine Überschrift "nicht bindender Scherzvertrag" o.ä. können das anders aussehen lassen.

quote:<hr size=1 noshade>Von diesem "Vertrag" möchten wir nun zurück treten. <hr size=1 noshade>


Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten.

§§620 II, 621 , 626 , 628 BGB wären für dich interessant.

Insbesondere hier §621 Alt. 4 BGB :

"Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig, [...] wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs "

quote:<hr size=1 noshade>Irritierend finde ich übrigens den Begriff Probezeit ? Hat diese schon begonnen bzw. ist diese schon abgelaufen. Bisher hat noch keine einzige Unterrichtseinheit stattgefunden ! <hr size=1 noshade>


Möglicherweise wäre das verständig so auszulegen, daß ab der ersten Unterrichtsstunde diese "Probezeit" loszulaufen beginnt (ab Vertragsschluß wäre ja reichlich sinnfrei, welche "Probezeit" sollte denn ohne Leistungserbringung einen Sinn ergeben?). Dann könntest du also innerhalb dieser Probezeit (und verständigerweise evtl. auch schon vorher?) fristlos kündigen wie vereinbart.

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